Datenschutz-Verstoß durch Birdview?

  • Hallo liebe Treffler,


    In der aktuellen c‘t ist ein Schwerpunkt Fahrzeugtechik und unter anderem die Datenschutzthematik beleuchtet. Der Betrieb von Dashcams soll Bußgelder nach sich ziehen, da Personen gefilmt werden, ohne dass sie drüber informiert wurden. Dies ist aber im Birdview-System und vielen LKW-Abbiegesytemen auch so.


    Weiß jemand, ob es eine generelle Datenschutzrechtliche Erlaubnis zur Verwendung dieser Syteme gibt? Ich habe dazu im Internet nichts finden können. Ich gehe erst mal davon aus, dass Birdview zumindest temporär auch aufzeichnet?

    Der optimal erhältliche Rekorder wäre dann aber auf jeden Fall strafbar, wenn es rauskommt, dass man diesen eingesetzt hat. Nach einem BGH-Urteil dürfen unrechtmäßig erstellte Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Die Erstellung der Aufnahmen selbst ist aber weiter strafbar :/ =O


    Viele Grüße


    Detlef

  • coast-liner

    Hat den Titel des Themas von „Datenschutz-Verstoß durch Birdbiew?“ zu „Datenschutz-Verstoß durch Birdview?“ geändert.
  • ich meine da leben wir in einer Grauzone....


    - es gibt den Begriff der Panoranafreiheit, damit ist das Fotgrafieren in der Öffentlichkeit erlaubt, auch wenn Peronen im Bild sind

    - fotografieren ist eines, veröffentlichen was anderes

    - ich kann mich an ein Urteil erinnern wo Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen wurden, weil das Interesse des Geschädigten höher gewertet wurde als das Recht am Bild


    die Diskussion wird spannend....


    grüße klaus

  • In der aktuellen c‘t ist ein Schwerpunkt Fahrzeugtechik und unter anderem die Datenschutzthematik beleuchtet. Der Betrieb von Dashcams soll Bußgelder nach sich ziehen, da Personen gefilmt werden, ohne dass sie drüber informiert wurden.

    Ich denke da wird mal wieder der Bogen völlig überspannt. Ich sehe den Datenschutz nur dann verletzt, wenn ich Aufnahmen ins Netz stelle und veröffentliche. Aber wer macht das denn schon, außer die Russen oder Racer, die mehr ihren Tacho darstellen. :D

  • Das Thema kommt immer wieder auf, wir fahren ein Tesla und der "filmt" immer mit. Als Fotografin kenne ich die Debatte auch sehr gut. Die Rechtliche Lage ist etwa so: bei Vorfall wie Unfall, Streit, ... sind Cam aufnahmen OK ab und zu fragt die Polizei nach Dashcam Einträge.


    So weit ich mich mit dem Thema auskenne ist alles auf öffentlichen Flächen ist OK. Privatgrund und Eigentum ist riskant. Personen auf der Straße wenn nicht gezielt fotografiert ist OK. Auch Personen die genau erkennbar und alleine sind ist ach OK, Wenn das Bild aber für Reklame oder Kommerziell angewendet wird geht das normalerweise nur mit Einwilligung.

  • Hier mal ein paar weitergehende Erläuterungen zur Zulässigkeit von Dashcams aus datenschutzrechtlicher Sicht:


    https://lfd.niedersachsen.de/s…rassenverkehr-193497.html


    https://www.datenschutz.rlp.de…enfelder-themen/dashcams/


    https://www.adac.de/verkehr/re…ften-deutschland/dashcam/


    Mein Fazit: Anlassloses dauerhaftes Aufzeichnen ist mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und muss man doch vor Gericht, kann einem sogar die ggf. unzulässig erstellte Aufzeichnung helfen ;)

  • In vielen europäischen Ländern gilt ein anderes, viel strengeres Recht bezgl. Dashcams. Da würde sich die Frage stellen ob ein dauerhaft laufendes BirdView System im engeren Sinne genauso behandelt wird wie eine klassische Dashcam. Aber auch da gilt sicherlich…wo kein Kläger,…..😊

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    Es ist nicht deine Schuld das die Welt so ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt….

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    🙈🙉🙊


    No Racism


    Gegen falsche Alternativen

  • Jede DashCam hat die Funktion nach einer eingestellten Zeit, zB 3 Minuten wieder überschreiben. Damit ist man nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland im sicheren Bereich.

    Achtung andere Länder, andere Regeln!

    Wieso will man mit der Birdview länger aufzeichnen, wenn diese Funktion überhaupt zur Verfügung steht?

    Dann muss ja jeder auch noch selbst entscheiden was er/sie mit den Aufzeichnungen macht oder eben nicht.

  • Moin Klaus,


    unter der Panoramafreiheit darf in Deutschland so einiges fotografiert werden, aber einiges auch nicht:


    So dürfen Personen ohne Einverständnis - wenn Sie erkennbar sind - nur dann fotografiert werden, wenn Sie im Bild Beiwerk sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du eine Kirche aufnehmen möchtest, davor sich aber eine Gruppe von Personen befindet. Dein Motiv ist die Kirche, nicht die Gruppe der Personen. Also erlaubt - auch wenn die einzelnen Personen in der Gruppe erkennbar sind. Jedoch dann schon nicht mehr, wenn eine Person „hervorgehoben“ ist. Das ist der Fall, wenn sich eine Person aus der Gruppe heraus in Richtung des Fotografen bewegt.


    Sich auf die Panoramafreiheit zu beziehen erzwingt auch ein Fotografieren ohne Hilfsmittel auf öffentlichem Grund. Die Verwendung eines Stativs ist nach wie vor strittig, ob es ein Hilfsmittel ist.


    Viele denken auch, dass ein veröffentlichen im privaten Kreis nicht stattfinden kann. Zu einer Veröffentlichung reicht es aus, dass ich die Bilder mehr als zwei Personen zeige, dann sind die Bilder bereits veröffentlicht.



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Heisst "unzulässig" zwangsläufig "verboten"?

    Heisst " unzulässig" ein erhobener Zeigefinger und verboten dann eher strafbar?


    Ich habe eher das Gefühl, daß es ein Rumgeeiere ist und sich niemand der Exekutiven oder der Legislativen daran die Finger ankokeln möchte.


    Bei uns an der Straße nach Wiblingwerde liegen derzeit 3 teure Windkraftflügel zur Endmontage bereit. Die gesamte Strasse und Parkplatz wird durch LivEye ohne direkten Personaleinsatz dauerüberwacht. Bei meinen Walkingrunden werde ich also auch immer gefilmt? Werde ich wirklich gepixelt, ebenso wie die Autos auf der Straße?

    Mich juckt es nicht. Wen es stört, kann ja dagegen vorgehen.

  • Das Thema kommt immer wieder auf, wir fahren ein Tesla und der "filmt" immer mit. Als Fotografin kenne ich die Debatte auch sehr gut. Die Rechtliche Lage ist etwa so: bei Vorfall wie Unfall, Streit, ... sind Cam aufnahmen OK ab und zu fragt die Polizei nach Dashcam Einträge.


    So weit ich mich mit dem Thema auskenne ist alles auf öffentlichen Flächen ist OK. Privatgrund und Eigentum ist riskant. Personen auf der Straße wenn nicht gezielt fotografiert ist OK. Auch Personen die genau erkennbar und alleine sind ist ach OK, Wenn das Bild aber für Reklame oder Kommerziell angewendet wird geht das normalerweise nur mit Einwilligung.

    Hi realistCH,


    die Ausführungen im letzten Absatz hast Du sehr allgemein dargestellt, sodass sich ein OK daraus nicht ableiten läßt.



    Liebe Grüße


    Rolf



    P.S.:


    Die Rechte am eigenen Bild bestehen unabhängig vom jeweiligen Verwendungszweck, ob Reklame, kommerziell oder nicht ist dabei unerheblich.

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  • Moin miteinander,


    beim Einsatz von LivEye z.B. auf Baustellen wird eindrücklich darauf hingewiesen das der Bereich videoüberwacht wird und ist Privatgelände wenn auch später öffentlich genutzt. Beim betreten nimmt man die Aufnahmen "stillschweigend" in Kauf. Hier ist die Rechtslage eindeutig und dient zur Überwachung und zum Schutz der Baustelle. Bei unbefugtem Betreten kommt sofort eine akustische Nachfrage um sich zu identifizieren. Nicht nur Diebe werden gestellt sondern auch Abenteurer vor allem Kinder vor Schaden geschützt.


    Hat mit fotografieren im öffentlichen Bereich nichts gemein.


    "see you on the road "


    Gruß aus Spanien


    Rick

  • Nö, da wird nirgends irgendwo darauf hingewiesen. Bin gerade noch dran vorbei gelaufen.

  • Nö, da wird nirgends irgendwo darauf hingewiesen. Bin gerade noch dran vorbei gelaufen.

    Braucht auch nicht. Es handelt sich um eine Baustelle, die inzwischen auch zu den "Critical Environments" gehören. Kritische Bereiche dürfen entsprechend "videoüberwacht" werden, sofern die Videosignale nicht öffentlich einsehbar und maximal 96h nach dem Prinzip "First in - First out" gespeichert werden. Gilt für sogenannte "kritische Bereiche. kritische Infrastukturen" (Banken, Geldautomaten, Justiz, Regierungsgebäude, Botschaften, militärische Einrichtungen, öffentliche Baustellen (Straßenbau - Autobahn) etc. Ein wichtige Passus ist auch "sonstige sicherheitskritische Bereiche", unter die der Lagerort für Windkraftanlagen ebenfalls fallen kann (Wenn beantragt - und genehmigt, wie in diesem Fall).


    vG

    Martin