Moin,
Dass du nur 12 Monate TÜV erhältst ist falsch.....
Dir stehen 24 Monate zu....
lese ich aus den Bestimmungen https://www.gesetze-im-interne…vzo_2012/anlage_viii.html anders:
2Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
2.1Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:
2.1.6 | Wohnmobile |
2.1.6.2 | mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 7,5 t | ||
2.1.6.2.1 | bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten | 24 | – |
2.1.6.2.2 | für die weiteren Hauptuntersuchungen | 12 | – |
D. h. innerhalb der ersten 72 Monate darf die zuletzt durchgeführte HU 24 Monate zurückliegen.
Danach darf die zuletzt durchgeführte HU nur 12 Monate zurückliegen.
Nicht das Datum der aktuellen HU bestimmt den folgenden Zeitraum, sondern das Datum der nächsten den bis dahin zulässigen Zeitraum.