Wie ist der Zwischenstand bei der Gasprüfung?

  • Zausels_Kerl (Martin) genau

    Ich hab lieber 200€ in die Hand genommen, zur anderen Prüforganisation und gut.

    Ich war mit einer Prüforganisation, besser gesagt gegen das Bundesland , da der TÜV ja hoheitliche Aufgaben vertritt, vor Gericht. 2 Instanzen. Vergiss es.

    Da derselbe Prüfer in 2020 vor seinen Vorgesetzten bereits Schiffbruch erlitten hatte, könnte das Schreiben hier "einfacher" durchgelaufen sein. Der "Rechtsweg" wäre mir auch zu aufwendig gewesen. Die Beschwerdestelle der jeweiligen Organisation einzuschalten ist aber auf einfachem Wege möglich. Wenn man da nicht weiter kommt, dann muss man tatsächlich überlegen ob sich Rechtsmittel lohnen. Bei mir ging es ja um "Mängel", die so hirnrissig waren, dass selbst die Kollegen des Prüfers die Stirn gerunzelt haben ....

    - Sicherung der Sat-Anlage durch Gurt

    - Automatisches Einfahren der Aufbautreppe bereits bei Zündung

    - Herausragende Lüftung/Abgasauslass der Alde

    - Herausragender "Pinuppel" (Thermofühler für Aussentemperatur)

    - Nicht funktionierende Leuchtweitenregelung (Bei MAN als Regler verbaut aber beim Concorde nicht verwendet - Hat ja Niveauregulierung)

    - Anhängerkupplung zu tief montiert (Original!)

    - fehlende Scheinwerferreinigungsanlage (Xenon)

    - AU nicht durchführbar (Gerät baute keine Kommunikation via OBD auf, konnte dann geklärt werden, da falsche Fahrzeugdaten angegeben)

    - Mischbereifung nicht zulässig (Hinten Winterreifen und vorne Allwetter mit Lenkachsenprofil)

    - Frontjalousie ohne mechanische Sperre (hat dieses Modell nicht)

    - Blinker/Standlicht unzulässig (Ist Original die Blinkerleuchte mit dem Standlichtring)

    - uvm


    Für diese Punkte musste der Prüfer dann, auf mein Drängen und dem Anraten von seinen Kollegen, einen internen technischen Service bei der Dekra anrufen und sich die Punkte hinterfragen. Dabei wurden alle Punkte gestrichen. Eine Vielzahl der Punkte wurden dann in 2021 bei der Vorführung erneut aufgelistet. Der Mitarbeiter der beauftragten Werkstatt konnte aber zu diesen spezifischen Punkten nichts sagen und so sind sie teilweise als gravierdende Mängel in den Prüfbericht gewandert. Mein Glück war nun, dass der Prüfer vom Tüv der Verwendung seines (mängelfreien, bis auf die Staubschutzmanschette) Berichtes erlaubt hat. Den Namen und den Vorgang hatte ich in meinem Schreiben an die Dekra auch angegeben.


    Bei dem Thema Gasprüfung, um dahin zurückzukommen, sehe ich es ähnlich. Ich würde den Prüfer auch garnicht vor der HU drauf ansprechen, sondern selbstverständlich davon ausgehen, dass die Gasprüfung in der HU keine Rolle spielt. Erst, wenn der Prüfer ausdrücklich danach fragt, würde ich darauf verweisen, dass gem. aktuellen Richtlinien die Gasprüfung keine Rolle mehr für die HU spielt. Sieht der Prüfer das anders, dann soll er es in den Prüfbericht schreiben, welchen man dann bei der Beschwerdestelle reklamieren kann. Sonst fällt dem Prüfer mit einmal "Gasgeruch, Korrosion am Gastank oder mangelhafte Befestigung oder sonstwas auf". Hat er aber den Bericht bereits geschrieben, dann kann er nicht mehr neue Punkte aufnehmen und man hat "belastbares Material". Die formale Lage ist ja weitestgehend eindeutig und so schützt man sich vor "Rachemängeln". Macht übrigens Spass, wenn man dann hinfährt um sich seine Plakette abzuholen :P


    vG

    Martin

  • Ich hab lieber 200€ in die Hand genommen, zur anderen Prüforganisation und gut.

    genau. Ich hatte keine Lust auf blöde, langwierige Aktionen, nur um Recht zu bekommen. Ist eine bürokratische Sache, die wir einfach zu machen haben. Der Gasregler hat 100 Euro gekostet, das Einstellen der Kurvenscheinwerfer wenige Sekunden meines Lebens, also was soll´s. Die Tüv - Stelle werde ich einfach meiden, sollen mein Geld kompetentere Leute bekommen.

  • Heute war ich mit meinem PKW zur HU bei der KÜS im Nachbardorf. Bei der Gelegenheit habe ich nach der Gasprüfung für Reisemobile gefragt. Antwort unisono:...ist ausgesetzt.

    Geht doch.

  • also die Prüfung der Flüssiggasanlage ist kein Bestandteil der Hauptuntersuchung mehr, ist wie die Vorredner schon sagten bis auf weiteres ausgesetzt. Da ich selbst Sachkundiger für Flüssiggasanlagen bin schmerzt es mich ein wenig, da ich manchmal Druckverluste und defekte Zündsicherungen festgestellt habe diese aber jetzt unter Umständen nicht oder später erst gefunden werden.

  • Ja das ist dann wohl ein Prüfer gewesen der nicht so viele Weiterbildungen besucht hat. Bei Fahrzeugen mit LPG Anlage für den Antrieb wäre das korrekt, wenn nur als Heizgas verwendet ist nur der Anbau des Tankes Tüv relevant.

    Grüße

  • Ja das ist dann wohl ein Prüfer gewesen der nicht so viele Weiterbildungen besucht hat. Bei Fahrzeugen mit LPG Anlage für den Antrieb wäre das korrekt, wenn nur als Heizgas verwendet ist nur der Anbau des Tankes Tüv relevant.

    Grüße

    Sorry, aber da muß ich Dir widersprechen.


    Der Gastank gehört, was Korrosion UND Befestigung betrifft zum Prüfpunkt bei der HU.


    Erhebliche Mängel sind korrekt geprüft.


    Was Weiterbildungen anbelangt werden PI für die GSP/GAP an gasbetriebenen Fahrzeugen alle 3 Jahre geschult. Der Nachweis ist gegenüber der Aufsichtsbehörde darüber zu führen.

    Im Rahmen dieser Schulungen wird grundsätzlich über alle Behälter gesprochen. Auch über Heizgasbehälter

  • Hallo Gasprofi, die GSP und GAP Prüfung ist rein für LPG betriebene Fahrzeuge also als Antriebsgas. Das wird uneingeschränkt bei der HU geprüft. Sachverständige für Gasanlagen in Campingfahrzeugen werden nach G607 geprüft was wiederum kein Bestandteil der HU ist. Vor der Aussetzung mussten HU Kunden die G607 Prüfung beim HU Termin nachweisen, jetzt halt nicht mehr. Deswegen ist jetzt nur noch die ordnungsgemäße Befestigung von fest mit dem Fahrzeug verbundenen Gastanks HU prüfrelevant. Es sind halt viele Prüfer völlig überfordert mit der Vielzahl an Fahrzeuggattungen da jeder alles machen muss. Wie ein Vorredner schon sagte ist es machmal besser einen neuen Prüfer zu suchen als zweideutige Mängel abzustellen.

  • Hallo Gasprofi, ich denke wir müssen unseren Dialog beenden. Das wird bestimmt zu langweilig für unsere Mitleser und zunehmend eine Ego Profilierung.

    Ich hoffe wir treffen wir uns mal auf ein Bier und fachsimpeln ein wenig, es würde mich freuen, liebe Grüße aus dem Harz René

  • Das ist von 2017, also noch vor der Aussetzung. Das müsste jetzt anders vorgegeben werden, da wird ja noch die Dichtheit vorgegeben als Prüfpunkt. Also bitte mit aktuellen Anweisungen kommen. Mit so alten Kamellen fühlt man sich auf den Arm genommen.

  • Harzer

    LWK


    Ich nehme weder jemand auf den Arm, noch gibt es hier einen Egotrip. Solche Kommentare sind unpassend.


    Der in #70 eingestellte Mangelbaum ist bis heute gültig.


    Er resultiert (angepasst für D) aus der Richtlinie 2014/45/EU v. 03.04.2014 und wurde am 29.04.2014 in Europa rechtsgültig veröffentlicht.


    Diese Richtlinie ist auch im Referentenentwurf den ich in #40 eingestellt habe.

  • Was soll da unpassend sein? Der Mangelbaum beinhaltet die mittlerweile ausgesetzte Gasprüfung und ist damit überholt. Von einem Sachkundigen würde ich erwarten, das darauf zumindest hingewiesen wird.

  • Was soll da unpassend sein? Der Mangelbaum beinhaltet die mittlerweile ausgesetzte Gasprüfung und ist damit überholt. Von einem Sachkundigen würde ich erwarten, das darauf zumindest hingewiesen

    Es war meine Antwort auf Beitrag Nr. 66 weiter oben.


    Im Mangelbaum steht unter D 6.1.3.f - Korrosion am Tank. Erhebliche Mängel = keine Plakette.

    Nichts anderes ist gelb angemarkert.


    Prüfingenieure und a.a.S (amtlich anerkannte Sachverständige) erhalten fortlaufend Hinweise und Änderungen zum Mangelbaum die im „vereinfachten Verfahren“ im AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch) und im BL-FA (Bund-Länder Fachausschuss TK) besprochen und verabschiedet werden.

    Mitglieder im AKE sind alle technischen Dienste, im BL-FA das KBA, BMDV sowie Vertreter aus dem AKE


    Sämtliche Prüfstellen wurden über die Aussetzung der G607 informiert. 2 Organisationen meinten, sich darüber hinwegsetzen zu müssen und eine HU ohne G607 Nachweis zu verweigern. Das dürfte jedoch mittlerweile nur noch in ganz wenigen Fällen passieren und meist genügt ein Hinweis an den Prüfer oder seinem Vorgesetzten.

  • Das ist gerade eine seltsame Diskussion. Ich mag diesbezüglich die Fachdokumentation weder lesen noch mich damit beschäftigen wie diese jeweils Gültigkeit erlangt, aktualisiert wird, interpretiert wird. Auch welcher Teil dort weiterhin für eine Gasanlage bezogen auf den Antrieb gilt und welcher ggf. bezogen auf Koch,Kühli,Heizung etc. wird mühsam.


    Relevant ist in meinen Augen am Ende:


    - die uns als "Gasprüfung" bekannte Prüfung ist nicht(mehr) notwendig für die HU, niemandem wird aber verboten diese dennoch durchführen zu lassen

    Darunter verstehen wir ja gemeinhin die "Druckprüfung" aber auch die Kontrolle der "Endgeräte"


    Die Durchführung derselben war mehrmals zumindest in meinem! Fall fragwürdig, da wurde in den Gaskasten geschaut, auf einen etwaigen Tank, situative Druckprüfung und die Kochfelder getestet. Weitere Gasgeräte wurden weder einer Sichtprüfung unterzogen noch wurden Anschluss und Verlegewege kontrolliert. Offenbar reichte da das "Gasbuch" zu haben.


    - ein montierter Tank ist mit Befestigung und Zustand offenbar noch für die HU relevant. Erschließt sich mir auch .. wenn das Teil vergammelt die Straße küsst wirds sicher komisch

  • die uns als "Gasprüfung" bekannte Prüfung ist nicht(mehr) notwendig für die HU, niemandem wird aber verboten diese dennoch durchführen zu lassen

    Darunter verstehen wir ja gemeinhin die Druckprüfung aber auch die Kontrolle der "Endgeräte"



    Ich verstehe nicht, warum, wenn die G607 nicht mehr gilt, eine einfache Dichtigkeitsprüfung verweigert wird von den "Wissenden" mit dem Hinweis, die Anlage sei nicht gemäss G607 installiert, da Regler (seit Herstellung von dem Auto) > 1,5 kg/h


    Aber gut, Wokistan ist überall ^ ^

  • Wokistan ist überall

    Was das damit jetzt zu tun hat verstehst wahrscheinlich auch nur du, wäre aber schön wenn wir das hier lassen.


    Bei "Absurdistan" bin ich ja grundsätzlich noch dabei, wobei mir auch da der Bezug von der Handlung einzelner Prüfer einer Prüforganisation zu genereller Absurdität fehlt.


    Aber ... Worte die "schick" klingen werden ja gern verwendet. Deren (Be)deutung interessiert meist kaum ;)

  • Aber ... Worte die "schick" klingen werden ja gern verwendet. Deren (Be)deutung interessiert meist kaum

    Dann lass uns doch mal unsere Bedeutungs-Interpretationen austauschen.

    Bei mir steht es für fantasievolle (!) Neuinterpretationen durch ehemalige Schlafmützen. Denn nur die waren vorher nicht wachsam genug.


    Aber mein Beitrag betraf nicht dieses Wort, sondern die Nichtdurchführung von sog. Gasprüfungen... dort, wo eine Gasprüfung aktuell doch keinen Rahmen durch eine G607 mehr hat