Iveco Eurocargo 120 E 28 // Benzinverbrauch + Unterhaltskosten

    • Hallo in die Gruppe! Kann jemand Auskünfte geben für ein Wohnmobil bis 11.990kg... Besonders würde mich der Dieselverbracht im Alltag gemittelt interessieren... Aber auch weitere Kosten wie Steuer, Versicherung, Wartung. Wir liebäugeln mit einem PhoeniX Top-Liner auf Iveco Eurocargo 120 E 28 als Basisfahrzeug in einem 9400 A. Vielen Dank!
  • Sowohl sowohl Verbraucher als auch Versicherungen sind sehr von persoenlichen Faktoren abhaengig, kannst Du mit 12l schleichen oder mit 25l rasen, Versicherung je nach SF-Klasse und eventuell B-Tarif sowie je nach Gesellschaft und gewuenschter Deckung zwischen 300 und 3000 Euro im Jahr.

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • Wobei man einen Iveco Eurocargo 120E28 nicht mit 12 l/100km fahren wird, auch nicht bei Bummelfahrt ;)

  • Hallo aus dem Kochtopf Berlin,


    Verbrauch bei uns konstant 90 km/h ca 17 L plus Ad Blue ( ca 1200 km mit 20 L )
    Versicherung wie normal bei Wohnmobilen nach Neupreis und Kasko ( Wir zahlen ca 1400.-) bei Accura
    Steuer 660.- pro Jahr
    Beachten das du jedes Jahr zur HU musst


    LG


    Thomas

  • Sieht bei uns ähnlich aus , nur 1 l Diesel mehr , dafür weniger Ad Blue , mehr so < 1l je 100 km .
    Aber das variiert je nach Temperatur und Wetterlage und Bleifuss ... :D

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Unser Eurocargo 75-210 braucht 17ltr. Errechnet und nen knappen Liter Adblue auf hundert
    Steuer 440.-
    Versicherung 1200.-

  • Hallo Veit ,
    ich fahre einen seid ca. 5 Monaten und kann Dir nur sagen das es ein wunderbares Fahrzeug ist,
    welches sich sehr gut fahren lässt.
    Dank der Luftfederung habe ich das Gefühl im Reisebus zu sitzen :thumbup: .


    Verbrauch bei mir, bei ca 90 - 100 kmh gute 20 Liter auf 100 km plus Adblue.
    Versicherung kommt natürlich auf Neuwert und Sf Klasse an .
    Nachteil ist das Du nur 80 kmh fahren darfst.
    Grüße
    Dirk

  • Die 88 km/h die ich fahren darf empfinde ich im Gegenteil sogar als Vorteil.
    Da ich an meinem Führerschein hänge , halte ich mich dran und genieße das entspannte dahin trödeln.
    Vorher immer um die 100 km/h, ständig den Spiegel im Blick ,Lücken suchen , raus rein .
    Und am Ziel war ich eine bei 300 km Strecke 15 min schneller.. 8o

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Mal abgesehen davon, dass es formal straffrei nur 84 km/h sind, die legal gefahren werden können (5% Regel) frage ich mich bei unserem Trümmer, wie die Rennleitung es von außen erkennen will, wie schnell ich sein darf !?


    Hintergrund: Wir fahren einen Charisma MAN 8.240 (8,6t) der auf 7,49t abgelastet wurde.


    Bei den neumodernen Blitzern, die Gewichtsbeschränkungen berücksichtigen (60 km/h für über 7,5t an der Nord-Ostsee-Kanalbrück A7, Durchfahrtbeschränkung für LKW in Hagen etc) löse ich regelmäßig aus und habe noch niemals ein Ticket erhalten, da die Behörden bei der Halteranfrage die Info mit 7,49t erhalten. Rendsburg i.e. fragt schon gar nicht mehr an, da ich vermutlich mit dem Fahrzeug dort schon ein Dauerticket habe ^^ . Ob sie eine Halteranfrage gestellt haben, bekomme ich dann hin und wieder aus der Nachbarschaft (Sachbearbeiter Zulassungstelle) unter die Nase gerieben.


    Grundsätzlich sind wir mit 7,3-7,5t unterwegs, aber scheinbar sind die Sensoren nicht so genau oder sie implizieren (WDA: Richtig geschrieben :D ) das Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5t auch leer weniger wiegen.


    vG
    Martin


  • Hallo Martin,



    hast du dein Fahrzeug schon mal gewogen?


    Abgelastet auf 7,5t kann ich fast nicht glauben.


    Mein Cruiser 890L wiegt Urlaubsfertig 8,1t.



    Wegen der Halterabfrage hab ich mal mit unserem Ordnungsamt telefoniert. Da bekam ich folgende Aussage: Bei der Halterabfrage ist es nicht möglich, technische Daten vom Fahrzeug abzufragen. Angeblich nur die Halteradresse und Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs. Somit kein Gewicht und weitere Ausnahmen und Genehmigungen. Deshalb sollte man bei einem Einspruch auch den Fahrzeugschein als Kopie dazulegen. Es soll einen Paragrafen dazu geben. Habe ich mir aber nicht notiert.


    Grüsse, Wolfgang

  • Zur Überschrift:


    Wenn es hier wirklich um den Benzinverbrauch gehen sollte, ist bei den laufenden Kosten auch regelmäßig ein neuer Motor einzukalkulieren.


    vG
    Bernd

  • Wegen der Halterabfrage hab ich mal mit unserem Ordnungsamt telefoniert. Da bekam ich folgende Aussage: Bei der Halterabfrage ist es nicht möglich, technische Daten vom Fahrzeug abzufragen. Angeblich nur die Halteradresse und Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs. Somit kein Gewicht und weitere Ausnahmen und Genehmigungen.

    naja, das (grobe) Gewicht, bzw. die Gewichtsklasse, steht doch beim Fahrzeugtyp mit drin, oder alle e war das mit "So.Kfz Wohnmobil ueb. 7.5t", oder nicht? Kann ja nur mitunter 7.5 (und unter 3.5) mitreden...

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    im Urlaub!

  • Habe gerade den Polizisten zur Linken neben mir gefragt. Das ZulGgw ist neben den aktuellen Halterdaten Bestandteil der Abfrage ... (Herstellerschlüssel, Typenschlüssel, Datum der letzten Zulassung, Fahrzeugart und zulässiges Gesamtgewicht sind direkt abfragbar. Weitere Daten werden bei Bedarf telefonisch abgefragt. Die Halterabfrage die du meinst, ist die sogenannte "kleine Halterabfrage" wie sie z.Bsp. Rechtsanwälte oder Versicherungen, auch Privatpersonen bei gerechtfertigten Gründen vornehmen können. Die ordnungsbehördliche Halterermittlung beinhaltet auch alle Daten der Zulassung ohne Zusatzeinträge (Nachträge) bei der elektronischen Abfrage. Mündlich können durch die Ordnungsbehörden alle Daten bis hin zur vollständigen Kopie der Zulassung abgerufen werden. (Hier gibt es in D gerade ein Update, so dass künftig auch flächendeckend auf die komplett versorgte KBA-Datenbank zugegriffen werden kann)


    Das mit der Fahrzeugscheinkopie bei Einsprüchen ist richtig, verfolgt aber eher den Zweck gegebenenfalls Abweichungen zwischen den registrierten Daten und dem ausgestellten Fahrzeugschein aufzudecken. (Bei unserem Fahrzeug gab es ja tatsächlich die Diskrepanz zwischen einer eingetragenen Ablastung auf 7,49t und dem Eintrag von 8600kg in der Zulassungsbescheinigung/Datenfeld).


    Auf der Waage bringt unser 940M auf TGL 8.240 mit leeren Frischwasser und Abwassertanks und "normal" beladen 7.260 kg. Mit Frau/Hund/Futter, vollgefressenem Fahrer und vollem Frischwasser liegen wir bei 7.750 kg (Noch unterhalb der 5% Regel ab der es dann mit Punkten und höheren Bußgeldern beginnt) und bei der Abreise für 7 Wochen nach Norwegen bei 8.380 kg ;(
    Da unser Fahrzeug aber technisch ein zulässiges Gesamtgewicht von 8,6t hat, habe ich da auch wenig Schlafstörungen. Argumente wie Bremsen, Fahrwerk etc gelten da nicht, da die Ablastung "ohne technische Änderungen" eingetragen ist. Mein Verkehrsrechtsanwalt sieht das (persönlich) auch recht locker und der Polizist zu meiner Linken kann sich das Grinsen auch nicht wirklich verkneifen "Im Zweifel bist´e dran" (Krischan nickt!) Man spricht dann nicht von "überladen" sondern von der "Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes" was allerdings aufs gleiche rauskommt. Lediglich bei einer Klage könnte man mit einem blauen Auge und ohne Punkte davon kommen, da man ja keine erhöhte Gefahr verursacht hat.


    Mein übliches Reisegewicht im beruflichen Einsatz liegt tatsächlich bei 7.490 kg (Habe alle Akten in elektronischer Form und nicht in Pappe und Papier dabei ;) )
    Gewogen auf der Waage des örtlichen Steinbruches wo mit der Wiegemeister versprochen hat, dass man sogar das Gewicht des Drecks auf der Waage berücksichtigt und auf 5g genau wiegt.


    vG
    Martin


    Kleiner Nachtrag: Steuerrechtlich und bei der Versicherung ist die Korrektur des Zulässigen Gesamtgewichtes von 8.600 kg auf 7.490 kg übrigens nicht berücksichtigt. Sprich Versicherungstechnisch und steuerlich ist das Fahrzeug weiterhin ein 8,6 Tonner ... (solange ich da keine schlafenden Hunde wecke, wird das wohl auch so bleiben. Dann kann mir keiner was wegen Steuerhinterziehung oder verstoss gegen die Versicherungsbedingungen) ... hofffe ich ...