Gastank ... wie viel ist noch drin?

  • willi_chic (klaus):
    Man hat sich bei den Regelungen innerhalb der EU auf Englisch als Geschäftssprache geeinigt und die irgendwann mal folgenden textlichen Inhalte sind schon klar und deutlich definiert.
    Der Vorspann, der nicht nur Dich ohne Ende nervt, ist nur die Kiste mit den Fundstellen für die Sachbearbeiter aller Länder. :thumbup:

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,
    dann möchte ich auch noch was loswerden, da ich die Firma Wynen Gas als Fachfirma und sehr guten Berater in technischen Fragen kennengelernt habe
    in den letzten 12 Jahren, würde ich doch die hier entstandenen Fachfragen an Ihn weiterleiten, man bekommt bestimmt eine Fachgerechte Antwort zurück ?(
    Ich glaube, dies würde für alle beteiligten ein Pluspunkt sein, wäre ich zu Hause hätte ich Ihn schon mal kurz angerufen ;)


    LG von unterwegs jetzt in Albany Hermann

  • Servus,


    habe gerade das Mopeka Gas Tank Messteil bekommen und neugierig wie ich war APP geladen, Sensor durch 5 maliges drücken der Taste aktiviert und einfach unter den innenliegenden Tank gepinnt. Anzeige hat mir sofort den Gasfüllstand von 35% angezeigt, was mit dem Anzeiger an dem Tank genau korreliert.
    Bin begeistert, dass mal etwas auf Anhieb funktioniert.


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

    • Offizieller Beitrag

    @Hartmut_S
    Hallo Hartmut,


    das Mopeka Mess-System hatte ich mir nach dem Tipp von Martin auch angesehen aber dort und in den Rezensionen ist die Rede davon, dass das nur für Flaschen funktioniert. Hast Du das am Gastank angebracht?


    Toll wäre es, wenn Du die Nutzung mit ein paar Bildern beschreiben könntest, so das man besser versteht, was das Ding tatsächlich macht.


    Gruß, Thomas

  • Servus


    Bilder kommen gleich wenn ich wieder zuhause bin. Ist am 90 Liter Tank unten einfach durch die Magneten drangehängt
    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hallo Elbert,


    die Schulungsunterlage verweist ja auf die Norm ECE R67. In der Schulungsunterlage selber sind zu der Beschaffenheit der Tanks keine weiteren Hinweise enthalten. In der Norm wird verschiedentlich aber nur auf das Gassystem zu "Antriebszwecken" abgestellt. Im juristischen Sinne werden solche Hinweise regelmäßig verwendet, wenn sich eine Regulierung auch nur auf diesen speziellen Fall bezieht. In der Norm kann ich auch keine Bezugnahme auf die bei uns typischerweise eingebauten Tanks erkennen, die eben nicht zu Antriebszwecken eingebaut wurden. D.h. die Norm gilt damit m.E. nicht automatisch auch für diese Tanks. Gibt es irgendwo eine zusätzliche Norm, welche die beiden Systeme gleichstellt oder habe ich in der Norm irgendwo den Hinweis auf die Gleichstellung übersehen?


    Gruß, Thomas

    Hallo Thomas,
    hat etwas gedauert, habe ja auch noch etwas anderes zu tun als in Gesetzessammlungen zu suchen. ;)


    Auszug aus ECE R122


    1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.
    1.1.3 Die mit dem gasförmigen LPG in Kontakt kommenden Teile und deren Einbau in ein Fahrzeug müssen den Vorschriften der harmonisierten Norm EN 1949: 2002 (1) (Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen) entsprechen.
    1.1.4 Das LPG-Versorgungssystem muss so konstruiert sein, dass dem eingebauten Verbrennungsheizgerät LPG unter dem erforderlichen Druck und im erforderlichen Aggregatzustand zugeführt wird. Einem fest eingebauten LPG-Behälter kann LPG im flüssigen oder gasförmigen Zustand entnommen werden.
    1.1.5 Am Flüssigkeitsauslass eines fest eingebauten LPG-Behälters zur Versorgung des Heizgerätes mit LPG ist ein ferngesteuertes Versorgungsventil mit Überströmventil nach Absatz 17.6.1.1 der Regelung Nr. 67 zu installieren. Das ferngesteuerte Versorgungsventil mit Überströmventil ist so zu steuern, dass es innerhalb von fünf Sekunden nach Stillstand des Motors unabhängig von der Stellung des Zündungsschalters selbsttätig schließt. Wird während dieser fünf Sekunden der Einschalter für das Heizgerät oder das LPG-Versorgungssystem aktiviert, darf das Heizungssystem in Betrieb bleiben. Das Wiedereinschalten der Heizfunktion darf jederzeit möglich sein.
    1.1.6 Wird LPG aus einem fest eingebauten Behälter oder aus (einer) gesonderten tragbaren Flasche(n) im gasförmigen Zustand entnommen, so ist durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass:
    1.1.6.1 kein flüssiges LPG in den Druckregler oder in das LPG-Verbrennungsheizgerät gelangen kann. Eine Trennvorrichtung darf dazu verwendet werden, und
    1.1.6.2 kein unkontrolliertes Austreten aufgrund einer unfallbedingten Trennung auftreten kann.
    Ist der Druckregler an die Flasche oder an den Behälter angebaut, so ist unmittelbar nach der oder in der Flasche oder dem Behälter eine Einrichtung vorzusehen, die den Gasfluss absperrt; oder wenn der Druckregler von der Flasche oder vom Behälter getrennt montiert ist, ist eine Absperreinrichtung unmittelbar vor dem Schlauch oder der Leitung vorzusehen, der oder die von der Flasche oder dem Behälter abgeht, und eine zweite solche Einrichtung in oder nach dem Druckregler zu installieren.


    Auszug aus DIN EN 1949:2013-05


    12.2 Installation des Flüssiggastanks…..
    ….
    Es ist erforderlich, dass der Flüssiggastank, die eingebauten Tankausrüstungsteile und die Bauteile der Flüssiggasanlage von der Befülleinheit bis zum Flüssiggastank (Bauteile, die mit der Flüssigphase in Berührung kommen) entsprechend den Anforderungen der UN/ECE Regelung Nr. 67-01, Teil II, Abschnitt 17, eingebaut werden…….
    Druckregeleinrichtungen müssen den Anforderungen der EN 12864:2001 Anhang D oder Anhang M mit einem höchsten Durchfluss von 1,5 kg/h entsprechen und müssen nach dem handbetätigten Entnahmeventil eingebaut werden.
    ….


    Wenn das fahrzeug sowohl mit Flüssiggasflaschen als auch mit einem Flüssiggastank ausgerüstet ist, muss ein handbetätigtes Umschaltventil nach 7.6 eingebaut werden, dass wahlweise die Entnahme ausschließlich aus einer der beiden Flüssiggasversorgungsquellen (Tank oder Flasche) zulässt…..

  • @Ambra


    Das ist aber jetzt ein wenig "dünnhäutig".


    Ich bin es gewohnt - und die, die mich kennen, wissen das auch, daß ich kurz, knapp und sachlich Themen anpacke.


    Oder muß ich hier einen "Schönschreibwettbewerb" gewinnen? Aber auf Deinen "Wunsch" hin habe ich noch einen Zwinker drangehangen.


    Schönen Tag noch.


    Gruß aus dem Büro


    Elbert

    • Offizieller Beitrag

    Auszug aus ECE R122


    1.1.2 Ist ein LPG-Behälter fest im Fahrzeug eingebaut, müssen alle mit flüssigem LPG in Kontakt kommenden Systemteile (alle Teile vom Betankungsanschluss bis zum Verdampfer/Druckregler) und deren jeweiliger Einbau den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 67, Teile I und II und Anhänge 3 bis 10, 13 und 15 bis 17 entsprechen.

    Hallo Elbert,


    o.k. das macht es klar, dass die Regelung 67-01 für alle Gastanks im WoMo gilt. Damit ist auch nachvollziehbar, warum ich das nicht gefunden habe, weil die Regelung zur Gleichstellung aus dieser anderen Norm kommt. Als Nicht-Experte weiß man dann ja gar nicht, wo man suchen soll.

    Auszug aus DIN EN 1949:2013-05


    12.2 Installation des Flüssiggastanks…..
    ….
    Es ist erforderlich, dass der Flüssiggastank, ... entsprechend den Anforderungen der UN/ECE Regelung Nr. 67-01, Teil II, Abschnitt 17, eingebaut werden…….

    Den Abschnitt 17 habe ich mir jetzt noch einmal detailliert angesehen. Darin finde ich keine Vorschrift, welche in irgendeiner Form die Beschichtung oder Gummierung des Tanks untersagt. Die Norm 67-01 schreibt dann in Punkt 6.2 vor, dass für die LPG-Behälter (also die Tanks) die Vorschriften in Anhang 10 anzuwenden sind. Aber auch darin finde ich außer diversen Vorschriften für die zu verwendenden Metalle, Materialstärke und die Ausführung der Schweißarbeiten keine Regelung, die so eine Einschränkung vorsieht. Und auch im übrigen Text der Norm finde ich nichts dazu.


    Die Norm, die ich gefunden habe, ist eine aktualisierte Fassung aus Oktober 2014 mit Druckdatum des Amtsblattes aus Oktober 2016. Es kann daher sein, dass dies in einer früheren Variante der Norm enthalten war, in der aktualisierten Version aber rausgenommen wurde.


    Daher würde ich bislang weiter davon ausgehen, dass die Beschichtung bzw. Gummierung zulässig ist. Gleichzeitig gibt es auch von der Wynen Gas GmbH eine entsprechende Bestätigung, dass die Tanks der Norm 67-01 entsprechen (Auszug aus Betriebsanleitung siehe zweite Anlage).


    Für alle, die das interessiert und die sich selber ein Bild machen wollen, habe ich die Norm angefügt. Sie ist etwas mühsam zu lesen aber wenn man den Aufbau einmal verstanden hat, ist sie ganz logisch. Die Vorschriften zur Bauweise der Tanks findet Ihr ab Seite 75.


    Gruß, Thomas

  • Servus,


    so, Bild ist fertig. Habe jetzt auch noch das Kontaktmittel mit dazu gegeben. Da mein Tank innen liegt, einfach mit dem Magneten drangepappt und fertig.


    Grüße Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

    • Offizieller Beitrag

    Servus,


    so, Bild ist fertig. Habe jetzt auch noch das Kontaktmittel mit dazu gegeben. Da mein Tank innen liegt, einfach mit dem Magneten drangepappt und fertig.


    Grüße Hartmut

    Hartmut,


    herzlichen Dank für das Bild. Lass´ doch nach einiger Zeit bitte mal hören, wie sich das so im Dauereinsatz bewährt hat. Das ist ja eine neue Lösung und sicher auch für viele Andere hier interessant.


    Gruß, Thomas

  • Ich war heute morgen bei Wynen Gas und fragte, ob es zulässig ist, einen gummierten Gastank zu fahren.


    Er meinte: Selbstverständlich, sonst hätten sie ihn nicht verbaut. Und ich brauche ihn auch nicht eintragen zu lassen. Steht ja alles im gelben Heft.

    Seltsam so unterschiedliche Aussagen. Hier ein Hinweis auf der Website von Wynen:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Niko,


    bei dem Thema scheint es wirklich eine recht große Verwirrung zu geben und wer keine Lust auf juristische Diskurse hat, sollte hier nicht weiter lesen ... ;(


    Zum einen gibt es vom dvfg ein Merkblatt (siehe Dateianhang), welches darauf hinweist, dass Tankflaschen den übrigen Gastanks gleichgestellt sind. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass der nachträgliche Einbau von Brenngastanks nach §19 Abs. 2 StVZO mit anschließender Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist.


    Wenn man dann in $19 2 StVZO reinschaut, ist die Regelung auch nicht wirklich eindeutig. Dort heißt es in dem relevanten Satz: "Sie (Anm.: die Betriebserlaubnis) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird". D.h. das bezieht sich eigentlich auch wieder auf eine nachträgliche Installation. Wenn man aber ein wenig in diversen Blogs nachschaut, stellt man fest, dass diese Regel von den diversen Prüfstellen unterschiedlich ausgelegt wird und auch ein einfacher Tankaustausch (also keine Neuinstallation einer Gasanlage, welche das Abgasverhalten verschlechtert) bisweilen beanstandet und eine Eintragung verlangt wird.


    Es mag aber auch sein, dass der Prüfer hier den Teilsatz 2. zur Anwendung bringt ("...eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"), d.h. es besteht die Möglichkeit, dass durch unsachgemäße Installation das Gefährdungspotenzial des Fahrzeugs gestiegen ist und daher eine Abnahme und Eintragung erforderlich ist.


    Dann gibt es in §19 StVZO in Absatz 3 noch den Hinweis, dass die Eintragung nicht notwendig ist, wenn die Einbauten eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht haben. Dies dürfte bei den in unseren Fahrzeugen verbauten Tanks in aller Regel aber der Fall sein. Dies zumindest, wenn man bei den einschlägigen Herstellern kauft und erst recht, wenn unsere Tanks schon beim Neuwagen verbaut sind.


    Also, soweit bin ich gekommen aber vielleicht kennt sich hier ja jemand besser damit aus. Meine Interpretation der Sachlage ist daher die, dass eine nachträgliche Installation einer Gasanlage grundsätzlich eintragungspflichtig ist. Das kommt für unsere Fahrzeuge aber i.d.R. gar nicht vor, da wir solche Anlagen immer schon bei der Auslieferung verbaut haben. Sofern dann ein Tank eingebaut wird, der über eine der o.g. europäischen Zertifizierungen verfügt, wäre m.E. auch keine Eintragung erforderlich. Das gilt nach der Interpretation dieser Informationen mMn auch für die Nachrüstung eines Tanks, weil die abgasverursachende Anlage ja bereits installiert ist und somit durch den Tank keine weitere Veränderung des Abgasverhaltens entsteht.


    Es bleibt aber die Beachtung des Teilsatzes 2., der auf das Gefährdungspotenzial durch einen potenziell unsachgemäßen Umbau/Einbau abzielt. Daraus lässt sich pauschal die Eintragungspflicht ableiten, weil man so etwas nie ganz ausschließen kann.


    Gruß, Thomas


    P.S.: Hier noch der Link zu §19 StVZO, falls das jemand nachlesen möchte ...
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

  • Ich sehe es rein technisch und da gehören Bauartbedingte Umbauten, Anpassungen und Änderung in die Papiere eingetragen, mal ganz egal, ob eine andere Dachklima, Fahrradträger hinten oder Gastank. Selbst bei serien dimensionierten wechsel von Stahlfelge auf Alufelge kommt das in die Papiere. Wenn die Plastikdose mal abbrennt, gibt es keine Diskussionen mit dem Versicherer und gut ist. In der Kontrolle und beim TÜV muss dann halt mal was länger gelesen werden. ;)

  • Kein Wunder daß er das so sagt. Er ist ja der Einzige, der diese gummierte Version anbietet. Und er lebt nun mal vom Verkauf. Da wird er nichts anderes sagen.


    Daß er beim Besuch sagt, das nicht eingetragen werden muß und auf seiner Webseite genau das Gegenteil geschrieben wird ist für sich schon bezeichnend.


    Allerdings kann es sein, daß bei NB über die EG Typgenehmigung des Fahrzeuges der Gastank bereits erfasst ist und nur nachträglich eingebaute Behälter einer Änderungsabnahme unterzogen werden müssen.


    Ich habe mittlerweile auch noch den VdTÜV dazu angeschrieben. Vielleicht bekommen wir ja mal verbindliche Aussagen dazu.


    Gruß


    Elbert