TÜV-Prüfer reklamiert LED-Standlicht

  • Mal zu den Prüfern, egal welcher Prüfstelle sie angehören. Das sind auch nur Menschen wie Du und ich. Die haben auch mal schlechte Tage. Klar, es ist ärgerlich, wenn es einen selbst betrifft, aber mal ehrlich- wie oft haben diese Prüfer glücklicher Weise etwas nicht so eng gesehen und die Plakette erteilt.

    Nun, in Toms Fall ist es schon ärgerlich, das der Prüfer nicht alle, sich ständig ändernde Ausnahmeregelungen an den vielen Fahrzeugtypen kannte oder zu kleinlich war.

    Wir alle sollten auch froh sein, das wir solche Prüfstellen haben, was würden sonst für Fz.in der Gegend fahren, wir sehen es doch alle, in den Ausländischen Reiseländern, wo es keine Techn.Prüfungen gibt Da wird einem Angst und bange aber es ist doch auch zu unserer Sicherheit, siehe nur den Fall von Mega-Buddy! Was hätte da in absehbarer Zeit passieren können, wenn dieser Schaden nicht entdeckt worden wäre.

    Die Schweiz und Österreich sind bei der Prüfung noch schärfer

    frettchen

    Da hast du schon recht. Es ist extrem ärgerlich, wenn sich die Prüfer innerhalb ihrer Entscheidungsfreiheit dann extrem an der unteren Grenze oder auch darüber hinaus bewegen. Manche Prüfer machen das mit einer gewissen Eloquenz und Andere dann mit einer wenig charmanten Brutalität nach dem Motto "Das ist so und ich habe immer Recht". Qualitätssichernde Maßnahmen sollten die Prüfer dabei ja eigentlich "im Zaume" halten, wirken aber oftmals auch nicht.


    In diesem Fall hat der Prüfer behauptet, dass die Verwendung von LED als Standlicht oder vielleicht die fehlende E-Prüfkennzeichnung nicht zulässig sei. Diese Behauptung zu untermauern fällt den meisten Prüfern schwer und sie erwarten, dass der "Kunde" das Gegenteil beweist, welches auch beliebig kompliziert sein dürfte. Die Beweislastumkehr wird da immer angewendet, ist aber eigentlich nicht korrekt.

    Ich versuche es mal mit einem Beispiel: Suche mal eine E-Kennzeichnung an einem Scheibenwischerarm. Da sucht man vergeblich. Ohne Weiteres ist es zulässig die originale Scheibenwischermimik durch eine Lösung von bbsystemtechnik (Duisburg) zu ersetzen. Dafür gibt es keine besondere Betriebserlaubnis und auch keine "Eintragung". Seitens des Herstellers gibt es Zulassungsprüfung und Nachweis aber wer hat das schon parat ...

    Behauptet nun der Prüfer, dass eine solche Scheibenwischeranlage nicht zulässig sei, dann müsste er eigentlich nachweisen, dass dem so ist. Kann er aber nicht, da er keinerlei Unterlagen hat, die eben die Verwendung einer bestimmten Anlage nachweist. Alternativ kann er entweder eine Auskunft beim Fahrzeughersteller abrufen oder der "Kunde" legt ihm eine Betriebsgenehmigung vor um den Vorgang zu beschleunigen.

    So wird es ja auch in Etwa bei Rad/Reifenkombinationen gehandhabt. Es gibt eine Herstellerfreigabe und die ist verbindlich. Oder man weist eine ordnungsgemäße Eignung der Räder nach und lässt sie in die Betriebsgenehmigung (in diesem Fall Fahrzeugpapiere) eintragen.


    Schlußendlich dürfen die Prüfkriterien bei eine Untersuchung der Prüfanstalten eigentlich nicht von der Tagesform und den Neigungen eines Prüfers abhängig sein. Ich weiß ... graue Theorie ...


    vG

    Martin

  • Jetzt werde ich langsam neugierig und werde mal meine Leuchten näher untersuchen. War immer der Meinung ich hätte Xenon drin?

    willi_chic , SLN , Lars , könnt Ihr mir mal sagen, was ihr in eurem Manor und Palace 2012 hattet bzw. habt?

    H7 Abblend-, Nebel-,Fernlicht


    Birnchen für Standlicht fehlt !!! (leere Fassung) vom Werk aus. Hat noch nie ein Prüfer moniert


    grüße klaus

  • Bin letzte Woche mit defekten Nebelschlussleuchten durch den TÜV (DEKRA) gekommen.

    Zu erwähnen wäre noch das vorher ein

    TÜV Check von der Werkstatt durchgeführt

    wurde.

    VG

    Eberhard

    Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst da eh nicht lebend raus.😉

  • Moin Moin, wie Klaus schon beschrieben hat, auch hier MANOR EZ06.13 und schon diverse Male beim TÜV gewesen!


    H7 Abblend-, Nebel-,Fernlicht


    Birnchen für Standlicht fehlt !!! (leere Fassung) vom Werk aus. Hat noch nie ein Prüfer moniert


    Dafür der Standlichtkranz um den Hauptscheinwerfer herum ! siehe beim Foto, ist leider ein schlechtes; hab gerade kein besseres!

  • Ja Martin, Du hast natürlich mit den Beispielen recht-alle Theorie ist grau. Jede, durch ABE legalisierte Änderung, verpflichtet mich, diese Unterlagen ständig im FZ. mitzuführen. Schon kann ich dem Prüfer entsprechende Dokumente vorlegen, alles ist gut .Aber Vorsicht, eine ABE kann auch erlöschen!

    Es gibt auch einige wichtige Bauteile am Fahrzeug, die bei einem Um/Anbau keine Abnahme oder Prüfgutachten brauchen, es müssen ggf. nur die Fahrzeugmaße geändert werden.

    Grade die STVZO ist sowas von kompliziert geworden. Da gibt es Nationale Vorschriften und dann wiederum noch die EU Bestimmungen, welche öfters kollidieren, man denke nur Umbauten der "EU" Fahrzeugen.

    Aber nun weiche ich vom Prüfer Thema ab. Es ist gut für uns alle, das die Prüfer nicht alles so genau prüfen, wie sie müssten. Sonst wäre die Durchfallquote deutlich höher

    Wann ist ein Gummiteil so weich, das es ersetzt werden muß- dies liegt im ermessen des Prüfers und da sind wir wieder beim Ermessensspielraum, der über eine Plakette oder Reparatur entscheidet.

    frettchen

  • Die Prüfer werden immer mehr durch die Prüforganisationen kontrolliert und geknebelt. Da will der Prüfer immer weniger Stress mit dem Hauptprüfamt bekommen.

    Ich stelle bei täglichen gegebenheiten mit verschiedenen Prüfern fest, dass die Ü60er die Entspanntesten Prüfer im umgabng mit ABE, E und oder Einzelbescheinigungen sind.


    grüße Ulli