Auflastung MAN TGL 8.220

  • Hallo Zusammen,
    hier die Rückseite vom Kfz-Schein


    Unter F.1 gibt es für mich keine Verallgemeinerung oder persönliche Auslegung. Heißt für mich, das ich mit 8000kg unterwegs sein darf. Bin ich in Deutschland unterwegs, gilt F.2 dann sind es 7490kg.
    Oder verstehe ich da was falsch?


    Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.
    Ich glaube zu verlierst die Diskussion

  • Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.
    Ich glaube zu verlierst die Diskussion


    In Skandinavien und der Schweiz wird es Dir wohl ebenso ergehen und Du wirst erst weiterfahren, wenn Du auf 7,49t ausgeladen hast, falls das überhaupt möglich ist.


    Gruß HaJo

  • Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.

    ist zwar schon 15 Jahre her, aber ich durfte in A mit abgelasteten 7,5t und 8,1t auf der Waage weiter fahren.


    Ich denke, dass wenn die Mautbox ok ist und der Wagen technisch noch hunderte Kilo Luft hat gibt es ausser in D nichts zu beanstanden........wenn der nötige Führerschein Klasse C aktiv ist.


    Bei technischer Überladung hat man wohl schlechte Karten?

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Es ist ganz schön hart in Frankreich den Tempomat bei 110 zu setzen und erst in Spanien wieder die Einstellung zu ändern!
    Aber man gewöhnt sich an alles! ^^

  • Hallo Zusammen,


    hier die Rückseite vom Kfz-Schein


    Unter F.1 gibt es für mich keine Verallgemeinerung oder persönliche Auslegung. Heißt für mich, das ich mit 8000kg unterwegs sein darf. Bin ich in Deutschland unterwegs, gilt F.2 dann sind es 7490kg.
    Oder verstehe ich da was falsch?


    Es gilt in Europa grundsätzlich F2, unabhängig davon was in F1 steht. Mit Österreich und Schweiz habe ich das vor ein paar Jahren schriftlich hinterfragt und die Information erhalten.



    Gruß Niko


    Mini-Liner Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018 - 7,68 m lang, 2,35 m breit, 2,97 m hoch

  • Hab die Antwort der Schweizer in einem anderen Forum gefunden. Ging zwar ursprünglich um Die Maut, aber es gibt auch eine Aussage zur Überladung in Bezug auf F2.


    Hier die e-mail:


    Sehr geehrter Herr .....
    Die Schwerverkehrsabgabe wird für Fahrzeuge von mehr als 3.5t erhoben.
    Artikel 13 Absatz 1 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2013 (SVAV; SR 641.811) legt fest, dass für die Bemessung der Abgabe das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht massgebend ist.
    Massgebend ist demzufolge die zulässige Gesamtmasse resp. Feld F2 im Fahrzeugausweis. Fahrzeuge die eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.5t aufweisen, sind somit nicht schwerverkehrsabgabepflichtig.
    Für das Befahren der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) ist jedoch eine Vignette nötig.
    Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.5t dieses Gewicht nicht überschreiten dürfen. Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle im Inland ein höheres Betriebsgewicht festgestellt (gewogen) muss der betreffende Fahrer eine Ordnungsbusse/Verzeigung in Kauf nehmen und allenfalls das Mehrgewicht vor Ort ausladen.


    Mit freundlichen Grüssen
    Hanspeter Gfeller
    Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben



    Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
    Eidgenössische Zollverwaltung EZV
    Oberzolldirektion
    Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben



    Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
    Tel
    +41 31 322 66 63
    Fax
    +41 31 323 30 94






    Gruß Niko


    Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch


    ... bald Niesmann & Bischoff Arto 76 L