Führerscheindiskussion

  • für mich ist das Bild bei CE auf dem Führerschein 1 Fahrzeug und nicht 1 Fahrzeug mit Anhänger .


    Wie gesagt; Vergangenheit!

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • für mich ist das Bild bei CE auf dem Führerschein 1 Fahrzeug und nicht 1 Fahrzeug mit Anhänger .


    Wie gesagt; Vergangenheit!

    Das ist "wurscht". Wesentlich ist das Merkmal "79", in dessen Zusammenhang auch gleich das "Ablaufdatum" mit angegeben sein kann. Hier ist klar, dass die "Erweiterung auf 12t" nur für Inhaber mit Bestandsschutz erhältlich ist und für Gespanne gilt, die aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehen. Dabei darf das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5t nicht überschreiten.


    vG

    Martin


  • wenn ich im März wieder in Augsburg bin, schaue ich mal nach. Ich habe dort noch eine Kopie von meinem ersten Kartenführerschein.


    LG


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Das ist "wurscht". Wesentlich ist das Merkmal "79", in dessen Zusammenhang auch gleich das "Ablaufdatum" mit ......

    Zausels_Kerl (Martin)

    Hallo Martin, bezieht sich das Ablaufdatum für die "95 " ( Berufskraftfahrer-Qualifikation ) auf ein Datum vor dem regulären Ablauf des Führerscheins oder auf ein Datum danach ?


    Wenn ich mir hier so anschaue was Ihr alles eingetragen bekommt , verstärkt das bei mir den Eindruck das ich auf unserer Führerscheinstelle nur noch mit Rechtsbeistand vorspreche.


    Ich hab im Oktober 2020 aktuelle Module vorgelegt und die wurden bis zum Ablaufdatum im September 2023 eingetragen ! Ich verliere dadurch 25 Monate oder auch 40 % der entstandenen Kosten für die Module 1 - 5 .


    Grüße wolfgang

  • Ehrlich gesagt, weiß ich nicht. Bei mir ist es so, dass das Ablaufdatum vor der letzten Verlängerung garnicht angegeben wurde und bei der letzten Verlängerung exakt bis zum 60. Geburtstag (Betrifft C/CE). Bei Christina auf Basis des alten 3er ist das Merkmal 95 ohne Datum eingetragen und bei Tim mit C/CE ist auch kein Datum bei den Merkmalen angegeben. Ich habe das Gefühl, das wird ein Stück weit nach Lust und Laune des Sachbearbeiters gemacht.


    Ich habe schon seit einiger Zeit den K(r)ampf meinen Klasse 1, den sie bei der Umtragung einfach mal vergessen haben, nachzutragen. Da musste ich eine Bescheinigung der urprünglichen Ausstellbehörde beibringen, die damit auch den Fehler bei der Umtragung bestätigen mussten und lange Zeit nicht wollten. Das zieht sich inzwischen seit 8 Jahren hin =O (ich habe da auch keinen Druck gemacht, da ich den Ursprungsführerschein (entwerter) habe und da die Klasse 1 auch eingetragen ist. Ich fahre vielleicht alle 2 Jahre mal einmal ums Dorf mit dem Mopped;)).


    vG

    Martin

  • Den CE habe ich leider verpasst zu verlängern,

    kannst du das nicht immer noch machen?


    Ich habe mit 58 Jahren die Führerscheinstelle in Winsen Luhe angerufen und gefragt, also hat der CE bis dahin 8 Jahre geruht.

    Diese Aussage war, wenn ich die ärztlichen Bescheinigungen habe kann ich auch als 90 Jähriger noch kommen.


    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • glaube Anfangs waren es generell 24 Monate, wurde aber irgendwann geändert. Also fragen kostet nichts.


    Was mich noch wunderte, war, dass ich selber noch die auszustellende Behörde beauftragen musste um meine Unterlagen an die neue Wohnortsbehörde zu schicken. Also habe ich in Hamburg angerufen, damit die Unterlagen nach Winsen geschickt werden.

    Da hatte ich schon Angst, dass da etwas verloren gegangen ist, denn auf dem grauen Lappen war Klasse 2 nur mit Kugelschreiber auf der Rückseite eingetragen und dies war schon komplett unleserlich.

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Hallo Thomas,

    könnte ich sicher schon aber wir werden nie ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 Tonnen fahren - Das ist mir dann doch zu groß :saint:

    Wir liebäugeln mit einem Morelo als nächstes Gefährt, dann max ~ 8,5 - 8,8 mtr. und 7,49 T.

    Das ist ja schon eine andere Liga wie der Carthago e-line i50 :P


    Holger

  • mir wurde die Verlängerung auch verwehrt. Ich hatte es aber auch erst Jahre später gesehen. Ich bin der Meinung, die Behörde hätte mich anschreiben müssen.

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.


  • Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • In der Tat ist die Verlängerungsfrist ausschließlich durch Dienstanweisungen geregelt und entsprechend nicht unbedingt rechtsverbindlich eindeutig. Das hat sich bei dem Vorgang, wie unter Beitrag #25 dargestellt, gezeigt. Es gibt einen Ermessensspielraum der Führerscheinstelle. Allerdings bezweifele ich, dass es sich lohnt in einen Rechtsstreit einzusteigen, wenn die zunächst mal bockig reagieren. Lt. Gesetzgeber scheint es überhaupt keine verbindliche Frist zu geben.


    vG

    Martin

  • Hallo!

    Mein Klasse 2 ist auch abgelaufen. Bin jetzt 56 und müsste jetzt lt. Führerscheinstelle die theoretische und praktische Prüfung noch mal machen. Fahrstunde wären keine Pflicht.

    Gruß Paul||

  • Hallo!

    Mein Klasse 2 ist auch abgelaufen. Bin jetzt 56 und müsste jetzt lt. Führerscheinstelle die theoretische und praktische Prüfung noch mal machen. Fahrstunde wären keine Pflicht.

    Gruß Paul||

    Hallo Paul,


    das ist eigentlich gem. Bestandsschutz so nicht richtig. Als Kriterium ist oftmals alleine die Anwendung des Führerscheins artgerecht hilfreich. Sofern du nachweisen kannst, dass du in den vergangenen 6 Jahren regelmäßig ein Fahrzeug in vergleichbarer Klassifizierung geführt hast, kann die Führerscheinstelle auch ohne erneuter Fahrprüfung die Fahreigenschaft als vorhanden anerkennen. Der Besitz als Eigner oder auch der Nachweis als Fahrer eines Wohnmobils in der ~5t und mehr - Klasse ist da eigentlich ausreichend. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Gespräch mit einem Juristen für Verkehrsrecht.

    Die Führerscheinstelle muss sich lediglich vergewissern, dass man weiterhin die erforderlichen Eigenschaften für das Führen eines Fahrzeuges in der Führerscheinklasse hat. Natürlich ist es da für die Sachbearbeiter am einfachsten das erneuerliche Absolvieren einer Führerscheinprüfung in der entsprechenden Klasse zu fordern. Weist man diese Eigenschaften auf andere, anerkennenswerte Art und Weise nach, so knicken die Sachbearbeiter/die Behörde regelmäßig ein, da eine juristische Untermauerung der Forderung nach einer erneuten Fahrprüfung zur Verlängerung der Führerscheingültigkeit auf keinem festen Boden steht.


    vG

    Martin