Seitenwandschaden

  • Hallo Liner Freunde,

    wir haben uns durch die Unachtsamkeit eines LKW Fahrers einen üblen Riss eingefangen,

    Gutachter und Versicherung sind am arbeiten,

    ich würde gerne einen Tausch der Seitenwand

    vermeiden wollen, vielleicht eine Klappe an der Stelle setzen, für Tips, Erfahrungen und Hinweise zu Werkstätten im Süddeutschen Raum wäre ich dankbar, SG Tom

  • Oh sch...., das braucht kein Mensch. Leider aber auch die blödeste Stelle, direkt bis an den Türrahmen.


    Ich habe da keine Idee, aber bei enem relativ jungen Arto ist ein Seitenwandtausch vielleicht doch zu überlegen.


    Drücke die Daumen.


    Grüße,


    Ralf

    Wenn man Morgens statt zur Arbeit direkt an´s Meer fährt, geht´s eigentlich....


    Mit Frau und Hund unterwegs im N&B Flair 880 LE ...

  • Eine weitere Klappe daneben löst das Problem nicht, die vorhandene Klappe ist ja bereits (Scharnier) beschädigt. Allenfalls eine Grössere Klappe könnte gehen. Am Ende wird es u.U. nur verschlimmbesert. Ich würde im Werk den Originalzusatand herstellen lassen.

  • Eine weitere Klappe daneben löst das Problem nicht, die vorhandene Klappe ist ja bereits (Scharnier) beschädigt. Allenfalls eine Grössere Klappe könnte gehen. Am Ende wird es u.U. nur verschlimmbesert. Ich würde im Werk den Originalzusatand herstellen lassen.

    …. Genauso würden wir es auch machen. Ist sicher die nachhaltigste Lösung

    Den Ärger braucht man nicht. Wir drücken die Daumen

  • Hallo und guten Tag

    Das schaut nicht gut aus ist aber kein Problem zum reparieren

    Wir haben das schon öfters repariert

    Ein Teil der Seitenwand wird neu eingesetzt und neu Lackiert

    Und eine neue Klappe eingesetzt


    Lg

    Werner

  • 1. Du brauchst einen Gutachter der auf Womo-Schäden spezialisert ist. PKW-Reparaturmethoden kann man nicht anwenden

    2. Schalte einen Anwalt ein, zahlt der Verursacher, Du hast den Schaden das das erste Mal, Für Versicherungen ist das Tagesgeschäft. Deshalb sind die im Vorteil

    3. Die Schadenshöhe liegt im 4-5 stelligen Bereich. Das wird der Sachbearbeiter bei der Versicherung erst mal anzweifeln


    grüße klaus

  • In Kaiserslautern ist der Gutachter Stumpf. Der ist darauf spezialisiert. Fährt selbst einen Liner. Ist immer bei den Morelo Open.

    Beim Haftpflichtschaden bestimmt immer der Versicherer des Schädigers den Gutachter.


    Das kann gut, oder schlecht ausgehen.


    Ich würde in Polch einen KV machen lassen und dem Gutachter vorlegen. Wird selbst ein Gutachter beauftragt, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

  • Beim Haftpflichtschaden bestimmt immer der Versicherer des Schädigers den Gutachter.


    Das kann gut, oder schlecht ausgehen.


    Ich würde in Polch einen KV machen lassen und dem Gutachter vorlegen. Wird selbst ein Gutachter beauftragt, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

    Oder das Gutachten dem Hersteller zum Gegenprüfen vorlegen. Das ist oft einfacher und im Streitfall höher von der Glaubhaftigkeit. Deswegen unbedingt RA!

  • Beim Haftpflichtschaden bestimmt immer der Versicherer des Schädigers den Gutachter.

    Das kenn ich anders, außerdem lag Femdverschulden vor. Der LKW Fahrer ist der Verursacher und der Geschädigte hat Anspruch auf Rechtsbeistand und einen eigenen Gutachter.

  • Das kenn ich anders, außerdem lag Femdverschulden vor. Der LKW Fahrer ist der Verursacher und der Geschädigte hat Anspruch auf Rechtsbeistand und einen eigenen Gutachter.

    Das mag vielleicht sein, aber ich dbehaupte mal, daß 90% der Gutachter den Schaden falsch und zu niedrig bewerten.


    Imho ist einzig das Werk in der Lage, eine vernünftige Kalkulation zu machen.

  • Autsch, das braucht kein Mensch. Mein Beileid.


    Es besteht ja für den Eigentümer keine Reparaturpflicht an dem Auto, nur der angerichtete Schaden muss vom Verursacher finanziell "repariert" werden.


    Wenn denn dann die Schadenshöhe feststeht und das Geld geflossen ist, kann egal wie repariert werden. Es kann auch einfach fachmännisch das Loch verschlossen werden und die Baustelle dann mit einem aussen flach anliegenden (aber blinden) Lüftungsgitter verdeckt werden. Sieht dann so aus als müsste das so sein.

    Gibt ja einige, die rechnen einen Hagel auch so ab und leben dann mit ein paar kleinen Dellen, selbst wenn sie Anspruch auf ein neues Dach gehabt hätten. Denn auch den Materialaufwand etc sollte man bedenken.


    Eine ganze Wand raus und wechseln ist mMn ein immenser Aufwand und schafft womöglich neue Baustellen... Undichtigkeiten... Unsicherheiten... und der zeitliche Faktor darf auch nicht vergessen werden.

  • Moin ,

    vielleicht noch einmal zur Klärung !

    Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen " seiner Wahl " zur Ermittlung der Schadenhöhe sowie auch einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der von der gegnerischen Versicherung zu entlohnen ist . Auch alle anderen Kosten , die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen , evtl. Leihwagen. , Nutzungsausfall u.ä. sind durch den Versicherer auszugleichen. Das ist immer am besten durch einen RA durchzusetzen, unabhängig von der Schadenhöhe!

    NUR bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung weisungsberechtigt .

    Und natürlich gibt es einige SV für diese speziellen Fz und sicher ist es auch kein Fehler, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.


    Sollte das Fz dann "fachgerecht " repariert worden sein, ist es sinnvoll, den SV noch einmal aufzusuchen, um die Reparatur durch ein kurzes Schriftstück und einige Fotos dokumentieren zu lassen, um evtl. Nachfragen entgegen zu wirken .


    Ich wünsche eine glückliche Hand und eine fachgerecht Reparatur


    Gruß Uwe