Hallo Uwe,
Deinem Kommentar stimme ich voll zu. Nur in einem Punkt stimmt es evtl. nicht ganz.
evtl. Leihwagen
Bei einem Freizeitfahrzeug wird ein Leihwagen nicht bezahlt. Nur wenn Du nachweisen kannst, dass es ein gewerblich genutzter Wagen wäre, dann gilt wieder was anderes.