Dabei hätte es keiner zusätzlichen Einrichtung bedurft, ausschließlich lesen hätte schon mächtig geholfen....
Daran scheint es manchmal zu hapern. Bei einigen "Nasenbären" steht in der Zulassungsbescheinigung die Höhe des Basisfahrzeuges (2100mm) eingetragen und nur bei den Zusatzvermerken steht dann die korrigierte Höhe von i.e. 2800mm eingetragen. Wer dann kein Verhältnis zur Höhe hat, der wird dann ggf. bei der Durchfahrt extrem negativ beschleunigt
Wer schonmal mit der Antenne (Nicht die Schüssel) an einer Höhenbeschränkung der Brücke angetatscht ist, der kann sich das Gefühl mit dem Kribbeln entlang der Wirbelsäule vorstellen, wenn das Klappern und Ratschen lediglich die Radioantenne auf den Aufbau überträgt.
vG
Martin