Wieder Ärger mit der Obrigkeit.

  • Hmm, ich als Halter soll also sicherstellen, das die Eintragung richtig ist? Seit wann kann man da wählen? Die Zulassungsstelle übernimmt doch die Daten aus der Zulassungsbescheinigung oder COC und damit hat der Halter doch keinen Einfluss auf die Eintragung. Und wenn statt Güter Personen befördert werden, darf man schneller fahren? Der Richter hat ein recht merkwürdiges Rechtsverständnis.

  • Hmm, ich als Halter soll also sicherstellen, das die Eintragung richtig ist? Seit wann kann man da wählen? Die Zulassungsstelle übernimmt doch die Daten aus der Zulassungsbescheinigung oder COC und damit hat der Halter doch keinen Einfluss auf die Eintragung. Und wenn statt Güter Personen befördert werden, darf man schneller fahren? Der Richter hat ein recht merkwürdiges Rechtsverständnis.

    Ich möchte nicht über die Sinnhaftigkeit oder dem Rechtsverständnis des Richters spekulieren, aber so abwägig erscheint mir das nicht. Zum einen müssen die Daten noch immer händisch von den Mitarbeitern der Zulassungsstelle eingegeben werden. Dabei können Fehler passieren. Auf diese Fehler kann man sich eben nicht berufen, sondern muss selbst kontrollieren, ob bei der Übertragung Fehler aufgetreten sind. Außerdem können Fahrzeuge nach deren Zulassung umgebaut und zweckentfremdet werden, ohne das die Zulassungsbescheinigung geändert wurde.

    Da das ganze in diesem Thema aber OT ist, sollten wir diese Diskussion hier beenden. Wie gesagt, ich werde schauen, ob ich das Urteil wieder finde, dann wäre der Sachverhalt geklärt.


    Gruß

    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
    Sage nicht alles, was du willst und
    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


    Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt
    (A. Lincoln)

  • Danke Andreas,


    Genau das war es., danke.


    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
    Sage nicht alles, was du willst und
    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


    Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt
    (A. Lincoln)

  • M1 bis 7,5t ist nach EU-Klassifikation ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, also umgangssprachlich ein PKW


    möglicherweise hat jedoch Deutschland das nationale Recht nicht angepaßt, dann wäre man nämlich ab 3,5t ein LKW


    grüße klaus

    Genau das ist leider das Problem. Übrigens als einziges Land in Europa. Für Busse gelten LKW Beschränkungen nicht, für Wohnmobile über 3,5t leider schon. Nach meiner Kenntnis gibt es leider auch noch kein anwendbares Gerichtsurteil hierzu.

  • Genau das ist leider das Problem. Übrigens als einziges Land in Europa. Für Busse gelten LKW Beschränkungen nicht, für Wohnmobile über 3,5t leider schon. Nach meiner Kenntnis gibt es leider auch noch kein anwendbares Gerichtsurteil hierzu.

    Doch das gibt es. Bezieht sich zwar auf ein Wohnmobil unter 3,5t, das wäre bei über 3,5t nicht andres ausgegangen, denn das Gewicht spielt bei der Begründung keine Rolle: Das Gericht weißt auf das Personenbeförderungsgesetz hin, wo kein Wohnmobil drin vorkommt, sondern nur PKW, LKW und Kraftomnisbusse. Und das Gericht bezeichnet das als einzige legale Definition. Siehe Anhang.


    Ich habe mir beides ausgedruckt einschl. dem letzten Strafzettel wegen 10km/h zu schnell, dort wird mein Fahrzeug ebenfalls als PKW bezeichnet. Also Schriftstücke sind nun im Womo immer dabei und LKW-Beschränkungen interessieren mich nicht mehr so wie vorher (ich übertreibe es damit aber auch nicht).


    Gruß Axel

  • Na das ist endlich mal eine belastbare Aussage eines Gerichtes. Das ist zwar "nur" ein Amtsgericht aber zumindest kann es bei aufkommenden Streitigkeiten als Referenz dienen.


    Wenn sich diese Interpretation in der allgemeinen Rechtsprechung durchsetzt, wäre das schon ein Fortschritt. Noch besser wäre es, wenn der Gesetzgeber die europäischen Normen (die genau das abbilden und tatsächlich ja auch schon geltendes Recht sind), endlich auch durch entsprechende Verwaltungsvorschriften in eine nationale Umsetzung bringen würde. Dann wäre auch endlich die elende Diskussion zum Lkw-Überholverbot passé. Leider ist den bisherigen, wie auch dem amtierenden Verkehrsminister das völlig latte. Die Reisemobil-Fraktion hat eben keine starke Lobby in Berlin ...


    VG, Thomas