Hallo liebe Treffler,
In der aktuellen c‘t ist ein Schwerpunkt Fahrzeugtechik und unter anderem die Datenschutzthematik beleuchtet. Der Betrieb von Dashcams soll Bußgelder nach sich ziehen, da Personen gefilmt werden, ohne dass sie drüber informiert wurden. Dies ist aber im Birdview-System und vielen LKW-Abbiegesytemen auch so.
Weiß jemand, ob es eine generelle Datenschutzrechtliche Erlaubnis zur Verwendung dieser Syteme gibt? Ich habe dazu im Internet nichts finden können. Ich gehe erst mal davon aus, dass Birdview zumindest temporär auch aufzeichnet?
Der optimal erhältliche Rekorder wäre dann aber auf jeden Fall strafbar, wenn es rauskommt, dass man diesen eingesetzt hat. Nach einem BGH-Urteil dürfen unrechtmäßig erstellte Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Die Erstellung der Aufnahmen selbst ist aber weiter strafbar
Viele Grüße
Detlef