NiBi Arto Bauj 2014 wird besichtigt

  • Hallo,

    ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage zu einem Besichtigungstermin. Sofern alles gut läuft werde ich mir am Wochenende einen NiBi Arto, Fiat 150 PS, Bj 2014, ca 70 TKM gelaufen, ansehen. Ich bin nicht der Riesentechniker und die Anfahrt beträgt stattliche 600 km. Opt. Zustand nach Aussage des Anbieters "Tip Top". Wartungsheft vorhanden.

    Kenne mich mit Vollintegrierten nicht aus. Gibt es irgendwas etwas auf das ich besonderes Augenmerk legen sollte. Ich weiß schon, das solche allgemein gehaltenen Fragen schwierig sind. Bin aber über jeden Hinweis dankbar.

    Viele Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas,


    auf jeden fall würde ich mind. eine weitere Person mitnehmen, denn 4 Augen sehen mehr als zwei. Wo kommst Du denn her und wo steht das Fahrzeug? Wenn man den Standort kennt und ein Linertreffler wäre in der Nähe könnte er Dir vielleicht zur Seite stehen?

  • Danke für die Checkliste und die Hinweise/Angebote! Ich hab die Frage bewusst allgemein formuliert, weil diese Hinweise auch für weitere Besichtigungen eines Vollintegrierten nützlich sind. Dieses Fahrzeug steht in der Schweiz. Der Kauf scheitert vermutlich daran, da ich die schweizer Steuer nicht zurückfordern kann, da der Verkäufer auch Privatperson ist. Das war noch in der Prüfung ob er über die Firma verkaufen kann.

    Ich besitze schon mein Leben lang Wohnwagen oder Wohnmobile, aber noch keinen Vollintegrierten.

    Beste Grüße

    Thomas

  • Hab mittlerweile mit einer Spedition aus der Schweiz telefoniert. In diesem Fall ist die Schweizer Steuer nicht ausweisbar, da Privatverkäufer. Über Zoll haben wir dann gar nicht mehr gesprochen. Sonst wäre das finanziell ausgegangen.

  • Wichtig wäre, das dieses Mobil in D schon mal zugelassen war. Sonst hast beim Anmelden noch eine weitere Hürde. Steuerlich gesehen ist das ganz einfach, du brauchst zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde die Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein gebrauchtes Reisemobil, ausgestellt vom Zoll. Das setzt voraus, dass die festgesetzte Einfuhrsteuer bezahlt ist - wer das zahlt ist egal, ob Käufer oder Verkäufer. Unser Bus war vorher Schweizer Staatsbürger :-))


    v.G. Schorsch