Feuerlöscher im Wohnmobil

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage an die Schweizer unter uns , evtl. Die die über 7,5 t fahren, weil ich nicht weiss ob es einen Unterschied macht.

    Wir werden nun bald ( vorraussichtlich ) zur Prüfung Strassenverkehrsamt ( TÜV ) aufgerufen mit unserem Liner.

    Vor 3 Jahren haben wir uns zum neuen Fahrzeug einen neuen Feuerlöscher nach Schweizer Norm zugelegt.

    Muss der jetzt auch geprüft werden. Wir sind heute beim örtlichen Gashandel vorbei gefahren , uns konnte aber dort nicht geholfen werden.

    Nun lese ich im Netz, das Feuerlöscher nur alle 3 Jahre geprüft werden müssen und zwar für Gewerbe, nicht für Privatpersonen, da erst alle 10 Jahre.

    Ist natürlich sehr risikoreich mit der Einstellung nach Camorino (Strassenverkehrsamt Tessin ) zu fahren, Schweizer wissen wovon ich spreche...🙈.

    Kann mir jemand mehr sagen, vielleicht aus Erfahrung ? Gibts überhaupt einen Unterschied in Sachen Feuerlöscher Womo bis 7,49 t und Womo ab 7,49 t ?


    LG Luna

  • Ciao Luna

    Bei der MFK wird geprüft ob der Feuerlöscher geprüft ist, also im ordentlichem Zeitrahmen für den Feuerlöscher. Wird auch auf dem Feuerlöscher vermerkt wann die nächste Prüfung notwendig ist. Also sicherlich prüfen lassen wenn nicht mehr aktuell. LG aus dem Züchter Oberland, Jürg

  • Hallo Lina

    Ob es einen Unterschied zwischen >< 7,5t weiss ich nicht.

    Hingegen müssen alle Handfeuerlöscher in der Schweiz alle 3 Jahre geprüft werden.

    Bei der Prüfung auf der MFK muss der Feuerlöscher ein gültiges Datum haben.

    Gruss

    Rolf

  • Ich musste mir auch einen neuen Handfeuerlöscher anschaffen u. bin dabei nur auf die Verordnung gestossen:

    In der Schweiz müssen neue Lastwagen ab dem 1. April Handfeuerlöscher mitführen. Die Ausrüstungspflicht ist eine Folge der Gotthard-Brandkatastrophe vom 24. Oktober 2001. Die neue Bestimmung ist in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) enthalten.01.04.2003


    Über die Art (Pulver/Gas) habe ich nichts gefunden, auch die Grösse ist dort nicht angegeben, aber vielleicht weiss jemand dazu mehr (nicht was Sinn macht, sondern was

    vorgeschrieben wird, da dies ja oft nicht dasselbe ist...)

    Bulli Typ2(86) =>Frankia Alkoven(89) =>Kanus 720H(95)=> Concorde Cruiser(02) => Morelo Palace 85(13) => La Strada NOVA EB (Micro-Liner 2020)

  • Ich musste mir ja gerade kürzlich auch einen anschaffen.

    Vorgeschrieben ist ein 6kg Pulver-Löscher für das Löschen eines Motor- oder Wagenbrands.

    Pulverlöscher sind geeignet für Treibstoffe, Gas, Elektro, machen aber eine Riesenschweinerei. Für einen Kerzen- oder Pfannenbrand im WOMO würde sich eine Löschdecke oder ein Schaumlöscher besser eignen.


    Wegen der Prüfung gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Der Wiederbefüllbare muss alle 3 Jahre geprüft werden und bekommt eine Vignette.

    2. Der Festverschlossene hat sein Ablaufdatum nach 10 Jahren, kann nicht geprüft und muss anschliessend weggeworfen werden.

    Gemäss Feuerlöschermensch ist Variante 1 leistungsstärker, zielgenauer und zuverlässiger aber teurer.


    Nachdem ich ja wahrscheinlich das im Vorfeld meistgeprüfte Womo habe,

    staunte ich nicht schlecht als dem Prüfer das Erkennen des Feuerlöschers hinter dem Beifahrersitz bereits genügte. Hätte auch eine Attrappe sein können.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für alle Antworten.

    Feuerlöscher dabei haben und 6 kg, war klar.

    Was mich verunsicherte war ein Artikel wo der Unterschied zwischen grosse Motorwagen Sachtransport/Gewerbe und grosse Motorwagen/Privatnutzung

    gemacht wurde.

    Eine Mail der Astra hat alles von euch geschriebene nochmals belegt.


    LG Luna


    Sehr geehrte Frau Xxxxxx


    Nach Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41; https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19950165/index.html) müssen auf schweren Transportmotorwagen leicht zugänglich ein oder mehrere zur Verwendung auf Fahrzeugen geeignete Feuerlöscher vorhanden sein, die dem Stand der Technik entsprechen (insbesondere Norm EN 3). Es muss eine Füllung von insgesamt mindestens 6 kg vorhanden sein. Die Anforderungen an die Kontrolle und Instandhaltung richten sich nach den Angaben des Geräteherstellers. Eine Wartung ist mindestens alle drei Jahre durchzuführen; der Termin für die jeweils nächste Wartung ist auf dem Feuerlöscher anzugeben.


    Wohnmotorwagen gelten ebenfalls als Transportmotorwagen (Art. 11 Abs. 1 und 2 VTS). Das bedeutet, dass die oben aufgeführten Vorschriften über Feuerlöscher auch für schwere Wohnmotorwagen (d. h. über 3,5 t Gesamtgewicht) gelten. Folge dessen müssen Sie auf Ihrem Fahrzeug einen Feuerlöscher mitführen.


    Anlässlich einer Zulassungsprüfung oder periodischen technischen Kontrolle, überprüft das Strassenverkehrsamt auch die vorgeschriebene Ausrüstung. Der Feuerlöscher ist demnach mitzuführen.


    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.


    Freundliche Grüsse

  • Guten Morgen,


    gilt das nur für Fahrzeuge mit Schweizer Zulassung oder auch für andere LKW/WOMO 3,5t? Wir haben zwar einen Feuerlöscher, jedoch nur eine 2kg-Version. Muss ich sozusagen als Besucher auch ein 6kg-Löscher mitführen?


    Danke & einen schönen Tag

    Christian

  • Puh, da kann ich ja erleichtert sein. Habe einen kleinen Fettlöscher in griffweite und den 6 kg im Schrank.

    Nachdem ich schon mal Feuerwehr spielen musste und mein letztes Womo abgebrannt ist, bin ich da übervorsichtig.

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Kann es sein, dass hier Unterschiede hinsichtlich Deutschland und der Schweiz bestehen?

    Ich habe gerade den C Führerschein in Deutschland gemacht und das Thema Feuerlöscher war keines!


    Ich gehe auch nicht davon aus, dass ihr euer Wohnmobil gewerblich nutzt oder Gefahrgut über den zulässigen Mengen transportiert ansonsten würde die ADR / GGVSEB zum Einsatz kommen und der Feuerlöscher entsprechend dem Gefahrgut bzw. dem zu transportierendem Stückgut abhängig der Fahrzeuggrösse zur Pflicht werden.

    In Deutschland macht es ausschließlich die Vernunft zur Pflicht einen Feuerlöscher im Womo zu haben aber kein Gesetz!

  • Hallo.


    wie sieht es denn in Deutschland mit der Pflicht zur Mitnahme vom Feuerlöscher aus.

    Das es sinnvoll ist, keine Frage, aber besteht eine gesetzliche Mitführungspflicht?


    Ich habe nur dies gefunden:


    Auch wenn in Deutschland für Pkw ein Feuerlöscher nicht vorgeschrieben ist, sieht der Gesetzgeber eine Pflicht für andere Fahrzeuge vor. So muss ein Bus über mindestens einen Feuerlöscher verfügen, der eine Füllmasse von 6 kg aufweist und für die Brandklassen A, B und C zugelassen ist. Bei einem Doppeldecker müssen sogar zwei an Bord sein. Eine Mitführpflicht existiert zudem auch beim Transport von Gefahrgütern mit dem Lkw.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Moin Peter,

    im privaten Bereich gibt es keine derartige Pflicht.


    Womo geschäftlich genutzt könnte anders sein 🤔

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, dass hier Unterschiede hinsichtlich Deutschland und der Schweiz bestehen?

    Ich habe gerade den C Führerschein in Deutschland gemacht und das Thema Feuerlöscher war keines!


    Ich gehe auch nicht davon aus, dass ihr euer Wohnmobil gewerblich nutzt oder Gefahrgut über den zulässigen Mengen transportiert ansonsten würde die ADR / GGVSEB zum Einsatz kommen und der Feuerlöscher entsprechend dem Gefahrgut bzw. dem zu transportierendem Stückgut abhängig der Fahrzeuggrösse zur Pflicht werden.

    In Deutschland macht es ausschließlich die Vernunft zur Pflicht einen Feuerlöscher im Womo zu haben aber kein Gesetz!

    Yep, in der Schweiz ist das Mitführen eines Feuerlöschers im Camper Pflicht, wird auch beim hiesigen TÜV geprüft.


    LG Luna

  • Nein, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift einen Feuerlöscher im Wohnmobil mitzuführen, egal welche Gewichtsklasse. (Stand Nov 2020)