Leider nein - und ist auch irgendwo nachvollziehbar. Denn ein Händler nimmt doch keine Bestellung auf und trägt die Preiserhöhungen selbst, wenn es Lieferzeiten von teilweise über einem Jahr gibt. Hier noch ein Zitat der ADAC-Seite:
"Enthält der Vertrag eine formularmäßige Preisanpassungsklausel, ist diese nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart wurde. Bei einer erheblichen Erhöhung des Kaufpreises (z.B. 5 % des Kaufpreises) muss dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden."
Diese "formularmäßige Preisanpassungsklausel" dürfte Standard in den Verträgen sein.
Wenn das im Vertrag vereinbart ist, dann OK. Allerdings würde ich so einen Vertrag nie unterschreiben und es wäre interessant ob der Händler diese Klausel auch mit dem Hersteller im Vertrag hat. Dieser Passus wäre das Erste was ich aus dem Vertrag herausverhandeln würde.