Führerscheindiskussion

  • Hallo Klaus,


    C1 und C1E bleiben Dir ohne Gesundheitsprüfung erhalten.


    Gruß HaJo

    Wer darf 12 Tonner fahren?

    Du darfst mit der Fahrerlaubnis CE einen Sattelzug bis 12 Tonnen fahren bis du 50 Jahre alt wirst (Schlüsselnummer 79) das erkennst du auch an dem Datum das dahinter steht. Um den dann verlängern zu lassen muß du eine Gesundheitsprüfung machen lassen.


    xxxxxxxxxxxxx


    C1 und C1E - okay. Aber CE um 12 Tonnen zu fahren, bleibt meiner Meinung nach nicht ohne Gesundheitsprüfung erhalten.

    Ich kann mich aber auch vertun!!

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Das ist die 2019 vom BMVI beschlossene Umtauschregelung, die im Zuge der EU Regelung notwendig - alle anderen Meinungen mit Umtausch erst 2033 würde ich nochmal genau überdenken

    Klick mich

    "Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden"


    soweit ok


    bis 2033 sind es noch 13 Jahre, und bis dahin sind eine Menge Schmutzeleien möglich...ich dachte was ich hab das hab ich. Wenn ich mir damit aber die Möglichkeit nehme im fortgeschrittenen Alter später mal einen Anhanger samt Beiboot dranzuhängen, wäre das ein Eigentor


    meiner Ansicht nach gibt es im Verkehrswesen keine verlässliche Perspektive mehr


    das war auch mit ein Grund weshalb ich in 2020 den PKW ausgetauscht habe, jetzt werden mich allfällige Verbote nicht mehr tangieren


    grüße klaus



  • Hallo,


    C und CE sind ab 50 Jahren alle 5 Jahre zu erneuern, das bedeutet eine augenärztliche und allgemeinärztliche Begutachtung.


    C ist zuständig für alles über 7,5t und CE für alles über 7,5t plus Anhänger >750 kg.


    Gruß HaJo

  • Klaus,


    dass Du 2033 den grauen Schein erst abgeben mußt, verstehe ich.


    Dass es sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch handelt, wenn Du jetzt in Kartenformat tauscht, kann ich nicht so recht glauben.


    Ich hatte auch nur einen Tausch: grau getauscht in Kartenformat - vorgenommen.

    Aber hierdurch stand in der Zeile 12 Tonnen = Ablauf 28.12.2008 - mein 50. Geburtstag.

    Das habe ich aber erst einige Jahre später gesehen. Da war nichts mit ärztlicher Bescheinigung mehr zu machen.

    Vielleicht hätte ich direkt beim Umtausch Bescheinigungen vorlegen müssen, um die 12Tonnen-Berechtigung aufrecht zu erhalten.


    LG


    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Dabei handelt es sich nicht unbedingt um eine Grauzone aber der Ermessensspielraum der Zulassungsstelle ist schon enorm. Ein guter Bekannter hatte ebenfalls den Klasse 2 und ein Wohnmobil mit 8,6t (nicht abgelastet). Als wir im Sommer 2020 auf das Thema "Führerschein" kamen, teilte er mir mit, dass er seinen Führerschein nicht verlängern lassen müsse, da er ja nur "privat" fährt. Das haben wir dann hinterfragt und natürlich muss auch er seinen Lappen erneuern um sein Wohnmobil weiter bewegen zu dürfen. Das Handycap dabei war ... er war bereits 58 Jahre alt und somit 8 Jahre "drüber" =O ... ist aber die ganzen Jahre fröhlich weiter mit dem Dickschiff durch die Gegend gefahren. Auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle wurde ihm zunächst mitgeteilt, dass er den Führerschein neu machen muss, allerdings war sein Anwalt anderer Meinung und hat der Führerscheinstelle erklärt, dass der gute Mann durchgängige Fahrpraxis alleine durch das Eigentum und die Erklärung weiterhin gefahren zu sein, nachweisen kann. Es gab ein bisschen Gezicke, weil er sich prinzipiell selber des Fahrens ohne Führerschein bezichtigt aber nach ein wenig HeckMeck bekam er dann nach etwa 4 Wochen seinen neuen Führerschein.


    vG

    Martin

  • Hallo Assi,


    ist die Verlängerung C1/C1E -in Deutschland- nicht erst ab 50. Lebensjahr erforderlich?


    Viele Grüße


    Günter

  • Cruiser: Danke


    "Für Führerscheininhaber eines alten Papierführerscheins gilt das Übergangsrecht, wenn sie nicht als Berufskraftfahrer tätig sind und ihren Papierführerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht haben.

    Das Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig.


    grüße klaus

  • Hallo Klaus,


    ich habe gerade im Paragrafen 76 nachgelesen.


    Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet.


    Mit meinem alten grauen Lappen konnte ich bis 12 Tonnen fahren. Nach Umtausch in einen Kartenführerschein wurde die Erlaubnis

    auf das 50. Lebensjahr begrenzt. Den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung hatte ich deutlich verpaßt.


    Demnach ist es korrekt, dass ich nur noch bis 7,5 Tonnen fahren darf!?


    LG

    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

    • Offizieller Beitrag

    Mit meinem alten grauen Lappen konnte ich bis 12 Tonnen fahren. Nach Umtausch in einen Kartenführerschein wurde die Erlaubnis

    auf das 50. Lebensjahr begrenzt. Den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung hatte ich deutlich verpaßt.

    Hallo Rainer, falsch ausgedrückt, wie oben schon beschrieben, du durftest ein Zugfahrzeug (zB Wohnmobil) bis 7,5 t fahren und etwas dranhängen ,

    aber insgesamt durfte der „Zug“ dann nur 12 t. haben. Also nicht zu verwechseln mit einem 12 t Wohnmobil, ( großer Liner zB ).


    LG Luna

  • Honma , Du verstehst offenbar immer noch nicht?


    Du durftest als Zugfahrzeug noch NIE einen 12-Tonner fahren, sondern nur max. 7,49T. Somit hat sich da nichts geändert, auch hat dies nichts mit Deinem Alter über 50 zu tun!

    muss ich leider widersprechen.


    Ich tauschte Klasse 3, grauer Lappen, in einen Kartenführerschein.


    In dem war nachzulesen, dass ich bis 12.000 Kilo fahren darf. Unter Datum, wie lange ich 12 Tonnen fahren darf, stand 28.12.2008.

    Das war mein 50. Geburtstag.


    Hatte ich aber erst einige Jahre später gelesen, weil es für mich nicht wichtig war.


    Wirklich!

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


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  • Hallo,


    wie Pandatom schon schrieb: Du durftest nie einen LKW über 7,5t fahren.


    Gruß HaJo

  • Rainer, viele von uns haben und hatten den alten grauen Lappen, glaub uns , du liegst falsch.

    Das dachten einige andere auch, ist aber nicht korrekt.

    LG Luna

    frisch kopiert, was man mit dem Klasse 3 FS fahren durfte:


    Generell durften mit dem 3er-Führerschein nicht nur Autos gesteuert werden, sondern auch folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen:

    · Motorisierte Zweiräder

    · Dreiräder

    · Traktoren

    · Lastkraftwagen (bis 7,5 Tonnen)

    · Züge (bis 3 Achsen, max. 12 Tonnen)

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.


  • Jetzt müsstest Du es aber verstanden haben.


    Züge bedeutet in dem Fall Zugfahrzeug unter 7,5t plus Anhänger.


    Gruß HaJo