Beiträge von WDA

    Das Produkt wirbt mit TÜV Nord und EU-Zulassung, was mich sogleich angeregt hat, dem nachzugehen.

    Hier die Antwort des TÜV Nord:




    nach dem wir Rückmeldung von unseren Kollegen aus Cypern erhalten haben, möchte ich Ihnen hiermit mitteilen das System Blue nicht unser Klient ist und somit nicht


    bei TÜV Nord Cyprus zertifiziert ist. Weitere Schritte werden unserer seitens diesbezüglich eingeleitet.



    Danke und freundlichen Grüßen,


    xxxxxxxxxxxx

    Teamassistent QA & Compliance


    TÜV NORD CERT GmbH


    QA & Compliance

    Nun, wenn ich mein Fahrzeug da parke, wo es erlaubt ist, und ein anderer fühlt sich davon belästigt, dann ist die Belästigung eben „nach den Umständen unvermeidbar“. So sehe ich das. Außerdem sind Hausbewohner sowieso keine Verkehrsteilnehmer.

    Typischer Fall: nach dem Gesetz (STVO) haste recht, wenn dein Fahrzeug unter 7,5t zGG.

    Das ist wie mit der Katze und der Hollywoodschaukel: da musste Dich schon selber um deine Rechte kümmern, allerdings früher oder später mit nicht unerheblichen Aufwand, von den zwischenmenschlichen Tönen ganz abgesehen.


    § 12 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 33 Schleppen von Fahrzeugen

    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

    Das Thema ist doch wirklich derartig interessant, dass ich mich aus eigenem Interesse mal näher damit beschäftigen werde.

    Was ist ein "Anhänger" überhaupt?.


    Erste Fundstelle:


    Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die meist über eine Ladefläche zur Beförderung von Gütern, jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen. Sie werden hinter Zugfahrzeugen wie Pkw, Lkw, Omnibussen, Traktoren, Krafträdern (siehe Motorradanhänger) oder Fahrrädern (siehe Fahrradanhänger) mitgeführt.[1] Schienengebundene Anhänger werden als Güterwagen, Waggon oder Lore bezeichnet. In der Regel werden Anhänger gezogen, im Schienenverkehr werden Anhänger auch geschoben.

    Anhänger werden nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) benannt und definiert. Dieses wird in Übereinstimmung mit der ISO-Norm 3833 bewerkstelligt, wobei Anhänger und deren technische Merkmale enthalten sind.[2] Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende Stützlast. Die Zugkräfte werden über die sogenannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen. Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angekuppelt sind.


    Abgesehen von dem Erfordernis, dass ein Anhänger bestimmt sein muss, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, enthält das StVG keine nähere Definition. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Normzwecke kann auf die Definition des § 2 Nr. 2 FZV nur eingeschränkt zurückgegriffen werden. Anhänger sind alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Ob das angehängte Fahrzeug zulassungspflichtig ist und ob es zugelassen ist, ist unerheblich. Erforderlich ist allein, dass das Fahrzeug von seiner Bauart, von seinem Zweck und seinem Wesen her dazu dienen soll, als Transportmittel von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden. nur eingeschränkt zurückgegriffen werden. Anhänger sind alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Ob das angehängte Fahrzeug zulassungspflichtig ist und ob es zugelassen ist, ist unerheblich. Erforderlich ist allein, dass das Fahrzeug von seiner Bauart, von seinem Zweck und seinem Wesen her dazu dienen soll, als Transportmittel von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden


    Wenn in anderen EU-Ländern diese Produkte zugelassen sind, dann mus doch da was gehen....

    Was regt ihr euch auf? Wir leben noch in einem Rechtsstaat, und der hat nunmal Sorge zu tragen dass des einen Wunsch mit des anderen Wirklichkeit konfliktfrei auf einer Rechtsgrundlage funktioniert. In diesem Falle ist die Rechtsgrundlage ein Flächennutzungsplan mit einem Bebauungsplan.

    Wenn du gerne Hühner im Garten des Reihenhauses mit Handtuchgrundstück halten willst, wird der Hahn dem Nachbarn den Schlaf rauben bei Sonnenaufgang, wohnst Du auf dem Lande mit 6ha Grünland kratzt das niemanden, wird sogar als Landblues gefeiert von Menschen, die dort wohnen.....also ist ein derartiges Konfliktpotential gesetzlich geregelt.

    Wenn du in einer kleinen Sackgasse ortsnah deinen Feierabend genießt und gleichzeitig deinen 12m-Liner dort vor der Hütte parken willst, gibts ein Problem...und und und...

    Kurz: Individuelle Freiheiten muss man ordnungsrechtlich begrenzen, wenn sie zu Lasten der anderen gehen.

    Da gibt es immer noch Grenzen, die man gesetzlich nicht regeln kann: die Katze des Nachbarn pinkelt auf deine Hollywoodschaukel. Da musste dann schon selber deine Rechte verteidigen.

    Das haben wir ganz einfach gelöst: das Fahrzeug steht immer mit der Markisenseite nach Süden in der Sonne, genau dorthin gehört auch die Wäscheleine.

    Ich habe die Gasflaschen rausgeworfen ;) und die Maschine dort eingebaut.

    In die Wasserzuleitung habe ich einen Vormischer installiert so das ich temperiertes Wasser einlaufen lassen kann, so verbraucht sie kaum Strom zusätzlich kam noch ein Hebewerk dazu, bei den kann ich umschalten ob das Wasser in den Tank ablaufen soll oder unter das Auto in den Eimer.

    Alles ist im Gasfach untergebracht sollte also mal etwas undicht sein läuft es nicht ins Mobil.


    Gruß Ronny

    Das Gasfach ist belüftet, also nicht frostfrei - vielleicht eine Überlegung ?

    Sowas wünscht man echt niemanden.

    Man kann für den Besitzer nur hoffen, dass da nicht "selbst" dran rumgeschraubt und dass die Versicherung nicht irgendwelche Paragraphen aus dem Hut zaubert um nicht zahlen zu müssen.

    Merkt euch eines: es gibt den Begriff der "überraschenden Klausel" - das bietet einem guten Juristen erhebliche Möglichkeiten, wenn er auf "Paragraphen aus dem Hut"

    stößt..... :-))

    Wichtig sind eigentlich 2 Dinge in solch einer Sache:

    1. Wenn ein Versicherer einen Gutachter bestellt, ist der eh Partei - also für einen Rechtsstreit unerheblich. Alles was der zu Papier bringt ist Spökenkiekerei.

    Aus dem zusammengekehrten Reststaub des Mobils als Gutachter eine Brandursache für das zu Asche mutierten Gesamtfahrzeugs zu ermittel, ist faktisch unmöglich.

    2. Wenn man selber so dumm ist und der Partei irgendetwas erzählt über einen Akku oder sonst irgendwelche Vermutungen, dann kann man am Ende keine Hilfe erwarten.

    Ob Murphy oder wirkliches Erleben: wenn die WaPu im Eimer ist, ist schlagartig Schluß mit lustig! Ohne Wasser keine Toilette, kein Waschbecken...es lebe die Wasserflasche. ;(

    Das bedeutet: so ein Ersatz-Teil gehört an Bord- und sei es nur wg.Murphy - das wäre dann der gemütlichste Fall. :-))