Um da eine ausgleichende Meinung kund zu tun
Natürlich freuen wir uns, wenn kompetente Wissenträger als Fachbetrieb oder wie auch immer hier im Forum unterwegs sind. Wir wissen ja, dass auch ohne tatsächlich oder mit verdeckter Registrierung hier einige Hersteller "ihr Ohr auf die Schiene" legen.
Das ist in meinen Augen auch gut so, trotzdem ist es harmonischer, wenn man den Gesprächspartner auch so einschätzen kann. Wenn sich die Firma WCS Goch hier dann auch mit einem legalen und offenkundigen Benutzernamen anmeldet und zu Wort meldet, dann finde ich das sehr gut. Dass es zu unseren Geflogenheiten gehört, eine kurze Vorstellung zu posten und freundlich "guten Tach, ich/wir sind jetzt auch dabei ..." kann ja nicht jeder wissen und so ist ein freundlicher Hinweis auf eine Vorstellung ebenfalls legitim.
Also sagen wir doch erstmal "herzlich Willkommen" und freuen uns darüber, wenn entsprechen fachlich versierte Nachrichten auch hier im Forum Platz finden und publiziert werden.
Die zitierte Richtline, ist eben halt nur das, dass die Bezeichnung auch besagt. Eben eine Richtline und kein Gesetz. Eine gesetzliche Regel, die tatsächlich dann auch juristisch Belastbar ist, gibt es m.W. für den Betrieb einer Klimaanlage mit welcher Spannungsversorgung auch immer, nicht.
Ich bin derzeit dabei unsere Aufbaulichtmaschine zu erneuern und eine 120A Lichtmaschiene zu verbauen um eben genau die Aufbauklima auch während der Fahrt über den Wechselrichter laufen zu lassen. Das ist zunächst eine Notlösung um Erfahrungswerte zu sammeln und zu schauen, ob wir auf Dauer überhaupt die Notwendigkeit und einen Nutzen dafür haben. Sollte es sich erweisen, dass wir tatsächlich die zusätzliche Kühlleitung zur Fahrzeugklima benötigen, dann würde ich auf Dauer eine der "Flachaufbauten" aus dem LKW Bereich mit einer 24V Betriebsspannung prüfen und ggf. verbauen.
vG
Martin