Das H für das Wägelchen könnte dadurch zu rechtfertigen sein, dass der Aufbau im Zeitraum von vor 30 Jahren montiert wurde. Damit ist es auch im Gesamtpaket H-Konform.
Ich hatte es schonmal berichtet. BMW E30 mit 6Zylinder 3L Motor. Als Neuwagen in den USA umgebaut, nach Kapstadt ausgeliefert in 1988 (tatsächlich ein Vorfacelift) mit M30B30 Reihensechszylinder und Einzeldrosselanlage, eingetragene 218PS. Hat in 2020 uneingeschränkt das H-Gutachten bestanden. Das führt bei jeder HU zu Diskussionen, kann aber zuverlässig anhand der Originalpapiere aus 1988 belegt werden. Diese Fahrzeug/Motorkombination hat es Werkseitig nie gegeben. Von dem Fahrzeug wurden in den USA nachweislich 6 Stück gebaut und gem. Buschtrommel ca 20 Stück.
Das H kann auch zugeteilt werden, wenn man nachträglich einen Motorumbau vornimmt aber belegen kann, dass es die Motor/Fahrgestellkombi auch Werkseitig gegeben hat (habe ich in einem Baur TC2 mit Umbau von 320i auf 325i ETA realisiert).
Auch "zeitgemäßes" Zubehör (Felgen, Tuning, Spoiler, etc) sind H-Konform, sofern sie zur Produktionszeit des Fahrzeuges zur Verfügung standen. Übrigens auch, wenn die Teile erst in jüngerer Zeit verbaut wurden.
Bei dem hier gezeigten Fahrzeug gehe ich davon aus, dass der Aufbau bereits vor 30 Jahren vorhanden war, bzw nach einem mehr als 30 Jahre alten Baumuster erstellt wurde. Dann ist das such unter dem H-Kennzeichen legal.
vG
Martin