Gastank ... wie viel ist noch drin?

  • Hallo Ralf,


    das ist schon seit 40 Jahren so. Die Speisespannung liegt ausschließlich am Livello an, nicht an der rein mechanischen Anzeige.
    Diese hat zwei Kabel - eines davon geht an Masse, eine an die Livello. Dort leuchtet dann durch Veränderung des Widerstandes mehr oder weniger.


    Oft genug ist bei falscher Anzeige einfach nur der falsche Schwimmer im Behälter eingesetzt.
    Die Behälter haben verschiedene Durchmesser und die Tankmeter (so nennen wir die Teile, die im Tank eingeschraubt werden) müssen für den jeweiligen Durchmesser gefertigt sein. Das steht dann auch auf dem Tankmeter. Das fängt bei 200 mm an und hört bei 450 mm auf.

    • Offizieller Beitrag

    lt. ECE R67 Vorschrift dürfen die Behälter ausschließlich in der originalen, vom Hersteller aufgetragenen Lackierung verwendet werden. Sie dürfen weder neu lackiert, bearbeitet oder mit Schutzschichten überzogen werden. Die einzige Ausnahme ist transparentes Schutzwachs. Dadurch bleibt der direkte Blick auf den Behälter im Rahmen der 2-jährigen Prüfung

    Hallo Elbert, wenn das "verboten" ist, warum wird das dann aber von Wynen so angeboten?:


    Gilt hier die Ausnahme, weil es so "ab Werk" kommt und somit lt. der Vorschrift als "vom Hersteller aufgetragene Lackierung" gilt? So würde die Norm zumindest erklären, warum Klaus die Beschichtung wieder entfernen musste.


    Gruß, Thomas

  • so wie es aufd dem Foto aussieht gehen ja nur 2 Drähte an das Anzeigeinstrument, deshalb tippe ich darauf daß mit dem Zeiger ein veränderlicher Widerstand verbunden ist


    mit einem konstantem Strom gefüttert ergibt sich nach der Beziehung U = R x Iconst eine dem Füllstand proportionals Spannung


    grüße klaus

    Hallo Klaus, nicht das ich große Ahnung hätte, aber Strom ist einfach dein Ding. (Die Aussage fällt mir leicht, da ich weiß, dass du es mehr als kannst). Deswegen könnte ich mir dich auch als Experte in Sachen Strom im Forum gut vorstellen. Martin / Stefan bitte mitlesen und drüber nachdenken. Grüße Marco

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Habe meinen Tank letzten Monat beim Tüv als neuen Tank (vom Händler ins Neufahrzeug eingebaut) mit schwarzer Beschichtung eintragen lassen.


    Einzige Anmerkung: Da sind ja sogar 6 Halter dran.... sehr gut !

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Beschichtet.... dachte eigentlich an eine Art Unterbodenschutz, da der komplette Bereich dort damit voll ist.


    Hab ich aber noch nicht näher untersucht, steht auf dem Plan wenn wir dann mal richtig Zeit für das neue Fahrzeug haben.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Daran erkennt man schon die Kompetenz des Prüfers. Die Anzahl der Halter gibt die DIN EN 12929 vor. Auch die Breite der Halter, die Größe der Befestigungsschrauben und der Unterlegscheiben. Wobei Schrauben in einer Mindesfestigkeit von 8.8 vorgeschrieben sind.


    Je nach Größe des Behälters bei den hier „üblichen“ Behälter zwischen 2 und 4 Halter. 6 ist übertrieben.


    Die Halter dürfe nicht Metall auf Metall auf den Behälter liegen sondern müssen mit Kunststoff der ähnlichem unterlegt sein.


    Würde ich mir mal genau anschauen, ob der Unterbodenschutz vor oder nach dem Anbau des Behälters aufgetragen wurde.


    Aber grundsätzlich ist „dicker“. schwarzer Unterbodenschutz nicht zulässig. Einzig transparentes Schutzwachs darf hier verwendet werden.


    Gruß


    Elbert

  • Du bist echt der hit!
    Wenn Du einen Übersetzer benötigst, kannste Dich ja nochmal melden:


    AgreementConcerning the Adoption of Uniform Technical Prescriptions forWheeled Vehicles,
    Equipment and Parts which can be fitted and/or beused on Wheeled Vehicles and the Conditions for ReciprocalRecognition of Approvals Granted on the Basis of these Prescriptions*
    (Revision 2, including the amendments which entered into force on 16 October 1995)_________
    Addendum 66: Regulation No. 67Revision 3Incorporating all valid text up to:Erratum to Revision 2Supplement 7 to the 01 series of amendments -
    Date of entry into force: 2 February 2007Supplement 8 to the 01 series of amendments -
    Date of entry into force: 3 February 2008Erratum to Revision 2 (French only)Supplement 9 to the 01 series of amendments -
    Date of entry into force: 19 August 2010Supplement 10 to the 01 series of amendments -
    Date of entry into force: 26 July 2012Uniform provisions concerning the approval of:


    I. Approval of specific equipment of vehicles of category M and Nusing liquefied petroleum gases in their propulsion system
    II. Approval of vehicles of category M and N fitted with specificequipment for the use of liquefied petroleum gases in theirpropulsion system with regard to the installation of suchequipment_________UNITED NATIONS

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Also ich hab einen Gastank in allen Sprachen... :00000156: (und damit :00007505: und :00007579: ich).



    Mit Tüv-Eintragung in deutsch und ich glaube auch englisch.



    Den Unterbodenschutz (wenn er es denn ist) hat ein Mitarbeiter mit unbekannter Nationalität dran gemacht.



    Ich lese das nun in Le Havre (in deutsch, nicht französisch <—- kann ich auch nicht, war damals auf der Latein-Idee).



    Das Wichtigste hab ich eigentlich im 2. Absatz geschrieben. :thumbup:



    Viel zu früh heute ! ||

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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    • Offizieller Beitrag

    Liebe Freunde, wie so oft, haben wir hier zwei unterschiedliche Meinungen, die offensichtlich nicht so recht kompatibel sind. Dennoch sollte es uns gelingen, die Regeln des guten Umgangs miteinander einzuhalten. Formulierungen wie ""Wie immer unser WDA" sind - vorsichtig ausgedrückt - nicht wirklich geeignet, bei dem anderen (in diesem Fall Wolfgang) Akzeptanz für einen sachlichen Diskurs zu erzeugen. An der Antwort von Wolfgang kann man dann auch erkennen, dass es durchaus eine gewisse Befindlichkeit erzeugt hat. "Du bist echt der Hit" bewegt sich dementsprechend in etwa in der gleichen Liga.


    Nun können wir hier wieder alle Anderen auffordern, die Chips und die Cola rauszuholen (wäre heute dafür eigentlich noch zu früh) aber vielleicht schaffen wir es ja, auch so ein kontroverses Thema auf der Sachebene zu belassen und nur die inhaltlichen Argumente auszutauschen. Ich denke, die meisten User hier im Forum würden das zu schätzen wissen.


    Herzliche Grüße, Thomas

  • Wenn es um gesetzliche Regelungen geht, gibt es nichts zu diskutieren - es sei denn man wird dafür bezahlt als Anwalt oder man hat Langeweile.
    Die von mir reklamierten Ausführungen des Herrn Dozenten für den § 41a StVZO sind jedenfalls geeignet, hier im Forum 846 von 847 möglichen Mitgliedern zu verunsichern.
    Nur das wollte ich klarstellen, sonst nix.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Elbert,


    die Schulungsunterlage verweist ja auf die Norm ECE R67. In der Schulungsunterlage selber sind zu der Beschaffenheit der Tanks keine weiteren Hinweise enthalten. In der Norm wird verschiedentlich aber nur auf das Gassystem zu "Antriebszwecken" abgestellt. Im juristischen Sinne werden solche Hinweise regelmäßig verwendet, wenn sich eine Regulierung auch nur auf diesen speziellen Fall bezieht. In der Norm kann ich auch keine Bezugnahme auf die bei uns typischerweise eingebauten Tanks erkennen, die eben nicht zu Antriebszwecken eingebaut wurden. D.h. die Norm gilt damit m.E. nicht automatisch auch für diese Tanks. Gibt es irgendwo eine zusätzliche Norm, welche die beiden Systeme gleichstellt oder habe ich in der Norm irgendwo den Hinweis auf die Gleichstellung übersehen?


    Gruß, Thomas

  • Ich war heute morgen bei Wynen Gas und fragte, ob es zulässig ist, einen gummierten Gastank zu fahren.


    Er meinte: Selbstverständlich, sonst hätten sie ihn nicht verbaut. Und ich brauche ihn auch nicht eintragen zu lassen. Steht ja alles im gelben Heft.


    Ich musste kurzfristig zu Wynen Gas, da bei der gestrigen Gasprüfung ein leichtes zischen im Gaskasten festgestellt wurde. (Der Prüfer gab mir die Plakette, ohne die Anlage abzudrücken, er meinte es reicht mit Gasleck im Gaskasten zu prüfen.. :whistling: )


    Obwohl ich die Gasplakette erhielt, bin ich vorsorglich zu Wynen Gas zur Kontrolle gefahren. Da ich im Gaskasten auch einen Gasgeruch feststellte.


    Dort wurde dann unter 150bar Druck festgestellt, dass ein Schraubgewinde am Umschalter von Gastank auf Gasflaschen, einen ca. 1cm langen Riss hatte.


    Eigentlich hätte ich die Gasplakette gar nicht bekommen dürfen.


    Aber nun ist ja wieder alles im grünen Bereich... :D

  • endlich begreife ich es...


    vor lauter errata und supplements, dazu noch in einer undeutschen Sprache, da muß ja der biedere "TÜV-Beamte" jeglichen Durchblick verlieren


    kopfschüttel
    klaus

    • Offizieller Beitrag

    Gut aufgepasst. :thumbup: Ein Gasleck, und sei es noch so klein, ist nicht lustig. Das hätte böse enden können und zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns selber mit der Materie unserer Fahrzeuge auseinander setzen sollten.


    Gruß, Thomas

  • Dort wurde dann unter 150bar Druck festgestellt, dass ein Schraubgewinde am Umschalter von Gastank auf Gasflaschen, einen ca. 1cm langen Riss hatte.

    ??
    150 mbar ? 1,5 bar ? 15 bar ? Oder berichtest Du aus dem Orbit ?


    Grüße wolfgang