Also, das hier ist ein Thread, den vermutlich die meisten mal kurz anklicken, koppschütteln und zum nächsten neuen Beitrag wechseln.
Ich mag mich nicht mit diesen Details abquälen. Jedes Anbauteil im/am Fahrzeug wird zumindest auf ordnungsgemäße Befestigung und markante Risiken bei der HU betrachtet. Welche Funktion dieses Teil hat, sei mal dahingestellt. Ob ich nun einen Kanister unter den Wagen schraube oder einen Gastank... egal. Das Teil muss ordnungsgemäß und ausreichend befestigt sein und wenn das Bauteil augenscheinlich funktionsgefährdet ist (markanter Rost am Gastank) dann wird das eben bemängelt. Ist für mich klar, logisch und verständlich.
Ob das nun auf Richtline 4711 oder Anordnung 1234 beruht ist mir zunächst mal wurscht und so tief mag ich ohne entsprechendes Fachwissen garnicht einsteigen. Mir reicht es schon, wenn ich den Beipackzettel von Novalgin lesen soll ... Da muss ich nicht auch die gesetzlichen Grundlagen diskutieren.
Ob es nun "Absurdistan" oder "Wokistan", die G607 oder AKE oder sonstwelche Begriffe sind, ist mir an der Stelle egal. Spätestens mit der Diskussion über die Rechtsgrundlagen habe ich keinen Bock mehr die Sache zu verfolgen.
vG
Martin