Wie ist der Zwischenstand bei der Gasprüfung?

  • Also, das hier ist ein Thread, den vermutlich die meisten mal kurz anklicken, koppschütteln und zum nächsten neuen Beitrag wechseln.


    Ich mag mich nicht mit diesen Details abquälen. Jedes Anbauteil im/am Fahrzeug wird zumindest auf ordnungsgemäße Befestigung und markante Risiken bei der HU betrachtet. Welche Funktion dieses Teil hat, sei mal dahingestellt. Ob ich nun einen Kanister unter den Wagen schraube oder einen Gastank... egal. Das Teil muss ordnungsgemäß und ausreichend befestigt sein und wenn das Bauteil augenscheinlich funktionsgefährdet ist (markanter Rost am Gastank) dann wird das eben bemängelt. Ist für mich klar, logisch und verständlich.


    Ob das nun auf Richtline 4711 oder Anordnung 1234 beruht ist mir zunächst mal wurscht und so tief mag ich ohne entsprechendes Fachwissen garnicht einsteigen. Mir reicht es schon, wenn ich den Beipackzettel von Novalgin lesen soll ... Da muss ich nicht auch die gesetzlichen Grundlagen diskutieren.


    Ob es nun "Absurdistan" oder "Wokistan", die G607 oder AKE oder sonstwelche Begriffe sind, ist mir an der Stelle egal. Spätestens mit der Diskussion über die Rechtsgrundlagen habe ich keinen Bock mehr die Sache zu verfolgen.


    vG

    Martin

  • Tja, wenn es so einfach wäre. Spätestens bei dem Thema Gastankflasche scheiden sich die Geister wenn es um die Befestigung geht. Bis vor kurzem wurde dort noch eine nicht einfach entnehmbare, mit einer 20g Befestigung versehene Tankflasche gefordert. Mittlerweile legt der Gas Karnevals Verein eine 180 Grad Wende hin. Leichte Entnehmbarkeit ist jetzt Trumpf, mit neuem Konflikt Potential. Da ist es imho legitim das Regelwerk zu hinterfragen.

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  • Neues von der HU. Im Rahmen der Inspektion bei Iveco sollte die HU gemacht werden. Die DEKRA hat erheblich Mängel festgestellt und die Verlängerung verweigert. Als Begründung -DF6.1.3.(EM) Gastank zulässig nicht nachgewiesen. Das Fahrzeug wurde so neu ausgeliefert. Ich soll mich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Nach Rücksprache mit einem Prüfer vom TÜV wusste dieser erst einmal nichts. Er wäre dann aber nach Überprüfung zum gleichen Ergebnis gekommen. Es würde sich um eine ganz neue Verordnung handeln. Hat einer das gleiche Problem und wie wurde es gelöst. Habe noch nicht mit Morelo gesprochen.

    Gruß Georg