Deixel Einbau an Wohnmobil

  • Moin,
    und Achtung § 33 StVZO mal durchlesen.
    und Fahrerlaubnis VO durchlesen, es sind dann ja mehr als 3 Achsen, Führerschein " Alt 2 ", neu "CE" .
    Hatte mich schon mal vor Jahren sehr intensiv darum bemüht, und es aufgrund vieler Hürden fallen gelassen.


    Mag sein, das da was geändert wurde, glaube ich aber bei der Schnelligkeit in Berlin eher nicht.

  • Moin,
    und Achtung § 33 StVZO mal durchlesen.
    und Fahrerlaubnis VO durchlesen, es sind dann ja mehr als 3 Achsen, Führerschein " Alt 2 ", neu "CE" .
    Hatte mich schon mal vor Jahren sehr intensiv darum bemüht, und es aufgrund vieler Hürden fallen gelassen.


    Mag sein, das da was geändert wurde, glaube ich aber bei der Schnelligkeit in Berlin eher nicht.

    den Führerschein Klasse 2 hab ich nicht...bedeuted dies, dass ich somit kein Fahrzeug an der Deixel ziehen darf? ?(

  • Moin,
    und deswegen habe ich den Smart an Bord genommen.


    Übrigends, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist überhaupt nicht zu empfehlen.
    Ebenso die Kombination eines rechtlich nicht abgedeckten " Schleppens " ( § 33 StVZO )
    Eine Versicherung, welche bei einem Schaden hier noch greift, gibt es mit Sicherheit nicht.

  • Moin,
    und deswegen habe ich den Smart an Bord genommen.


    Übrigends, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist überhaupt nicht zu empfehlen.
    Ebenso die Kombination eines rechtlich nicht abgedeckten " Schleppens " ( § 33 StVZO )
    Eine Versicherung, welche bei einem Schaden hier noch greift, gibt es mit Sicherheit nicht.

    ,,,ich schrieb ja, fahren ohne Führerschein, das wäre mir zu heikel...


    hätte ich den Führerschein Klasse 2, dann wäre ich das Risiko eingegangen....


    BEDENKENLOS... :thumbup: no risk, no fun...

  • ...tja, was nun???


    Danke Rufus, du machst mir wieder Hoffnung....


    Ich bräuchte nur etwas mehr Gewissheit....


    Wie gesagt, den Führerschein wollte ich gerne noch etwas behalten....


    Meine Frau ärgert sich auch schon...Sie meint, immer ist irgendwas....


    Ich sagte zu ihr, wenn sie das Womo immer fährt, dann würde ich das Risiko mit der Deixel eingehen...


    Sie ist noch unschlüssig.... :thumbup:

  • In the UK these devices are called A frames. They are not illegal in the UK, our licencing authority deems that a car being towed by one of these devices becomes a trailer. Accordingly it must comply to UK trailer law which means that any trailer over 750kg must have braking, furthermore any trailer braking system must work. So as the car has a braking system this must work when it is being towed 4 wheels down. There are a number of electronic devices that achieve this.


    However in Europe there are many restrictions not least of which is the Spanish position in law that unless something is declared legal, it is not legal, so legislation has to exist for the towing of a car 4 wheels down. The only legislation that allows this is for a registered vehicle recovery vehicles. Many UK owners have been fined and told to uncouple their car in Spain.


    So I would be interested in how German citizens using this device would overcome the restriction. I also understand that France has an issue with it too. I have one of these http://www.smart-tow.com/aframe.htm


    Michael

  • Moin,
    ich bin bestimmt kein " Haarspalter ".
    Aber wie bereits in Beitrag Nr. 21 hingewiesen habe ich mich vor ca 5 Jahren intensivst um das Thema bemüht, und bin nach ….Zeit
    zu der Erkenntniss gekommen, das bürokratische Hürden, in Verbindung mit Borniertheit zu keinem tragbaren, und noch viel wichtiger,
    zu keinem rechtlich verbindlichem Ergebnis geführt hat.
    Ich habe einige Bekannte die das herzlich wenig interessiert und dennoch diese Kombination seit Jahren ( in D " ) fahren, und sich hier auf EU Recht berufen.
    Vielleicht probiert´s ja mal wieder einer. Die Adresse : Bundesverkehrsministerium Berlin
    sollte so ankommen.

  • In UK (England) werden diese Dinger "A frames" genannt. In England sind die Vorrichtungen nicht illegal sondern werden wie ein Trailer behandelt. So wie ein Trailer muss auch diese Anhängevorrichtung bei mehr als 750kg ein funktionierendes Bremssystem haben, besonders wenn sich alle 4 Räder am Boden befinden. Auch die elektrische Versorgung muss sichergestellt sein (Licht etc).
    Wie auch immer gibt es in Europa viele Einschränkungen wie zuletzt auch in Spanien. Wenn etwas nicht erlaubt ist, dann ist es illegal. Es muss also eine gesetzliche Regelung geben, die das Schleppen von Fahrzeugen mit 4 Rädern am Boden erlaubt. Die einzige Erlaubnis, die es gibt, ist das Abschleppen für Abschleppfahrzeuge. Viele Engländer berücksichtigen das und koppeln ihre Fahrzeuge entsprechend ab in Spanien.
    Es wäre interessant zu wissen wie Deutsche diese Einschränkung umgehen. Wie ich verstehe, hat Frankreiche ebenfalls dieses Problem.



    Kleiner Moderatorendienst -> Frei übersetzt auf der Autobahnraststätte :D


    vG
    Martin

  • ...danke Herr Englischlehrer....so in etwa hatte ich dies auch gelesen... :D

  • Im Prinzip geht es darum, das ein Auto zulassungstechnisch eben in Deutschland ein Auto (also selbst fährt) ist und ein Anhänger eben ein Anhänger. Das Auto kann in Deutschland bauartrechtlich eben nicht als Anhänger betrachtet werden. Ob das Sinn oder Unsinn ist lassen wir mal außen vor. Das ist einfach die rechtliche Seite auf den Punkt gebracht. Erst eine europäische übergeordnete Regelung würde hier Abhilfe schaffen. Damit ist aber derzeit nicht zu rechnen. Es gibt immer noch nationale Regelungen. Das gilt im übrigen auch für den Führerschein. Da sind wir immer noch nicht so schlecht dran.
    Derzeit ist der Anhänger die einzige legale Form europaweit ein Auto mitzunehmen. Alles andere sind derzeit Nebelkerzen. Es muss ja auch nicht immer nur ein Smart sein[Blockierte Grafik: https://uploads.tapatalk-cdn.com/20181023/ced6df96ce484efd3d0a9dea924c7d48.png]





    Gruß Rufus

  • Die Homologation durchs KBA ist Bestandteil des abgebildeten Dokumentes: also kaufen und damit fahren.

    Der Hersteller muss die Homologation speziell für Dein zu ziehendes Auto erstellen lassen.


    Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.