Fragen Fragen Fragen ... Concorde Charisma 940 M

  • Nein. Ein ausdrückliches Schriftstück have ich nicht, dass der Wagen mit dem alten Klasse 3 gefahren werden darf. Aber die konkreten Papiere nach denen sowohl Polizisten als auch Zulassungsbehörde diese Aussagen getätigt haben.


    Die Steuern beziehen sich auch die technisch zulässige Gesamtmasse von 8.600kg.


    Habe vor 20min die Unterlagen mal einer Anwältin für Verkehrsrecht zur Prüfung gegeben. Mal schauen, was sie dazu sagt.


    Wie schon geschrieben. Mich selber trifft kein Ungemach, ich habe Klasse 2. Nur falls ich mal nicht fahren kann, aus welchen Gründen auch immer, sollte meine beste Ehefrau von allen auch das Fahrzeug bewegen dürfen.


    vG
    Martin

  • Hallo Zusammen,


    wenn unter F.1 7490 steht, ist es ein 7,5 Tonner, kann mit dam alten 3er gefahren werden und wird auch entsprechend versteuert

  • richtig. wenn...


    Weil:

    Das Fahrzeug ist für eine technische Gesamtmasse von 8.600 kg eingetragen.


    Die Herstellerseitige zulässige Gesamtmasse von 8.600 kg bleibt eingetragen.

    "dafuer", bzw. dagegen spricht auch:


    Die Steuern beziehen sich auch die technisch zulässige Gesamtmasse von 8.600kg.

    Vereinfacht liest sich das fuer mich folgendermassen:
    - technisch ein 12-Tonner
    - zugelassen als 8.6-Tonner
    - uneingetragene Freigabe 7.49t


    Nur mal so als Bemerkung: ich will keinesfalls jemandem ans Bein pinkeln, oder irgendwelche Erlaubnis/nicht-Erlaubnis zu- oder absprechen. Den Gedanken finde ich absolut nachvollziehbar, zumal wenn eine C-FE vorhanden ist. Ich moechte lediglich mit der Diskussionen ein Bewusstsein erreichen, damit die Frau nicht bei einer Kontrolle ins offene Messer laeuft/faehrt...

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • Ich fange mal ganz sachlich an, ohne die Aussagen zu kommentieren!
    Es gibt kein MAN TGA 12240 Fahrgestell!
    Es wurde nie ein MAN TGA mit dem 6,9 Litermotor mit 240 PS ausgeliefert!
    Der MAN TGA ist ein 18 Tonner mit 22,5" Felgen und entsprechenden Achsen!
    So ein Fahrgestell passt räumlich nicht unter einen Carisma!
    Also, wenn du keine 22,5" Felgen hast, ist das "A" ein Schreib/Druckfehler!
    Da die von mir aufgeführten Einzelheiten der Typgenehmigung eines TGA entsprechen!
    Desweiteren ist davon auszugehen,
    das ein Concorde mit einem 12t. Fahrgestell und 6 Zylinder-Motor in der Leermasse die 7490 Kg überschreitet!

  • Nun mal wieder etwas Wichtiges für den Fragenden:


    ich habe den Fernscheinwerfer gerade gewechselt.
    http://www.ersatzteile-info.de liefert den unter der Artikelnummer 1K0 008 191-011 für 61,45€ inkl. Versand
    Die H7 Glühlampe ist dabei.
    Beim Wechseln des Scheinwerfers werden die Halteklips wahrscheinlich über den Jordan gehen, wenn Du die brauchen solltest muss ich mal suchen woher ich die habe, sag einfach was.
    Wenn die nur 1/10mm nicht passgenau sind brichst Du Dir die Gräten beim Einbau.....

  • Update:


    Hier erstmal die inzwischen korrekten Unterlagen:


    Fahrzeugschein mit der eingetragenen Ablastung:
    [Blockierte Grafik: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125640.jpg]


    Hier die Freigabe vom Tüv:
    [Blockierte Grafik: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125651.jpg]


    Und schlußendlich die "korrekte" Herstellerfreigabe:
    [Blockierte Grafik: http://www.nestiweb.de/pic/20170929_125809.jpg]


    Hätte ich selber mal genauer hingeschaut, statt einfach zu glauben was mir der Verkäufer erzählt hat, dann wäre schon früher aufgefallen, dass es sich um einen TGL 8.240 und nicht 12.240 handelt. Im Fahrzeugschein und der Tüv-Freigabe steht es ja auch so drin.


    Also haben wir folgenden Sachstand:
    Fahrzeug TGL 8.240 mit eingetragener technischen Gesamtmasse von 8.600kg. Korrekt beantragte Ablastung auf 7.490kg aber falsche Eintragung bei der Zulassungstelle.
    Lt. Anwältin hat die Zulassungstelle den Eintrag im Feld F.2 falsch eingetragen. Dort muss 7.490kg eingetragen sein. Aufgrund der mitgeführten Bescheinigung ist das nicht tragisch, da die Ablastung nachgewiesen werden kann und die zugehörigen Unterlagen bei der Zulassungstelle aktenkundig sind (wurden bei der Zulassung eingescannt), würde aber bei Kontrollen jeweils zu Diskussionen führen. Ratsam ist, die Korrektur bei der Zulassungsstelle vornehmen zu lassen.
    "Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß abgelastet und darf mit dem alten Klasse 3 Führerschein gefahren werden. Lediglich das Feld F.2 ist durch die Zulassungstelle offensichtlich falsch ausgefüllt worden, welches auch durch die bei der Zulassungstelle vorliegenden Bescheinigungen bestätigt ist."


    Ursache für die Verwirrung bei mir war die Aussage des Verkäufers bezüglich TGL 12.240, Eine Rechnung und entsprechendes Schreiben von MAN für die Freigabe mit Typenangabe TGL 12.240, welches aber nicht die korrekte Fahrgestellnummer aufwies. Das korrekte Schreiben von MAN (siehe Bild) hat sich aber bei Durchsicht der Concorde-Mappe aufgefunden.


    Und nun weiß ich künftig was ich für ein Auto habe :thumbup:


    vG
    Martin

  • Inzwischen hat die Zulassungsstelle kostenneutral den Fahrzeugschein korrigiert. Nun steht die zulässige Gesamtmasse von 7.490 Kg auch ordnungsgemäß unter F.2 eingetragen ...


    Kleine Freundlichkeit nebenbei ... Mein Freund Kalli steht hinter dem Wohnmobil und fragt "Wie hast du denn die 2 Jahr Tüv hinbekommen ???" ... In dem KFZ Schein steht HU Fälligkeit 03/2019 drin und die entsprechende Plakette klebt auch auf dem Nummernschild :P
    Da hatte der Kollege von der Zulassungstelle wohl einen verdammt effizienten Tag ... Bei der Korrektur des Fahrzeugscheins wurde die HU Angabe nicht verändert ...


    vG
    Martin