Wer ist zuständig - Garantie ???

  • Moin,


    ich hätte eine Frage bzgl. Garantieleistungen am WoMo.


    Wenn ich z.B. Probleme am Aufbau oder Hubstützen hatte, ging es problemlos bei unserem Händler.


    Wie ist es z.B. beim Assistenzsystem oder der Reifendruckanzeige ? Muss man dann (in unserem Fall) zwingend zu Iveco oder kann man das auch von seinem Händler, wo man das Fahrzeug ja erworben hat, einfordern ?


    Danke vorab.


    Frank

  • Hi Frank,


    das kannst Du bei deinem Händler einfordern. Du hat ja alles zusammen bei ihm gekauft.

    Nach dem ersten mal über den WoMo Händler bin ich danach aber selbst direkt zu Iveco gefahren. Der Händler hat auch nur das Fahrzeug zu Iveco gefahren. Das kann ich auch selbst und habe noch viel Fahrstrecke und Zeit gespart. Dabei habe ich auch noch direkten Kontakt zur Iveco Werkstatt und keine "stille Post" dazwischen.

    Wegen Wartung, HU und anderen Fahrzeuggebrechen gehe ich ja ohnehin direkt zur Iveco Werkstatt.

    Die Iveco Werkstatt hat alle Daten des Fahrzeugs ins Iveco System eingegeben und alle Garantiearbeiten waren kein Problem.


    Viele Grüße

    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,


    so wie Matthias mache ich das auch. Prinzipiell ist ja der Händler, der dir das Auto verkauft hat, für alle Garantieansprüche, also auch die, welche das Basifahrzeug betreffen, dein Ansprechpartner. In Absprache mit dem Händler (der sollte immer querinformiert werden) bin ich dann aber immer direkt zu Iveco und habe die Arbeiten dort machen lassen. Die Händler reichen den Garantieanspruch im Innenverhältnis zum Reisemobilhersteller und dem Fahrgestell-Hersteller ohnhin auch wieder weiter und so hatte ich damit bei Iveco noch nie ein Problem.


    Wie gesagt, sollte man den Händler aber immer in die Kommunikation einbeziehen. Ich habe es schon erlebt, dass Iveco sich vom Händler den Garantieanspruch bestätigen ließ und dann wäre es blöd, wenn der nicht Bescheid weiß.


    VG, Thomas

  • Garantieleistungen sind immer Leistungen des jeweiligen Herstellers. Ob ein Hersteller seine Garantie direkt abwickelt oder über ein Händlernetzt, ist Sache des Garantiegebers. Wenn eine Garantie für die Sat-Anlage besteht, hat man z. B. einen Anspruch gegen diesen Hersteller. Beim Kühlschrank hätte man es dann bei der Garantieabwicklung wieder mit einem anderen Hersteller zu tun usw. Letztlich werden die meisten der Garantiearbeiten aber durch den Händler übernommen, ausgeführt und im Hintergrund abgerechnet.
    Hiervon zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Für diese hat der Verkäufer einzustehen. Dies umfasst dann auch zunächst das Fahrzeug in Gänze. Jetzt kann man sich mit dem Verkäufer streiten und einen Gewährleistungsmangel geltend machen. Dann muss sich der Verkäufer um die Behebung kümmern. Oder man wählt die Garantieleistung mit der Folge, dass man sich an den entsprechenden Hersteller u. U. direkt wenden muss. Letztlich hat der Käufer die Wahl, welche Karte er spielt: Garantie oder Gewährleistung.

  • Moin Frank.

    Muss man dann (in unserem Fall) zwingend zu Iveco oder kann man das auch von seinem Händler, wo man das Fahrzeug ja erworben hat, einfordern ?

    Grundsätzlich kannst Du bei allen Garantieleistungen deinen Händler in die Pflicht nehmen., und ihm das Fahrzeug hinbringen. Er muss sich dann um die Mängelbeseitigung kümmern.


    Du kannst natürlich selbst zu Iveco, Dometic, Alde etc. fahren, ,wenn an den Teilen etwas defekt ist.


    Ich würde auf jeden Fall das OK für diese Vorhaben von dem Händler vorab einholen.


    Es kostet Deine Zeit und Deine Abnutzung des Fahrzeug und Diesel. für solche Reparaturfahrten.


    Die Kosten, zumindest für die gefahrenen Kilometer wurden mir bei vorherigen Fahrzeugen immer mit einer Kilometerpauschale vergütet..


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Genau Klaus.


    Deswegen sollte man sich auch die Kosten vergüten lassen, wenn welche entstehen.


    freundliche Grüße


    Peter

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  • Hallo ,

    Da möchte ich nochmals nachhaken das würde ja heißen wenn ich mir in einer weit entfernten Werkstatt ein Zubehör montieren lasse z.b Satanlage die funktioniert dann nicht das der Montagebetrieb bei mir vor Ort zur Garantiereparatur kommt 🤔

    Habe ich aber noch nicht erlebt

    Grüße Micha