Vielleicht steckt da auch keine böse Absicht des Verkäufers dahinter.
Wir haben 2006 einen Hymer neu ohne Zulassung erworben. Als ich beim TÜV die erforderliche Plakette erwarb, schaute der Prüfer nach der Erstzulassung: Oh, der ist noch ganz neu, dann gibt´s grün.
Damit hatte ich nicht gerechnet, habe grün aber gerne angenommen. Nach meinen Informationen wäre eher gelb die richtige Farbe gewesen.
Vielleicht war in Bobils Fall auch so ein netter Prüfer an der Ausgabe.
Hallo Georg,
eigentlich dürfte es nicht im Ermessen eines TÜV- oder Landesbediensteten liegen, ob man GRÜN bekommt, sondern einzig allein an den Angaben in der Zulassungsbescheinigung oder eben bei entsprechender Nachrüstung durch deren Nachweis.
Mittlerweile habe ich eine grüne Plakette vom TÜV Rheinland vom Verkäufer des Fahrzeugs erhalten, auf dem mein Kennzeichen prangt. Anbei lag ein Zettel mit den Worten: "Sollte wohl funktionieren"
Keine Unterschrift, kein Datum und nur dem handgeschriebenen Umschlag konnte ich den Absender entnehmen.
Gerichtlich wäre diese Art der Übergabe nur dann als Beweis zu werten, wenn ich das Kuvert durch eine öffentliche Person (also Polizeibeamten usw.) hätte öffnen lassen. Dazu hätte meine Frau (denn die hat das Kuvert geöffnet) aber ahnen müssen, was sich im Kuvert befindet. Zwar hatte ich den Verkäufer aufgefordert, mir eine grüne Plakette zu beschaffen - doch habe ich eine Nachvollziehbarkeit in Form einer Erklärung etc. erwartet - nicht aber diese fast anonyme Übergabe.
Der Absender ist sich also sehr bewusst, was er da tut.
Ich habe nun drei Möglichkeiten:
a) Die Plakette annehmen und ans Fahrzeug kleben und hoffen, dass in Zukunft nie jemand vom TÜV oder Polizei dies anzweifelt und prüft.
b) Zum Anwalt gehen und privatrechtlich vorgehen.
c) Anzeige erstatten.
Ich bin echt im Zweifel und wäre über einen Rat (oder auch mehrere) ganz froh.
Mir geht es einfach nur um verschiedene Meinungen und nicht um eine juristische Beratung.
LG
Bobil