Geschwindikeiten über 7,5 Tonnen

  • Danke Twan,

    was du da schreibst, muss ich erstmal ordnen. Mit meinem "J - 21 statt M1" habe ich es sicher noch komplizierter gemacht und so wie ich es verstanden habe, kann man die länderspezifischen Eigenheiten nicht vermischen. Das heißt, auch wenn in Deutschand die 21 zur europäischen M1 wurde, heißt es nicht, dass das gleichermaßen in den NL zu dieser Ausnahme der Gleichstellung des PKWs mit Personenbeförderung kommt.

    Also 80 km/h für mich, scheint es.

    Also ich fahr dann nicht nach Holland mit dem Wohnmobil............. ;) das ist mir zu viel

    Naja Schorsch,

    die Niederlande ist von uns aus eine dreiviertel Stunde entfernt, das ist ein ähnlicher "Tapetenwechsel" wie bei euch der kleine Abstecher nach Österreich.

    Wir fahren gerne mal rüber, auch weil wir die Menschen dort als sehr entspannt erleben.

    Und natürlich wollen wir uns ebenso an die Regeln halten, denn auch kleine Überschreitungen verursachen im Vergleich schon hohe Kosten. Und natürlich kann man sagen, Tempomat auf 80 km/h und gut. Aber dann bremse ich fast jeden LKW aus. Ist insgesamt auch nicht so entspannt, wie man meinen könnte. Ich habe im Grunde auch kein Problem mich an den Verkehrsfluss anzupassen und dann einfach konzentrierter die Umgebung abzuscannen.

    Von daher wäre es schon entspannter, einfach zu wissen, ob 80 oder 92 km/h im Grunde egal wären. Aber dazu lädt dieser Threat ja ein.

    Auch wenn einige vielleicht wegen der detaillierten Betrachtungen Mühe haben mögen, ihren Gleichmut zu bewahren, warten wir mal ab.

    Mit langmütigem Gruß

    Jörg

  • Also ich fahr dann nicht nach Holland mit dem Wohnmobil............. ;) das ist mir zu viel

    Ich werde in 2024 auf jeden Fall für einige Wochen mit Mona in die Niederlande fahren.

    PKW geht dann auch mit um überall hinzukommen, wo ich hin will. Autotransportanhänger muss ich bis dahin noch besorgen......... :/

    Zu meinem Kinderfreund, zu meinen Zieheltern bzw. deren Kindern und Kindeskindern. Zu den Plätzen die in meinen Erinnerungen noch vorhanden sind usw......usf....... ^^ <3 :saint:

  • Ich bin mit unserem Palace und nem 7,5m Tandem-Autotransporter mit Tempomat 92 immer in NL unterwegs gewesen. Nie, aber auch wirklich nie hab ich auch nur ein Ticket bekommen und wir sind viel in NL unterwegs und unterwegs gewesen, eben wegen selbst gebürtig aus NL und viiiiiele Orte im Jahr zu bereisen. Auch jetzt mit dem 4,5to Hymerle Tempomat 92 etwa jedes zweite Wochenende und bis jetzt auch nichts.


    Vielleicht Glück......

  • Leute , es geht nicht darum das man über 80 km/h , also zB 92 km/h fährt, das tun wir fast alle in D oder anderen Ländern auch.

    Tempomat drauf und gut. Darum geht es nicht.

    Es geht grundsätzlich um die Aussage von Twan, das man ungeachtet der Tonnage, also über 3,5 t bzw über 7,49 t , in den Niederlanden

    unter Berücksichtigung was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist ( zB M1 oder N2 ) die Schnellheit fahren darf, die auf der Strasse

    bzw Autobahn erlaubt ist. Diese Aussage wird von einigen Usern ( mich eingeschlossen ) bezweifelt.

    Die Anfragen an verschiedene Instanzen sind gestellt, abwarten ist angesagt.


    Twan, du hast bestimmt ein aussergewöhnliches Wohnmobil und wirst vielleicht unike Eintragungen haben, aber viele deiner Aussagen kann ich leider nicht nachvollziehen.

    Und diese decken sich nicht mit meinen Erfahrungen beim RDW.

    Ebenso wie die niederländische Alternative zum Anhänger, auf der Anhängerkupplung, in Deutschland und anderen Ländern

    nicht erlaubt ist.

    Demnach dürfte jeder bei dem M1 in den Fahrzeugpapieren steht und das sind sehr viele von uns mit LKW Chassis, 120 oder 130 km/h

    fahren, wo es zugelassen ist. Herzlichen Glückwunsch Manor(Tom) , Tom.

    Ich würde jedem davon abraten, das wird teuer.

    Das ähnelt der immer wiederkehrenden Diskussion um M1 und das Überholverbot ( bitte Wolfgang, hier nicht zu Anlass nehmen……😉).

    Hier sind einfach zu viele „grosse Wohnmobile“ die des öfteren ins schöne NL fahren, um hier einen Zweifel zu lassen.

    Schoentje , Twan, hab ich das richtig verstanden ?? , du fährst deinen Camper mit B rijbewijs ?


    LG Luna

  • Hallo Luna (Martina),


    Ich fahre mein WoMo nicht mit nur B da ich C und CE habe. Aber man darf unser WoMo met B fahren innerhalb NL und wahrscheinlich auch in D. Übrige Länder weiß ich nicht. Meine Frau und Kinder fahren innerhalb NL mit nur B.


    Die Dokumentation dazu (oa Urteil vom Gericht und Briefen von ANWB und Polizei) könnt ihr hier downloaden (leider nur in Niederländische Sprache)

    Rijbewijs en kentekenbewijs
    Shared with Dropbox
    www.dropbox.com


    Dokumentation bezüglich die Nutzung einen Triangel in NL könnt ihr hier downloaden (leider nur in Niederländischer Sprache) :

    Triangel Documenten
    Shared with Dropbox
    www.dropbox.com


    Außerhalb NL ist ein Triangel nur in Italië und der UK zugelassen. Aber bin schon mehrmalig mit unser Kombi durch D Gefahren und habe bis jetzt nur positive Reaktionen von Polizisten bekommen, aber so ferne ich weiß ist es noch immer nicht gestatten in D………


    Bezüglich die Kategorie M1 und die max Geschwindigkeit kann ich dich nur nochmals nach art 21 und 22 RVV vereisen:

    wetten.nl - Regeling - Reglement verkeersregels en verkeerstekens 1990 (RVV 1990) - BWBR0004825


    Und ja wir fahren ein außergewöhnliches WoMo und haben viele ungewöhnliche Eintragungen bei der RDW aber das ist auch genau der Grund, warum ich die oben genannte Info recherchiert habe, um sich zu sein, daß ich keine Problemen bekommen und teure Tickets bekomme. 😁. (Berufsmäßig sind lesen vom Gesetzen für mich tägliche Praxis).


    Außer die oben genannte Info habe ich mich auch gesetzlich erkundigt bezüglich das Fahren in die EU Länder mit GasOtronic (LPG als extra Treibstoff in Kombi mit Diesel über der Luft einlas), und die viele Anpassungen an unser WoMo bezüglich die APK und der RDW Eintragungen.


    Bezüglich das Max für M1 geht es nicht darum das man 130 fahren mocht, sonder um die Sicherheit das man mit 92KMH, was die gängige Geschwindigkeit von PKW mit Anhänger (Ma 90KMH) und die meiste LKW‘s (Max 80KMh) ist, kein teures Ticket bekommt.


    Aber wen du meine Kenntnisse bezweifelst, ist das dein gutes recht.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

    Einmal editiert, zuletzt von Schoentje ()

  • Hallo Manor(Tom),


    Da kann ich dich im Vergleich mit die niederländische Bußgelder nur zustimmen 👍.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • .....ja - nee, is klar Martina.

    Wir "plänkeln" ja nur ein wenig rum und stellen dar, warum es entspannter sein könnte, wenn man weiß, dass kein Verstoß vorliegen wird. Jeder Fahrzeugführer ist ohnehin für sein Verhalten verantwortlich.

    Ich danke dir für die Nachfrage der Faktenlage, die dann wieder Sicherheit gibt, hinsichtlich bestehender Verhältnisse oder Twans "Sonderweg".

    Ich hatte ja auch schon die Vermutung geäußert, dass es innerhalb länderspezifischer Eigenarten auch wie in diesem Beispiel unterschiedliche Regelungen gibt.

    Wie schon gesagt, warten wir mal ab,

    .....und danke für deinen Langmut.

    Gruß Jörg

  • Hallo allen,


    Habe gestern von "Veilig Verkeer Nederland" uber E-Mail die Mitteilung bekommen, daß die Info auf Ihre Website nicht stimmt und daß meine Interpretation von der Max Geschwindigkeit für ein WoMo mit M1, laut RVV, die richtige ist.


    Weiterhin habe ich auch noch ein Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden (21.07.2005) gefunden aus 2005 (damals wahr das Max noch 120KMH und nicht 130KMH) wo in bestätigt wird (gelbe Markierung) das für eine WoMo Art 21 RVV gilt, da in Art 22 RVV keine Ausnahme für WoMo's aufgenommen ist.


    Anbei den E-Mail (leider in NL) und das Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden.


    LG

    Twan


    20230118 eml antw Veilig Verkeer Nederland correctie info op website.pdf

    Hof_Leeuwarden_WAHV_05-00183_Max_snelheid_Camper_boven_3500KG_TMM.pdf

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)


  • ...das heißt eingedeutscht, diese Regelung gilt... ?

    Gruß Jörn.

  • Ich bitte noch mit verbindlicher Aussage abzuwarten, habe gestern ebenfalls eine Mail des VVN bekommen,

    die aber noch eine weitere Mail schicken wollen ( warte darauf ) um es genauer darzulegen.

    Die Dame am Telefon sagte, ich möchte mich noch ein paar tage gedulden für weitere Informationen bezüglich M1 und

    Geschwindigkeiten mit schweren (über 3,5 t ) Wohnmobilen.


    Hallo, für die Niederlande gilt das jedes WoMo (mit M1 auf Fahrzeugbrief unabdinglich vom Gewicht) die Max Geschwindigkeit für PKW fahren darf.


    Die Aussage von Twan halte ich weiterhin für falsch, was mir auch von der Polizei bestätigt wurde, möchte aber mit meinem

    Post warten bis ich es definitiv weiss, um nicht noch mehr Verwirrung in den Threadt zu bringen. Bitte um Geduld und Verständnis.

    Hier die Mail…..


    Beste Martina,



    Hartelijk dank voor jouw bericht.

    In de bijlage heb ik de informatie toegevoegd.

    Met vriendelijke groet,

    Veilig Verkeer Nederland

    Pamela Winterwerp


    Medewerker Servicecentrum


    Stationsstraat 79a

    3811 MH Amersfoort

    088 524 88 00

    www.vvn.nl      




    Daraus ergibt sich schon , bis 3,5 t und M1, auf der Autobahn 100 km/h

    3,5 t-7,5 t N1 , auf der Autobahn 80 km/h

    über 7,5 t , egal was eingetragen ist 80 km/h , eben Lastwagen




    LG Luna

  • Hallo Luna,


    Die von dir hochgeladen Anlage bestätigt meine Interpretation von art 21 und 22 RVV. M1 unabhängig des Gewichts 100/130KMH. N2 (N1 ist bis 3.500KG, N2 ist über 3.500KG) ist Max 80KMH.


    Schau dir den Text noch mal an.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)


  • Hallo, für die Niederlande gilt das jedes WoMo (mit M1 auf Fahrzeugbrief unabdinglich vom Gewicht) die Max Geschwindigkeit für PKW fahren darf.


    Es geht um deine Aussage.

    In unserem letzten C /Atego 15 t , stand M1

    durften aber entgegengesetzt deiner Aussage

    keine PKW Geschwindigkeit fahren auf NL Autobahnen.

    Verstehe doch bitte worum es geht. In D haben sehr viele Camperfahrer M1 in den Papieren stehen die 7,5 t oder mehr haben.

    Die dürfen keine 100 oder 130 wie PKW fahren.

    Sorry aber langsam wirds lächerlich.

    Wir näheren uns hier der Qualität der

    M1 „ Überholverbots-Diskussion „ 🙈


    LG

    Luna