TÜV/HU ab dem 6. Jahr

  • Es macht sicher nicht den "Kohl fett"

    Aber da ich jetzt im August erstmal zu TÜV´und AU muss und mir ein Prüfer aus der Werkstatt des Vertrauens mitteilen ließ, es macht nix wenn ich um 2 Monate überziehe und erst nach der nächsten Reise Ende Oktober in der Werkstatt einen Termin mache, zumal heutzutage auch nicht mehr zurück geklebt wird.


    Wenn ich das jetzt weiterspinne hieße das: bei ersten TÜV " 2 Monate drauf, dann halt statt 08/24 - 10/24 beim zweiten und dritten ebenso, am Ende halt 02/27 stzatt 08/26 dann wäre ich ja erst nach 6 1/2 Jahren mit der jährlich Tüvabnahme dabei.


    hab ich da nene Denkfehler?

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

    • Offizieller Beitrag

    Nein Manfred, einen Rechenfehler :-)) hier die Rechnung für ein Neufahrzeug bis 7,49 TO

    2022 fällig 08 - gemacht 10

    2024 fällig 10/24 - gemacht 12/24

    2027 fällig 12/26 - gemacht 02/27


    ab dann kannst das ja jährlich hochrechnen


    v.G. Schorsch

  • so meinte ich das, wohl zu verworren dargestellt.

    Durch jeweiliges Verzögern um 2 Monate wäre dann die jährliche ab 02/27 erstmals fällig, also nach 6 1/2 Jährchen.


    Kostet das verspätete Vorführen und Kleben eigentlich eine Zusatzgebühr? Dann würde sich das ja aufheben.

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

    • Offizieller Beitrag

    Klick mich


    Schau mal Beitrag 15, da stehts genau - ab dem dritten Monat


    v.G. Schorsch


    Heute TÜV beim Bus gemacht und natürlich die Angelegenheit Überziehung besprochen. Es gibt eine einheitliche Regel, die ersten beiden Monate überziehen Kosten nix, ab dem 3. Monat kommt ein Zuschlag von 20 % auf die Prüfungsgebühr, egal wie lange man überzogen hat. Mit dem Prüfer verhandeln ist schlecht, er gibt in sein System das Datum der letzten HU ein und es wird automatisch errechnet. Das ist Stand Dekra.


    V. G. Schorsch

  • Erst ab dem vierten Monat fällt eine erhöhte Gebühr an.

    Formal ab 2 Monate Überziehung kann der Prüfer einen Aufschlag von 20% einfordern für eine "erweiterte Hauptuntersuchung". Das wird auch in der Regel so gehandhabt. Bis 2 Monate Überziehung einfache Gebühr und dann 20% drauf ... So wie ich das erfahren habe gibt es da einen gewissen Spielraum, Entscheidungsfreiheit des Prüfers.


    vG

    Martin

  • Formal ab 2 Monate Überziehung kann der Prüfer einen Aufschlag von 20% einfordern für eine "erweiterte Hauptuntersuchung". Das wird auch in der Regel so gehandhabt. Bis 2 Monate Überziehung einfache Gebühr und dann 20% drauf ... So wie ich das erfahren habe gibt es da einen gewissen Spielraum, Entscheidungsfreiheit des Prüfers.

    Spielraum gibt es da keinen. Ist so in den Vorgaben geregelt.

    Ab dem 4. Monat habe ich so gerechnet: Monat, in dem die HU fällig ist, plus zwei Monate, die überzogen werden kann.

  • Wenn Du beim gleichen Verein (und es muß nicht die gleiche Prüfstelle sein) , bei dem Du 26 oder 14 Monate vorher Dein Fahrzeug hast prüfen lassen weiß seine Software das und fügt automatisch den Mehrpreis in den Prüfbericht ein.


    Wenn Du zu einer anderen Prüforganisation gehst, fügt der Prüfer die letzte Prüfung händisch ein. Nur da besteht die Möglichkeit evtl. um den Aufschlag herumzukommen.


    Gruß


    Elbert