Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.
Ich glaube zu verlierst die Diskussion
Auflastung MAN TGL 8.220
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Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.
Ich glaube zu verlierst die Diskussion
In Skandinavien und der Schweiz wird es Dir wohl ebenso ergehen und Du wirst erst weiterfahren, wenn Du auf 7,49t ausgeladen hast, falls das überhaupt möglich ist.Gruß HaJo
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Versuch mal einem Österreichischen Polizist zu erklären, dass du in D mit 7,45t fahren darfst und in Ö mit 8t.
ist zwar schon 15 Jahre her, aber ich durfte in A mit abgelasteten 7,5t und 8,1t auf der Waage weiter fahren.
Ich denke, dass wenn die Mautbox ok ist und der Wagen technisch noch hunderte Kilo Luft hat gibt es ausser in D nichts zu beanstanden........wenn der nötige Führerschein Klasse C aktiv ist.
Bei technischer Überladung hat man wohl schlechte Karten?
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Es ist ganz schön hart in Frankreich den Tempomat bei 110 zu setzen und erst in Spanien wieder die Einstellung zu ändern!
Aber man gewöhnt sich an alles! -
Deine Argumente in Ehren aber man kann sich auch was schön reden
Egal wie, Jeder wie Er magNa klar.
Es es doch das probate Mittel es sich im Leben schön zu machen. -
Es gilt in Europa grundsätzlich F2, unabhängig davon was in F1 steht. Mit Österreich und Schweiz habe ich das vor ein paar Jahren schriftlich hinterfragt und die Information erhalten.
Gruß Niko
Mini-Liner Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018 - 7,68 m lang, 2,35 m breit, 2,97 m hoch
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Stell doch mal das Antwortschreiben ein
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Geht leider nicht, hab ich nicht mehr. Ist schon ein paar Jahre her.
Gruß Niko
Mini-Liner Niesmann & Bischoff Arto 76 L - BJ 2018 - 7,68 m lang, 2,35 m breit, 2,97 m hoch
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Hab die Antwort der Schweizer in einem anderen Forum gefunden. Ging zwar ursprünglich um Die Maut, aber es gibt auch eine Aussage zur Überladung in Bezug auf F2.
Hier die e-mail:
Sehr geehrter Herr .....
Die Schwerverkehrsabgabe wird für Fahrzeuge von mehr als 3.5t erhoben.
Artikel 13 Absatz 1 der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2013 (SVAV; SR 641.811) legt fest, dass für die Bemessung der Abgabe das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht massgebend ist.
Massgebend ist demzufolge die zulässige Gesamtmasse resp. Feld F2 im Fahrzeugausweis. Fahrzeuge die eine zulässige Gesamtmasse von max. 3.5t aufweisen, sind somit nicht schwerverkehrsabgabepflichtig.
Für das Befahren der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen) ist jedoch eine Vignette nötig.
Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.5t dieses Gewicht nicht überschreiten dürfen. Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle im Inland ein höheres Betriebsgewicht festgestellt (gewogen) muss der betreffende Fahrer eine Ordnungsbusse/Verzeigung in Kauf nehmen und allenfalls das Mehrgewicht vor Ort ausladen.Mit freundlichen Grüssen
Hanspeter Gfeller
Fahrzeuge und StrassenverkehrsabgabenEidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und StrassenverkehrsabgabenMonbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel
+41 31 322 66 63
Fax
+41 31 323 30 94Gruß Niko
Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch
... bald Niesmann & Bischoff Arto 76 L