Parkverbot oder Zeitlimit: Wohnmobile sollen raus aus den Siedlungen

  • Moin, dafür würde ich gern 5 Danke und 10 gefällt mir geben, geht leider nicht.

    Wenn ich kein Grundstück habe kann ich mir auch kein Haus bauen. <X. Das geht ja nicht nur um große Mobile, die kleinen parken die Strassen doch völlig dicht oder sind Dauerparker auf kostenlosen Stadtplätzen.

    Schönen sonnigen Tag

    Uwe

  • Ich denke, wir sind uns alle einig, dass das Parken "an der Straße" nicht zur ersten Wahl des Abstelortes gehört. Natürlich möchte man sein Dickschiff am liebsten in die (eigene) Halle stellen, wo man es sicher und geschützt aufghoben empfindet.


    Die Mobile, die tatsächlich oft und langandauernd im öffentlichen Verkehr abgestellt werden und nur darum geht es, sind sicherlich in der Linerklasse eher selten. Klaus ist da eine bekannte Ausnahme und wer die Gründe kennt, der wird sich darüber auch nicht echauffieren.


    Die Fahrzeuge, die vor die Haustür in den öffentlichen Verkehrsraum geholt werden, sind vermutlch nur kurzzeitig, also Be/Entladen abgestellt oder übernächtigen ein paar Tage nach einer Reise, bevor sie wieder zum eigentlichen Stellplatz überführt werden. Hier im LinerTreff haben viele Eigner auch eigene Flächen, wo sie die Mobile jenseits des öffentlichen Verkehrsraumes abstellen.


    Wir haben das große Glück bis zu 5 Dickschiffe auf dem eigenen Hof zu parken und sind deswegen auch weniger in Bedrängnis. Was ich persönlich bemängele, ist die Vorgehensweise sich ein Mobil zu kaufen und erst danach eine Lösung für den Unterstand/Abstellfläche zu suchen.

    Das es hier eine "große Not" gibt, ist sicherlich auch dem Boom der zurückliegenden Zeit geschuldet. Für unsere Halle (Neubau war geplant in 2022, aufgrund von Genehmigungsverfahren immer noch keine Baugenehmigung) sind 18 Stellplätze für Mobile und 12 Stellplätze für PKW (Oldtime) geplant. Trotz ortsüblich sehr hoher Mietansätze waren die Plätze bereits via "Buschtrommel" innerhalb von wenigen Wochen vergeben. Die wenigsten Anfragen beinhalteten "Was kostet das?". Lüdenscheid/Hagen/Dortmund waren die Hauptorte, aus denen die Anfragen kamen. Ich hatte das Gefühl, dass auch größere Entfernungen zwischen Wohnort und Mobilabstellplatz kein großes Hindernis darstellten.


    Öffentlicher Parkraum ist ja "Gemeingut" und wenn jemand ohne offensichtliche Not und zu Lasten anderer hier Parkraum belegt, dann wird das immer wieder als unsozial betrachtet. "Wer sich so ein Dickschiff leisten kann, der kann sich auch eine Abstellfläche leisten" ist dabei ein häufiger Gedanke. Da mancherorts die Abstellflächen nicht mit Geld zu ergattern sind, sondern einfach keine legalen Flächen zur Verfügung stehen, wird dabei oft nicht bedacht.

    Natürlich kommt es auch ein wenig auf das Reiseverhalten an. Ist man häufig mit dem Mobil unterwegs, so besteht auch aus organisatorischen Gründen kaum die Akzeptanz das Mobil 50 und mehr Kilometer vom Wohnort abzustellen. Andererseits wird damit die Häufigkeit und Dauer des Parkens im öffentlichen Raum, am Wohnort auch selten sein. Jemand, der hin und wieder mal ein Wochenende oder den ein- oder anderen Urlaub mit dem Mobil unternimmt und es eben sonst auch an der Straße vor der Haustür parkt, steht da dann schon eher im Zorne der umliegenden Bevölkerung und dieser Zorn nimmt zu, je weniger Parkraum insgesamt zur Verfügung steht.


    Ein auch interessantes Modell ist ein Service, den ich in D noch nicht bemerkt habe aber in den Staaten etwa vielfach angeboten wird. Man übergibt das Fahrzeug an einen Service, der für Unterstellung und klassische Pflege des Fahrzeuges die Verantwortung übernimmt um dem Eigner das Fahrzeug nach Terminvereinbarungen zuzuführen. Dabei sogar auch zu anderen Orten als dem Wohnort. Sogar die Bestückung des Fahrzeuges (Wassertank voll, Kühlschrank mit bestimmten Mitteln, etc) wird da unternommen. Kostet zwar ´ne Stange Geld aber beinhaltet Unterstand und Pflege sowie eben auch andere Dienstleistungen. Wir hatten bei der Hallenplanung dieses Geschäftsmodell auch mal erwogen, sind aber daran gescheitert, dass es in D kaum Erfahrungswerte dazu gibt.


    vG

    Martin

  • Nun, wenn ich mein Fahrzeug da parke, wo es erlaubt ist, und ein anderer fühlt sich davon belästigt, dann ist die Belästigung eben „nach den Umständen unvermeidbar“. So sehe ich das. Außerdem sind Hausbewohner sowieso keine Verkehrsteilnehmer.

  • Unser Wohnmobil steht aktuell bei mir auf dem Betriebsplatz, ist eher unglücklich aus vielen Gründen. Natürlich würde ich gerne einen Hallenplatz mieten bei uns in NRW nur schwer möglich, auch nicht wenn man bereit ist €400pro Monat und mehr zu bezahlen.


    Aus dieser Situation heraus hatte ich dann die Idee, ich baue einen Halle und vermiete professionell die Stellplätze.


    Ein Grundstück, könnte erworben werden, natürlich im Preis überzigen

    Baubehörden sehen das positv, wenn eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt


    jetzt geht es also darum, wie oder wie gut lässt sich das rechnen... rund 1500m2 würde die Hallo schon werden



    Ich will damit sagen, das man auch Grundstücke findet und das auch die Ämter bei offener herangehensweise mit sich reden lassen. Meine Erfahrungen mit den Bauämtern sind lange nicht so schlecht wie oft geredet wird, klar muss nur sein, dass auch ein Bauamt sich an regeln halten muss.

  • Nun, wenn ich mein Fahrzeug da parke, wo es erlaubt ist, und ein anderer fühlt sich davon belästigt, dann ist die Belästigung eben „nach den Umständen unvermeidbar“. So sehe ich das. Außerdem sind Hausbewohner sowieso keine Verkehrsteilnehmer.

    Typischer Fall: nach dem Gesetz (STVO) haste recht, wenn dein Fahrzeug unter 7,5t zGG.

    Das ist wie mit der Katze und der Hollywoodschaukel: da musste Dich schon selber um deine Rechte kümmern, allerdings früher oder später mit nicht unerheblichen Aufwand, von den zwischenmenschlichen Tönen ganz abgesehen.


    § 12 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

  • Nun, wenn ich mein Fahrzeug da parke, wo es erlaubt ist, und ein anderer fühlt sich davon belästigt, dann ist die Belästigung eben „nach den Umständen unvermeidbar“. So sehe ich das. Außerdem sind Hausbewohner sowieso keine Verkehrsteilnehmer.

    Ich gebe dir völlig recht, Hausbewohner sind keine Verkehrsteilnehmer , aber es sind auch Menschen die ein Recht auf Rücksichtnahme haben.

    Außerdem steht im § 1 etwas von Rücksichtnahme auf „Andere“ nicht auf andere „Verkehrsteilnehmer.“

  • Hallo nochmal in die Runde,


    Danke "WDA" für den Hinweis mit den 7,5t. Ich wunderte mich schon, dass das bisher noch nicht erwähnt wurde - STVO sollten wir doch alle kennen :-)).


    Und ich möchte jedenfalls mit meinen Nachbarn keinen Streit und stecke meine (als Liner-Besitzer fühle ich mich ohnehin schon priveligiert) Ansprüche gerne zurück, selbst wenn unser Fahrzeug unter 7,5t Masse hat.


    Beste Grüße


    Dieter

  • Was lernen wir von dem Dislike zum Thema „ Gegenseitige Rücksichtnahme“ ?

    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, haben aber nicht alle den gleichen Horizont.

    So ist nun mal das Leben.

    Kalle

    Nicht ärgern Kalle ... gehen wir mal davon aus, dass der gute "Bart":

    • sich verklickt hat
    • deine Aussage nicht verstanden hat
    • oder den Kontext nicht mitbekommen hat

    Manchmal sind die Reaktionen aber auch nicht zu begründen, sondern kommen einfach "aus dem falschen Hals"

    Also nicht überbewerten ....


    vG

    Martin

  • Wir haben eine Lösung gefunden, obwohl wir einen Abstellplatz für den Carver haben wo wir vorzugsweise unseren Motorradanhänger abstellen und das WoMo lieber vor die Haustür parken, hat den Nachteil das es in der Küche dunkler ist, ansonsten hat es nur Vorteile.

    Grüße Detlef