Bezeichnung im Fahrzeugschein / Teil 1

  • Aus einer anderen Diskussion hier im Forum stellte sich mir eine weitere Frage

    und ich wollte das eigentliche Thema nicht zweckendfremden.

    Frage:

    Im Fahrzeugschein ( Teil 1 ) steht ja mitunter M1 als Bezeichnung. Kann man / sollte man dies abändern lassen

    wenn noch was anderes eingetragen ist? Macht es Sinn dies dann zu tun? Welche "Vorteile" würde es einem bringen?



    LG
    Rüdiger

    Getreu diesem Motto:

    "Ich war noch nicht überall, aber es steht auf meiner Liste". (Susan Sontag)

  • Wenn bei dir unter J die Nr 21 steht und unter 4 die 0500 dann sind das die Vorgängerbezeichnungen, das wurde in 2020 gegen die europäische Bezeichnung M1 geändert. Ich ändere das bei mir nicht


    v.G. Schorsch

  • Würde es was ausmachen / bringen wenn man es abändert. Bei Versicherung, Steuern, erlaubte Geschwindigkeit?

    Getreu diesem Motto:

    "Ich war noch nicht überall, aber es steht auf meiner Liste". (Susan Sontag)

  • Würde es was ausmachen / bringen wenn man es abändert. Bei Versicherung, Steuern, erlaubte Geschwindigkeit?

    Moin Rüdiger,


    M1 ist die richtige Einordnung für Reisemobile. Das findest du unter Punkt 2.1 in der Typenklassifizierung. Hier die (m.W. aktuelleste) Version vom Juli 2021:

    sv1_2021_07_pdf.pdf


    Alternativ könntest du dein Fahrzeug auch noch als N1 zulassen aber hast dann in jeder Hinsicht einen Lkw und die Sonderrechte, die für Wohnmobile gelten (z.B. die Ausnahme vom Lkw-Überholverbot durch Wohnmobil-Zusatzschild in einigen Bundesländern) sind dann für dich nicht wirksam. Auch das Lkw-Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen, statt 100 km/h für Wohnmobile (Landstraßen entsprechend) wäre dann ebenso relevant.


    Insbesondere im Ausland (Frankreich z.B.) macht es einen erheblichen Unterschied, da dort die Wohnmobile meistens noch mehr Sonderrechte genießen, wie z.B. in Frankreich die generelle Ausnahme vom Lkw-Überholverbot.


    Einziger Vorteil ist m.E, dass du mit N1-Zulassung ohne jede Frage auf reinen Lkw-Parkplätzen parken dürftest, das ist an manchen Autobahnraststätten ja nicht eindeutig für Wohnmobile geregelt.


    Steuern dürften wohl gleich sein und die Versicherung sowieso, denn die interessiert sich nicht für die Zulassung als M1 oder N1.


    Alles in allem also am besten bei M1 bleiben.


    VG, Thomas

  • Alles in allem also am besten bei M1 bleiben.

    Seit Oktober 2019 haben die Zulassungsstellen eine Anweisung Wohnmobile grundsätzlich als M1 zu klassifizieren. Einträge als "21" sollte es seitdem eigentlich nicht mehr geben. ("Eigentlich" bedeutet, das Ausnahmen die Regel bestätigen). Üblicherweise wurden auch vor diesem Datum bei Fahrzeugen über 3,5t(?) die Fahrzeugklasse 21 mit Aufbauart 500 zugeordnet.

    Für das graue Monster habe ich von der Zulassungstelle des MK die Bestätigung erhalten, dass es keine Notwendigkeit gibt von 21/500 auf M1 umzutragen. Demnach gelten alle Kriterien für 21/500 genauso wie M1 ... Bisher hatte ich keine Argumente diese Aussage in Frage zu stellen .... :/


    N1 ist eigentlich die Nutzfahrzeugklasse bis 3,5t ... also eher ungewöhnlich für die Dickschiffe.


    vG

    Martin

  • Einen Unterschied (Vorteil) habe ich gerade bei meinem neuen Setra 411 erfahren, und zwar bei der französischen CRIT Air Umweltplakette.

    Nach der alten Bezeichnung hätte er die orangene Kat3 Plakette bekommen.

    Durch die M1 Eintragung im Fahrzeugschein hat er die bessere, gelbe Kat2 Plakette bekommen..


    Ist zwar nicht Überlebenswichtig, aber immerhin ein kleiner Unterschied.

  • Okay Jürgen,

    guter Hinweis, daher womöglich meine

    Kat 3 - Einstufung bei " 21/500".

    Aktuell bleibe ich dennoch bei den Aussagen von Schorsch und Martin daran auch für mich nichts zu ändern.

    Gruß Jörg

  • Bei der Zulassung unsers Wohnmobils im Februar 2022 wurde vom Landratsamt die Ziffernkombination 21/ 500 im Teil 1 vermerkt. Ich nehme deshalb an, dass sich eine einheitliche Verfahrensweise noch nicht eingestellt hat.

    Grüße Joachim

  • Jo Dieter,

    es gibt wohl beide Möglichkeiten für das gleiche.

    Recht weit unten im dem "www.kba.de" PDF. findet man folgendes:


    Liste der hochgestellten Ziffern mit *


    Gruß Jörg

  • ..... da ist dann nur "Wohnmobil" beschrieben. Der Zusatz " UEB. 2,8 T" fehlt.

    Könnte ja für findige Sucher von "Gesetzes-Nischen" auch von Vorteil sein. :/ ;)

    Gruß