Führerscheindiskussion

  • Honma , um die Verwirrung und OffTopic perfekt zu machen: Wir durften mit dem Grauen Lappen bis zum 50. Lebensjahr sogar Züge bis 18,5T fahren. (CE79) Dummerweise aber nur mit max. 3 Achsen gesamt. Also ich habe keinen Anhänger mit 11T mit einer Achse oder Tandemachse gesehen. Ab dem 50. Lebensjahr hätte man mit ärztlicher Untersuchung diese Berechtigung alle 5 Jahre verlängern lassen können. Ohne dies wurde dies dann auf 12T gesamt begrenzt und nach der Umschreibung auf den EU-Schein spät. sowieso.

    Ich hoffe bis dahin sind alle Unklarheiten beseitigt? ;)

  • Honma , um die Verwirrung und OffTopic perfekt zu machen: Wir durften mit dem Grauen Lappen bis zum 50. Lebensjahr sogar Züge bis 18,5T fahren. (CE79) Dummerweise aber nur mit max. 3 Achsen gesamt. Also ich habe keinen Anhänger mit 11T mit einer Achse oder Tandemachse gesehen. Ab dem 50. Lebensjahr hätte man mit ärztlicher Untersuchung diese Berechtigung alle 5 Jahre verlängern lassen können. Ohne dies wurde dies dann auf 12T gesamt begrenzt und nach der Umschreibung auf den EU-Schein spät. sowieso.

    Ich hoffe bis dahin sind alle Unklarheiten beseitigt? ;)

    das max. zGG eines einachsigen Anhängers (Doppelachse deren Achsenabstand nicht mehr als einen Meter beträgt) ist bzw. war seinerzeit, als ich den Führerschein gemacht habe 10t. D. h. das man mit der alten Führerscheinklasse 3 ein Zugfahrzeuges 7,49t mit Anhänger 10t, bei durchgehender Druckluft-Bremsanlage von gesamt 17,49t hätte fahren dürfen. Theoretisch wäre das 1,4-fache des Fahrzeug zGG als Anhängelast möglich, weil durchgehende Bremsanl. das wurde allerdings durch die max. zulässige Traglast der Einzel-/Doppelachse begrenzt.


    Viele Grüße


    Günter

  • Egal wann und wir ihr die Führerscheine tauscht, immer darauf bestehen, das ALLES was bisher eingetragen war auch wieder eingetragen wird!

    Als mir vor ein paar Jahren mein Portemonnaie geklaut wurde, musste ich mir bei der Führersteinstelle erstmal einen 5-Minuten-Vortrag über den Unterschied Gliederzug und Sattelzug anhören, mit Bebilderung. Auf der Schreibtischunterlage des netten Herren war ein Gliederzug und ein Sattelzug abgebildet. Auch meine mehrfache Versicherung, den Unterschied zu kennen, hielt ihn nicht davon ab, mir die Bildchen zu zeigen und sagen:“DAS ist eine Gliederzug...und DAS ist ein Sattelzug...“.....🙄

    Als ich darauf bestand, das wieder so einzutragen ( 7;49 + Anhänger mit Achsen nicht weiter als 1m auseinander, gesamt 12t) sollte ich ihm noch sagen, wofür ich das brauche!


    Ich habe dann wirklich vehement darauf bestanden, das so einzutragen wie es war, inklusive Traktor und was weiß ich..


    Meine Vermutung war damals schon, dass die Angestellten angehalten sind in solchen Fällen die Führerscheine zu „bereinigen“ .....



    Also Augen auf beim Führerscheintausch 😉

  • genau das hat meine Liebste nicht gemacht.


    Nach Änderung vom grauen Lappen auf Karte, wurde Ihr die Berechtigung, bis 7,5 Tonnen fahren zu dürfen, nicht eingetragen.

    Daher muß ich immer das Womo fahren - oder vielleicht auch zum Glück?;)

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Kleiner Beitrag weil´s dazu passt:

    Selbst wenn der FS mal entzogen wurde und nach mehreren Jahren neu gemacht wird hat man Anspruch darauf alle ursprünglichen Klassen wieder zu bekommen.

    Eine nahe liegende Fahrschule bei der angefragt wurde wollte davon zwar nichts Wissen, allerdings ein befreundeter Womo Fahrer mit Fahrschule.

    "Bestandsschutz Paragraph" ist das Stichwort.

    Auch die FS Stelle kannte das nicht, machte sich schlau und siehe da, mit beibringen der ärztlich nötigen Papiere wurde der FS wieder auf die mal erteilten FS Klassen umgeschrieben.

    Ging damals nicht um mich :saint: aber in der engen Familie ;) und um auflasten des damaligen Womo´s auf mehr als 3,5t und "alte Klasse 3".

    Vielleicht fehlt ja noch jemandem eine frühere Klasse 8o, kann ja mal passieren.

  • Hier habt ihr meine zwangsweise umgetauschte Fahrerlaubnis vom alten grauen in einen Kartenschein. Zwangsumtausch deshalb, weil ich weil mir einige Monate fehlten um automatisch einen 125er Roller mit der alten Klasse 3 fahren zu dürfen. Deshalb musste ich 2006 den A1 noch machen :P Den CE habe ich leider verpasst zu verlängern, da damals das Thema Wohnmobil bei uns noch gar nicht vorhanden war :)


  • Moin Zusammen.


    Also, meinen grauen Lappen habe ich 2012 in den Kartenschein getauscht.


    Ursprünglich hatte ich Klasse I, III und IV.


    Um es konkret zu machen, hier mein Kartenschein. Alles unbegrenzt (11). Darf wohl bis 12 to. Gesamtzug fahren.

    Das reicht mir.



    Der Zusatz C1 171 bedeutet:


    So finden Sie unter der Führerscheinklasse C1 (Fahrerlaubnis für leichte bis mittelschwere LKW) häufig die Schlüsselzahl 171. Diese erlaubt es dem Fahrer, auch Fahrzeuge der Klasse D (Busse) zu fahren, solange diese ein Gewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten und keine Fahrgäste befördert werden.


    Auf der Vorderseite hat mein Kartenschein bei 4B kein Ablaufdatum eingetragen.

    Ich glaube aber, dass dieser Kartenschein 2033 wieder durch einen neuen EU Scheckkartenschein ersetzt werden muss.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • demnach bist Du am 14.07.1965 geboren?


    Ich bin der Meinung, in meinem 1. Kartenführerschein (den habe ich ersetzen müssen wegen Verlust)

    stand geschrieben, dass ich bis zu meinem 50. Lebensjahr einen LKW - sieht auf dem Bild CE so aus - bis 12.000 Kilo fahren durfte.


    Ich wurde jedoch hier belehrt, dass ich nie so etwas fahren durfte, mit meinem alten grauen Lappen.


    Ist eigentlich egal, da Vergangenheit. Aber stutzig macht es mich dennoch.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • linertreff.com/board/wcf/attachment/28867/Zusatz: Somit darf ich alles weiterhin fahren bis zu einem Gesammtgewicht von 7,49 Tonnen.

    Autos ja, kommt auf den möglichen Zug an. Eigentlich nur Anhänger bis 750kg, also keine 12t

    Hat mich bei meinem Lappen auch stutzig gemacht, allerdings habe ich nachgelesen das in BE wiederum Anhänger über 3.500kg befördert werden dürfen.

    Deswegen steht da 79.06 und gilt m.E. dann wie C1E Zug, Fahrzeug bis 7,49t + Anhänger = max 12.t ohne alle 5 Jahre verlängern.