Garagenverordnung Baden-Württemberg bzgl. Wohnmobile über 3,5 t.

  • Einer unserer Nachbarn fährt einen Hummer.

    Der dürfte ja demnach seinen PKW/SUV auch nicht auf seinem Grundstück abstellen, weil das Fahrzeug 4,2 to zulGG hat.

    Ist aber bei uns kein Problem, weil wir in einem Mischgebiet wohnen, aber in einem reinen Wohngebiet wäre das so?!?

    Mann ist das schräg :rolleyes: :thumbdown:

  • Die Verordnung ist mal aus ganz anderen Gründen entstanden, und hatte nichts mit Wohnmobil >3,5 t zutuen. Es ist schon traurig, wie schwer sich unserer Verwaltungapperat tut, um solche Stillblüten abzustellen. Das gleiche gilt für Schilder wie zB. Durchfahrtsverbot für grössere Wohnmobil bei Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen, was vielen Gemeinden garnicht bewusst ist.

    • Offizieller Beitrag

    Da fang ich jetzt nicht zum Aufzählen an - ich geb Dir völlig Recht Heinz, es gibt zig Verordnungen die schon gar keinen Bart mehr haben aber immer noch Rechtsgrundlage sind. Man beschäftigt sich lieber mit neuem Kram bevor man mal zum Aufräumen anfängt :rolleyes:


    v.G. Schorsch

  • Deutschland ist etwas überreguliert.

    Was wir nicht haben, hat dann die EU. Nicht aufregen, nur wundern.

    Ich musste da auch schon meine Erfahrungen machen. Ich wohne am Dorfrand, habe ein recht großes Grundstück und kann da auch nicht viel machen.

    Mal gespannt wie es weiter geht, demnächst mit Womo Garage, Carport, am liebsten kl. Halle. Voranfrage geht demnächst raus.

  • Wir kommen auch vom Dorf, 700 Einwohner. Bei uns werden immer mal wieder Schwarzbauten durch das Kataster nach Satellitenüberfliegungen angemahnt. Zum Glück bisher nur die Aufforderung der Einmessung. Eine digitale Übertragung zum Bauordnungsamt scheint es noch nicht zugeben. :/

  • Das ist ein Irrglaube denn die Bauordnungsämter greifen regelmäßig zur Recherche auf aktualisierte Luftbilder in einem eigenen System zu.

    Beste Grüße aus dem Rheinland


    DR.au


    * :D *Der Inhalt des Posts ist die subjektive Meinungsspiegelung und hat ggfs. nichts mit einer anderen Meinung gemeinsam* :thumbup: *

  • Bei sind alle davongekommen. Mitteilung zur Einmessung 6 Jahre schon ins Land gezogen.

    Wie lange das her ist, ist dabei auch irrelevant denn man kann aus „Unrecht“ nicht „Recht“ machen, nur weil eine Zeit X vergangen ist.

    Die Recherche über Luftbilder führt immer wieder dazu, dass Bauämter nach 10 oder mehr Jahren illegaler Nutzung eines nicht genehmigten Baukörpers darauf aufmerksam werden.

    Dann ist es i. d. Tat formaljuristisch zu unterscheiden ob es um einen Baukörper geht der theoretisch gebehnigunfafähig wäre bzw. er zum Zeitpunkt der Errichtung eine Genehmigung bekommen hätte.....

    formeller / materieller Bestandsschutz, schwieriges Thema..


    Aber eins ist wichtig, wenn man ein solches Objekt hat, ist es egal wie lange das niemand aufgefallen ist. Die zuständige Bauordnungsbehörde kann jederzeit tätig werden ......

    Beste Grüße aus dem Rheinland


    DR.au


    * :D *Der Inhalt des Posts ist die subjektive Meinungsspiegelung und hat ggfs. nichts mit einer anderen Meinung gemeinsam* :thumbup: *

  • Ich weiss, bin war selbst vom Fach, trotzdem wird nicht alles geahndet.

    ZB.: Steingärten, die genehmigungspflichtig sind, blendnachweiss, Klimaerwärmung usw.

    ich glaube kaum, das viele genehmigt sind. Zum Glück sind manche Mitarbeiter blind. :/