Auflastung MAN TGL 8.220

  • Hallo Allerseits,


    nachdem ich über die Suchfunktion nichts wirklich passendes gefunden habe, nun die Frage an euch:


    Wir fahren einen MAN TGL 8.220, abgelastet auf 7,49 to. Nachdem die Zuladung naturgemäß sehr mager ist, spiele ich mit dem Gedanken, den Wagen wieder aufzulasten (Führerschein ist vorhanden). Wenn ich richtig informiert bin, kann ich das Fahrzeug ohne technische Änderung auf 8,8 to. auflasten. Richtig?


    Interessant ist nun, wie das in der Praxis funktioniert. Kann ich einfach mit meinen Papieren zur Zulassungsstelle und um die Umtragung bitten? Muss ich vorher zum TÜV? Benötige ich irgendwelche Unterlagen, die ich erst beibringen muss? Hat das in der Realität schon jemand gemacht und kann wirkliche Erfahrungen beisteuern?


    Es wäre toll, wenn ihr uns mit Tipps und Erfahrungen weiterhelfen könntet!! :thumbup:


    Vielen Dank im Voraus


    Tommy und Andrea

  • Meines Wissens ist eine Auflasung des Concordes auf 8,6t möglich. Am einfachsten schaust du in deinen Fahrzeugschein nach der "technisch zulässigen" Gesamtmasse. Diesen Wert als "im Herkunftsland zulässiges Gesamtgewicht" eintragen zu lassen, erfordet m.W. keine weiteren Unterlagen, da das Fahrzeug ja ursprünglich mit diesem zulässigen Gesamtgewicht legalisiert war.


    Ansonsten ist es oftmals möglich einfach eine Kopie eines Vergleichsfahrzeug gleicher Baureihe/Bautyps vorzulegen oder eine Freigabebescheinigung des Fahrzeugherstellers anzufordern. Der Hersteller wäre in diesem Fall MAN und nicht Concorde weil es ja um die Lasten des Fahrgestellherstellers geht.


    vG
    Martin

  • Einfach bei einer Tüv Haupstelle kein normaler Stützpunkt einen Termin mit dem leitenden Prüf Ing. vereinbaren..
    Das Fahrzeug mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief vorführen. Der Prüfer Schreibt ein Gutachten worin das Fahrzeug neu mit den Achslasten bestimmt werden und aufgeführt sind. Das Ganze kostet ca. 150-300 Euro je nach Zeitaufwand des Gutachtens. Der Prüfer verfügt über Datensätze um genau zu schauen ob es ein 8,6 oder 8,8 T Fahrzeug wird.
    Achte bitte vorher das auf dem Fahrzeug die zum Gesamtgewicht zulässige Rad Reifenkombination vorhanden ist. Darüberhinaus solltest Du vorher noch eine Bremsensonderuntersuchung machen lassen, die wird über 7,5T für ein neues Fahrzeug-Gutachten vom Prüfer verlangt.
    Sollte die AU , HU und Gasuntersuchung fällig sein, diese kann der Prüfer vor Ort auf der Prüfsteller ausführen. ;)

  • Hallo Tommy,


    stell Dir die Frage was Du damit bezwecken möchtest?
    Mehr Steuern zahlen, teurere Bußgelder kassieren, zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten müssen?
    Welche Vorteile hast Du durch die Auflastung?

  • Ich habe mein Mobil im Januar aufgelastet, mit Brief und Schein zum TÜV, der Prüfer hat sich das Typenschild von Mercedes bzgl. der Lasten im Fahrzeug angesehen und mir für 64€ die Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt ausgestellt.(Auflastung auf 9,5t ohne technische Änderung) Dort habe ich dann 12€ für den neuen Fahrzeugschein gezahlt.Das war alles.


    Gruß HaJo

  • @kmfrank: Hallo, sorry dass ich den Hintergrund noch nicht erklärt habe. Ich war mir beim Kauf des Wagens klar, dass die Zuladung sehr gering ist. Das hat das Wiegeprotokoll ja auch klar ausgesagt. Trotzdem wären wir gut damit klar gekommen.


    Jetzt hat sich beim nochmaligen Wiegen gezeigt, dass eigentlich gar keine Reserven bestehen.


    Der Wagen wurde durch den Vorbesitzer noch einmal ordentlich aufgerüstet (Gastank, Hubstützen etc. ). Entweder stammt das Wiegeprotokoll aus der Zeit vor dem Umbau, oder es war gefaked. Das heißt, wenn ich den Wagen komplett ausräume und fast ohne Wasser und Diesel unterwegs bin, bewege ich mich gerade so an den 7,5 to. Damit habe ich in D kein Problem, da innerhalb der Toleranz. Im Ausland aber schon, zumal ich dann ja auch kein Wasser mehr ablassen kann....


    Jetzt kann ich jammern, mit einem mulmigen Gefühl durch die Nachbarländer fahren, zu Hause bleiben, mich auf einen unerquicklichen Streit mit dem Vorbesitzer einlassen....


    Oder ich schaue nach vorne und bringe den Wagen in einen rechtssicheren Zustand. Dann kann ich so reisen, wie ich mir das vorstelle und kann auch noch meine Frau und den Hund mitnehmen


    Viele Grüße
    Tommy

  • Hallo Tommy,


    wo ist Dein Problem?
    Rechstsicherheit?
    Im schlimmsten Fall ein Knöllchen in D wegen Überladung von 30€ zu kassieren? Das meinst Du nicht im Ernst. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit gewogen zu werden? Genau, geht gegen Null.


    Im EU-Ausland hast Du keinerlei Probleme, weil in Deinem Kfz-Schein unter F.1 eine höhere zulässige Gesamtmasse eingetragen ist. Somit darfst Du, wie hier gezeigt 8000kg haben


  • Schau auf die Erklärung hinten auf Deinen Kfz-Schein, das ist eindeutig

    Hallo,
    eine Frage die mich interessiert, du schreibst im Ausland wird dein Auto mit 8 t. behandelt,
    was machst du in Frankreich bei Überholverbot ab 7,5 t, gilt das nur beim Gewicht und bei dem anderen nehmen sie dann die 7,5 ?

    • Offizieller Beitrag

    Michael,


    bitte nicht so verallgemeinern, das verunsichert andere Menschen.
    Das mag deine Auslegung dazu sein.
    Wenn du in A oder CH gewogen wirst, hast du unter Umständen ein grosses Problem.
    Abgesehen mal von einem Unfall bei der Versicherung, dann kommt das grosse Heulen
    hinterher.


    Jeder wie er mag, nur nicht hinterher sagen, das wusste ich nicht.


    LG Luna

  • Es wird grundsätzlich F.2 herangezogen. Europaweit vermutlich sogar weltweit.
    Ich hab auch mal mit den Gedanken gespielt, mein 8,8t Cruiser auf 7,5t abzulasten und hab mich ausführlich beim ADAC und Rechtsanwalt informiert. Wenn in F.2 7,45t drinsteht gildet das aufjedenfall Europaweit. So ist das Fahrzeug zugelassen und so müssen auch alle Gebühren bezahlt werden und den richtigen Führerschein besitzen. In F.1 steht die technische zulässige Gesamtmasse. Also das was das Fahrzeug technisch kann. Wenn in F.2 7,5 und in F.1 8,8 t drinsteht, heißt dass, dass ohne technische Änderungen abgelastet wurde. Sind aber technische Änderungen vorgenommen worden, steht in F.1 auch 7,45 drin.


    Mal eine andere Frage. In F.1 steht 3,7t und F.2 3,4t drin. Benötigt man in Ö die Go Box und in CH die Schwerlastabgabe? Natürlich nicht. Weil auch hier F.2 herangezogen wird.


    Kurz gefasst.
    F.1 : Das kann das Fahrzeug mit der technischen Ausrüstung.
    F.2 : So ist das Fahrzeug im Zulassungsstaat angemeldet und zugelassen und so muss es auch in allen Ländern betrieben werden.



    Grüsse, Wolfgang


    PS: Sollte das doch nicht stimmen, wurde ich von allen Ämtern falsch beraten.

  • Hallo Tommy,


    stell Dir die Frage was Du damit bezwecken möchtest?
    Mehr Steuern zahlen, teurere Bußgelder kassieren, zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten müssen?
    Welche Vorteile hast Du durch die Auflastung?

    Ich finde es sehr entspannend mit einer Geschwindigkeit zwischen 85 und 90 km/h in der LKW Kolonne mit zu schwimmen, dass ich gerne auf höhere Geschwindigkeiten verzichte.
    Die Vorteile:
    > Kein Verlangen noch mal eben den Vordermann 'zu schnappen' , der vielleicht 8 km/h langsamer fährt.
    > Geräuschkulisse im Fahrzeug ist Radio tauglich.
    > geringerer Spritverbrauch
    > kein Behindern der meist doch erheblich schneller fahrenden PKW, da ich ja fast immer rechts fahre.
    > kaum Gefahr Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten.
    > Keine Salinen unter den Armen, weil ich mit Womo-Highspeed (also jenseits der abenteuertlichen Hochgeschwindigkeit von ~ +/- 110 km/h unterwegs bin) und damit auf meinem persönlichen maximalen Tagesetappenziel von rund 400km vielleicht eine halbe Stunde rausgeholt habe.


    Und sollte es mich doch mal im Gasfuss jucken, kann ich ja auch mit acht oder zwölf Tonnen kurzzeitig aberwitzige 100 Stundenkilometer erreichen :D

  • Hallo Zusammen,
    meine nicht die Geschwindigkeisbegrenzung auf 80km/h auf der AB, das mag noch gehen aber die 60 km/h auf den anderen Straßen, schon mal dran gedacht?


    Deine Argumente in Ehren aber man kann sich auch was schön reden :whistling:
    Egal wie, Jeder wie Er mag

  • Hallo Zusammen,


    hier die Rückseite vom Kfz-Schein


    Unter F.1 gibt es für mich keine Verallgemeinerung oder persönliche Auslegung. Heißt für mich, das ich mit 8000kg unterwegs sein darf. Bin ich in Deutschland unterwegs, gilt F.2 dann sind es 7490kg.
    Oder verstehe ich da was falsch?

  • Es wäre schön wenn wir diese unsägliche Debatte auch mal hinter uns lassen könnten. Wer meint das er mit 8T legal unterwegs ist soll das doch in Gotteswillen machen und gut ist.
    Über Für und Wider wurde doch ausreichend diskutiert.
    Das Thema nervt langsam.


    Hier ging es schlichtweg darum, was man zum Auflasten tun muss.






    Gruß Rufus