Alternativen zum ADAC Truckservice bei über 7,5 t ?

  • Moin,
    ich empfehle die Details unter:
    https://www.adac.de/-/media/pd…63BF8975FC71E2FD4F8279069


    zu lesen, vgl. Teil B, Punkt 2 (5).


    AlsADAC Plus Mitglied sind zwar ab 3,20m Höhe Leistungen ausgeschlossen, nichtaber Pannenhilfe und Abschleppen. Wohl aber ein Fahrzeugtransport nachFeststellung eines Defekts in der Werkstatt. Zumindest verstehe ich das so.


    Pannenhilfe und Abschleppen sind nachmeinem Verständnis mit jeweils 300€ versichert. Das reicht sicher nicht für diebeschriebenen Fälle, in der Regel bleibt man ja auch nicht jedes Jahr einmal inFrankreich liegen.
    VG

  • Servus,


    bin nur Normales ADAC Mitglied, zwar schon seit ewig, aber als in Köln die Markise sich nciht mehr einfahren ließ, kam der ADAC Mitarbeiter und hat alles versucht uns wieder flott zu bekommen. Als ich dann zum Schluß sagte, Cuttermesser und abschneiden hat er es mit mir zusammen gemacht und das Restgeschlabber mit Spanngurten und Panzertape gesichert, so das wir unsere Tour etwas gerupft fortsetzen konnten.


    Fand ich vom ADAC Mann super und alleine wäre ich wohl noch heute an der Zoobrücke....


    Beim Truckbrief bin ich noch dran, da der nur für Fahrzeuge bis max. 8 Jahre ausgestellt wird. Habe da noch eine Telefonnummer einer Sachbearbeiterin bekommen, die da vielleicht eine Sonderregelung treffen könnte.


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Wie groß ist denn das Risiko liegenzubleiben?
    Wir fahren seit über 25 Jahren Wohnmobil,einen Abschlepper habe ich bisher noch nicht gebraucht.
    Bislang waren es immer Kleinigkeiten die ich mit Bordmitteln unterwegs beheben konnte.
    Die Lkw oder Buschassis sind für hohe Laufleistungen gebaut. Bei einem gut gewartetem Fz.ist das Risiko meiner Meinung nach für einen Ausfall sehr gering.
    Ab einem gewissen Alter (Laufleistug) mache ich aber gewisse Teile die Ausfallen könnten vorsorglich neu, wie zB.Kühler,Kühlwasserschläuche,Lichtmaschine,Anlasser Turbolader und Schläuche,Luftbälge,Kupplung Ausrücklager usw.
    Eine Markenwerkstatt sollte aus ihrer Erfahrung heraus wissen,was eventuell vorsorglich getauscht werden sollte,für alle die nicht selber schrauben.
    Das es uns auch mal erwischen könnte ist dadurch natürlich nicht ausgeschlossen,werde es dann aber bezahlen und muss mich dafür nicht mit der Versicherung rumärgern.
    Ach so,wenn mal ein Pannenservice gebraucht wird,lässt sich das über die Heimatwerkstatt (Händler) regeln,die evtl.Partnerwerkstätten haben,damit ist zumindest die Kostenübernahme geklärt. So mache ich es wenn mal ein Lkw eine Panne hat,der für eine Eigenreperatur zu weit entfernt ist.
    LG Michael

  • Genau das ist zu 100% unsere Einstellung.

  • Das Thema ist ja über 7,5 t und da kommen die gar nicht raus mit der plus Mitgliedschaft.

    Moin,


    das steht da m. E aber anders drin. Sofern ein Wohnmobil eingetragen ist, gilt auch >7,5to mit entsprechenden Ausschlussen für die Bergung etc.
    Pannenhilfe und Abschleppen sind nicht ausgeschlossen.


    Vg

  • Dann bitte genau hinsehen ;)



    Yupp. Du hast bei Punkt A) für nicht Plus Mitgliede geschaut.
    Ich hatte Teil B) angeführt, für Plus-Mitglieder


    Hier:



    (4) Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
    – 4 –
    – eine Gesamtbreite von 2,55 m,
    – eine Gesamtlänge von 10 m,
    – eine Höhe von 3 m sowie
    - eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
    Auch für den mitgeführten Anhänger gelten die angegebenen Maße. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich der Ladung.


    (5) In der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile sind unabhängig von den Fahrzeugmaßen geschützt. Folgende Leistungen werden bei Überschreitung einer Gesamtbreite von 2,55 m, einer Gesamtlänge von 10 m, einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung oder einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg nicht erbracht: Bergung (§ 16), Fahrzeugtransport (§ 20), Pick-up-Service (§ 21) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort sowie vom Einstellort zum endgültigen Verschrottungsort oder zur Zollstelle (§ 23 Absatz 2).


    VG


  • In der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile sind unabhängig von den Fahrzeugmaßen geschützt.

    Hier geht es um Maße, nicht um Masse bzgl. der Unabhängigkeit. Da ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Sicherlich mag das ein oder andere Auslegungssache sein. In Deutschland sicherlich auch im Ermessen des gerufenen gelben Engels, inwieweit er bereit ist zu helfen oder mit der Zentrale etwas auszuhandeln vermag. Aber im Ausland :/

  • @Cruiser wenn du immer als back up hinter uns her fahren würdest, bräuchten wir auch keinen Schutzbrief :P


    Ich fahre aber keine 113 km/h :D

    Ich fahre immer 89 das ist unser Standart. Ich war nur überrascht wie leise so ein Heckmotor so schnell auf die Geschwindikeit kommt. Durch das leise Hecktriebwerk und dem Luftfahrwerk hat man es nicht mitbekommen. =O


  • Hier geht es um Maße, nicht um Masse bzgl. der Unabhängigkeit. Da ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied. Sicherlich mag das ein oder andere Auslegungssache sein. In Deutschland sicherlich auch im Ermessen des gerufenen gelben Engels, inwieweit er bereit ist zu helfen oder mit der Zentrale etwas auszuhandeln vermag. Aber im Ausland :/


    Dann ist das ja noch besser: Wenn die Maße nicht die Masse beinhaltet, dannist diese unberücksichtigt und es gilt nur die Eintragung in derZulassungsbescheinigung als Womo - die haben wir ja alle -, unabhängig derLänge, Breite und Höhe


    Und wenn die Masse hier doch mit Maße gemeint sein könnte (und auch wenn demnicht so ist), gilt die Detaillierung im Absatz danach.


    (5) In der Zulassungsbescheinigung I eingetragene Wohnmobile sind unabhängigvon den Fahrzeugmaßen geschützt. Folgende Leistungen werden bei Überschreitung
    einer Gesamtbreite von 2,55 m,
    einer Gesamtlänge von 10 m,
    einer Höhe von 3,20 m einschließlich Ladung
    oder einer zulässigen Gesamtmasse von7.500 kg
    nicht erbracht:


    Bergung (§ 16), Fahrzeugtransport (§ 20), Pick-up-Service (§21) und bei Totalschaden der Transport vom Schadenort zum Einstellort sowie vomEinstellort zum endgültigen Verschrottungsort oder zur Zollstelle (§ 23 Absatz2).


    Heißt dann (für mich), dass alle nicht ausgeschlossenen Leistungen erbrachtwerden. Letztlich finde ich das interessant, da ich bis dato von einemkompletten Ausschluss aller Leistungen bei >3,20m Höhe (und/oder >7,5to)ausgegangen bin. Was letztlich jeder daraus macht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
    VG

  • zum Glück darf das jeder halten wie er mag. Ich fahre jetzt erst seit 8 Jahren mit Wohnmobilen und so müsste das an Versicherungsprämien gesparte Geld mehr als reichen, um ein eventuelles Abschleppen vermutlich inclusive größerer Reparatur zu zahlen.


    Ich mache mir aber auch keine Gedanken darüber.


    Ich sehe das ebenfalls zu 100% wie Du.

  • Hallo,


    ich hab gerade nachgeschaut. Bin seit 38 Jahren ADAC Plus Mitglied. Einmal in dieser Zeit habe ich den ADAC benötigt. Und zwar bei einer Ersatzteilnachlieferung nach Griechenland. Das war 1984. Sonst habe ich immer treu meine Mitgliedschaft bezahlt.
    Wegen meines Wohnmobils mit 8,8t habe ich mal schriftlich nachgefragt. Ich bekam genau die Antwort, wie es ofank beschrieben hat. Alle Leistungen bis auf Bergung (§ 16), Fahrzeugtransport (§ 20), Pick-up-Service (§21) werden übernommen. Abschleppkosten in Höhe von 300,00 EUR werden übernommen. Die Begrenzung auf die 300,00 EUR ist aber für alle Fahrzeuge.
    Ich denke mit der ADAC Plus Mitgliedschaft fahre ich ganz gut. Sollte ich doch mal abgeschleppt werden muss ich halt den Rest bezahlen. Es lebe das Risiko.


    Gruß, Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    @ Jürgen,
    Da hast Du recht. Mir sind die 500 Euro in dem Falle egal, mich beruhigts. Und für meine Beruhigung sind die 500 gut angelegt.
    Man gibt viel Geld für weitaus unsinnigere Sachen aus. Aber wie Du sagst, jeder solls machen wie er will und kann


    V. G. Schorsch

  • Ich hatte mal einen Pannenfall mit einem defekten Getriebesteller an einem Concorde auf MAN TGL. Hier hat der ADAC ich meine 400€ (oder 300) der Abschleppkosten übernommen, den Rest hat der Kunde selbst bezahlt.


    Gruß Dirk