Geschwindikeiten über 7,5 Tonnen

  • Jedem seine Sichtweise.

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir schon, dass ich nicht mit meinem Liner, M1, 9 Tonnen schneller als normal, 85-95 km/h fahre.

    Dem pflichte ich bei und wundere mich eh über diese Diskussion.

    Mobile über 7,5 Tonnen bringen gut ausgestattet locker 9,5 Tonnen auf die Waage, damit sollte man auch wenn es erlaubt wäre nicht 100+ fahren....

  • Moin Zusammen.


    Es geht ja hier in dem Beitrag nicht darum, mit dem Wohnmobil in Holland zu rasen.


    Es geht hier darum, die Frage zu klären, ob mit dem Wohnmobil (M1) auf Autobahnen in den Niederlanden schneller als 80 km/h gefahren werden darf.


    Frank,

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir schon, dass ich nicht mit meinem Liner, M1, 9 Tonnen schneller als normal, 85-95 km/h fahre.

    damit wärst Du in den Niederlanden, nach meinem derzeitigen Kenntnisstand, schon zu schnell unterwegs.


    Ich fände es gut, wenn es von den Niederlanden eindeutige Aussagen dazu geben würde.


    Martina Luna (Martina) , Deine Tabelle


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    interpretiere ich allerdings so, das ** 80 km/h nur für Camper/Wohnmobile gilt, die (N1) als Eintragung in den Papiern haben.


    Aber wir sollten Martinas Bemühungen einmal abwarten.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Hallo Frank,


    "interpretiere ich allerdings so, das ** 80 km/h nur für Camper/Wohnmobile gilt, die (N1) als Eintragung in den Papiern haben."


    Wenn du N2 (> 3.500KG) anstatt N1 (< 3.500KG) meinst, dann ist daß 100% korrekt.


    Für die EU Einteilung der Kategorien sehe:

    Voertuigcategorieën
    Hier vindt u per voertuigsoort de definitie en bijbehorende voertuigcategorie.
    www.rdw.nl


    Hallo Tom,


    "Keiner kann es mir verbieten in Holland nicht schneller als 80km/h (nach GPS) zu fahren"


    Auch das ist 100% korrekt.


    Hallo Luna,


    "Bei Trajekt-Kontrolle in NL macht es etwas schon etwas aus, ob du 80 km/h fährst oder 90 km/h."


    Und auch das ist 100% korrekt. 90KMH anstatt 80KMH, wenn es nicht erlaubt ist, wird es in den Niederlanden sehr teuer. Bei Fahrten im WoMo ist daher eine "cruisecontrol" ein sehr wertvolles Zubehör 😁.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Kurzes Statement von jemanden der weder etwas zu der Geschwindigkeit sagen kann,

    noch von Technik eine Ahnung hat. Liebe Mitglieder wir Reisen doch und wir fahren alle Reisemobile

    und keine Rennmobile.

    Wir Reisen eben und wollen auch etwas von der Landschaft sehen und mal anhalten wenn es uns gefällt.

    Immer nur Autobahn ist echt out...

    In Deutschland gibt es ein altes Sprichwort:

    Du sollst nicht schneller fahren, wie dein Schutzengel fliegen kann!

    Also stresst den armen Kerl nicht so, er hat auch so schon genug zu tun.

    Entspannt beim Fahren auch wenn ihr etwas langsamer unterwegs seit.

    Fragt euch lieber sind 10 Minuten das alles Wert.


    VG Karo :P ^^

  • Sorry Karo, du hast zwar Recht, aber darum geht es hier nicht.

    Die Ausgangsfrage, es geht um Geschwindigkeiten in Europa.

    Der Diskussionspunkt wird noch gekärt.

    Ähnlich wie beim Threat Maut , wo geklärt wurde ob Maut zu zahlen ist oder nicht.


    LG Luna

  • Hallo @all,

    ich melde mich noch mal zu Wort.

    Nachdem auch ich verschiedene Mails vom VVN ( Veilig Verkeer Nederland, dem RDW (Zulassungsbehörde NL ) und verschiedenen

    Polizeibehörden erhalten habe, habe ich für mich ( ob andere User das auch so sehen bleibt jedem selbst überlassen) eine definitive Meinung.

    Nichts anderes ist mir bestätigt worden, was ich nicht schon vorher beschrieben habe.


    - VVN gibt zu das ihre Site nicht mehr aktuell ist und das nicht umfangreich genug beschrieben wird. Website soll in der Überarbeitung sein.

    Goedemiddag Martina,

    Momenteel ligt onze pagina over de verkeersregels onder loep om aangepast en bijgewerkt te worden.

    Het geeft geen duidelijk beeld nu.



    RDW verweist auf die Eintragung M1 in den Fahrzeugpapieren . Eindeutig, Camper mit mehr als 3,5 t fallen unter 80 km/h Regelung,

    sowie in Deutschland auch.

    Ältere Camper, Betriebsautos oder sonstige Fahrzeuge, die früher noch auf etwas anderes , zB N1 zugelassen sind, nicht die Regel,

    fallen aber seit ein paar Jahren unter das gleiche Gesetz. ( Die gleiche Diskussion wie in D mit dem Überholverbot, wer darauf besteht

    M1 ist ein Personenauto, soll sich die Definition ansehen. Es geht hier lediglich um die Beschreibung zur Personenverfuhr. Das besagt

    nichts über Regeln/Schnellheiten oder überholen oder nicht ,an die man sich halten sollte. ) Das besagt die Tonnage.

    Kann ich auch gerne übersetzen wenn es für jemanden wichtig ist.

    Weiter wird verwiesen auf Artikel 22, auch hier hat sich in den Jahren etliche Veränderungen gegeben. Hatten wir schon.





    Von der Polizei ist mir Gleiches bestätigt worden. Sogar noch mit der Aussage „ versuchen Sie es doch mal, mit einem grösseren Wohnmobil

    100 km/h oder 120 km/h zu fahren, die Kollegen wissen was sie zu tun haben , wenn sie angehalten werden oder in eine Trajektkontrolle

    kommen. Das wird teuer, wenn sie Pech haben“.


    Ob man sich an Regeln hält, oder es so auslegt wie es einem selbst passt, das liegt an jedem selbst.

    Alte Regeln ändern sich und man sollte sich informieren. Für die Meissten hier unter uns , grosse Fahrzeuge/Wohnmobile/Reisemobile/Busse,

    ist anzuraten, sich per Land zu informieren, wenn man es genau wissen will.

    Das keiner von uns genau 80 km/h fährt, versteht sich von selbst, Cruisecontrol auf ??? und gut ist. So handhaben es viele, wir auch.

    Mal bist du Hund mal bist du Baum, das wissen wir alle 😉.



    LG Luna

  • Hallo Luna,


    Leider stimmt deine Interpretation und Übersetzung von ""Voertuigcatagorie M en opbouwtype SA" nicht. Am Ende steht nicht, daß "M1" mit "SA" gleich ist an "N2" mit Vermerk "Kampeerauto", sondern da steht:


    "Indien gewenst en wanneer deze oudere campers nog voldoend aan de Europese richtlijnen, dan kan de vermelding worden omgezet naar het hedendaagse 'Personenauto".


    Der Unterschied ist ""kan de vermelding worden omgezet......" für die Umsetzung muß man einen Antrag bei der RDW stellen und nur wenn das WoMo die Europäische Richtlinien Einhalt ist Anpassung möglich und erst nach der Anpassung wird er von der Kategorie "M1" mit Typ "SA" abgedeckt........ Also keine automatische Umsetzung und keine gesetzliche Gleichheit.


    Und auch bezüglich art 22 RVV "Originele wettekst" stimmt deine Interpretation und Übersetzung nicht. Das essenzielle ist hier " Kameerwagens die volgens het kentekenbewijs behoren tot de categorie bedrijfswagens" was bedeutet WoMo aus der Kategorie N1 oder N2 mit vermerk " Kampeerauto".


    Auf den vorstehenden Gründen ist die Schlussfolgerung nicht richtig. Würden dich bitten, hier die schriftliche/E-Mail Kommunikation mit der RDW zu posten, damit wir sehen können, was die RDW wirklich geschrieben hat.....


    Und das Gleiche gilt für deinen die schriftliche/E-Mail Kommunikation mit der Polizei. (Bin da mal neugierig, warum die das Urteil des Gerichtshofs abweichend urteilen).


    In den Niederlanden, wahrscheinlich gleich dem, was in anderen Ländern zutrifft, kann man sich nicht auf mündliche Mitteilungen verlassen, sondern nur schriftliche von den zuständigen Behörden…


    Was du bezüglich der VVN meldest, stimmt, die VVN hat in Reaktion auf meine E-Mail bestätigt das ihre Website nicht korrekt ist und Anpassungsbedürftig ist. (sehe meinen Beitrag #55 mit E-Mail von der VVN und Urteil des Gerichtshofs.)


    https://linertreff.com/board/wcf/attachment/62355-20230118-eml-antw-veilig-verkeer-nederland-correctie-info-op-website-pdf/

    https://linertreff.com/board/wcf/attachment/62354-hof-leeuwarden-wahv-05-00183-max-snelheid-camper-boven-3500kg-tmm-pdf/


    Das Urteil des Gerichtshofs ist hier eindeutig die Zusammenfassung, die am Anfang des Urteils angegeben wurde, ist:


    Maximumsnelheid kampeerwagen op autosnelwegen. In casu weegt de kampeerauto meer dan 3500 kg. Niet kan worden aangenomen dat een kampeerauto met een toegestane maximum massa van meer dan 3500 kg een vrachtauto is in de zin van het RVV 1990. Het hof is van oordeel dat voor kampeerauto's geen bijzondere maximumsnelheid geldt. Derhalve is art. 21, aanhef en onder a, RVV 1990 van toepassing, hetgeen betekent dat op autosnelwegen voor de onderhavige camper een maximumsnelheid van 120 km/u geldt. Inleidende beschikking vernietigd.


    Hier steht eindeutig, daß ein WoMo >3.500KG kein LKW in Rahmen des RVV 1990 ist, und das daher für eine WoMo keine besondere Höchstgeschwindigkeit gilt. Auch verweise ich nochmals auf die Teilen 3.18 und 3.19 des Urteils.


    Und bedenke, ein Urteil des Gerichtshofs ist, wenn keine Beurteilung der "Hoge Raad" gefragt wird und das Gesetz (Art 21 und 22 RVV) nicht geändert wird, das höchste Urteil.


    Das alles beutet nicht das man schneller als 80KMH fahren muß, und das bedeutet auch nicht das 130KMH eine sichere Geschwindigkeit ist, wenn dein WoMo >3.500KG ist (Frage ist sogar, ob bei <3.500 130KMH sicher ist.....) bedeutet es lediglich nur das, wen man eine Geschwindigkeit zwischen 80 und 100/130 (das max was in den Moment gestattet ist für M1) fahrt, es keine Strafe geben kann.


    Mit Vermerk bezüglich "Cruisecontrol" stimme ich 100% ein. Das ist ein Accessoire aus "Gold"

    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Also ganz ehrlich, der normale Menschenverstand sagt mir dass ich mit einem schweren Wohnmobil nicht so schnell fahren darf als mit einem Auto.

    Es geht einzig allein um die Frage wie schnell darf ich fahren. Da reicht mir eine Aussage:

    Auf der Landstraße XX km/h

    auf der Autobahn XX km/h


    Der Rest mit dem ganzen rechtlichen Geplenkel ist doch so egal wie noch mal was. Letztendlich soll keiner eine Strafe bezahlen nur weil er im LinerTreff gelesen hat, auf der Autobahndarf ich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 130 km/h fahren - oder sehe ich das falsch ?


    v.G. Schorsch

  • Hallo Schorsch,


    Das hast du 100% recht, aber leider ist im Niederländischem gesetzt nicht einfach aufgezeichnet, wie schnell man mit ein WoMo >3.500KG fahren darf ............ und gibt es unterschieden........ die letztendlich bedeuten straffe oder nicht Straffen bei Überschreitung von 80KMH.


    Viele WoMo fahren überschreiten, durch Unaufmerksamkeit die 80KMH, und dann ist es bei zum Beispiel bei einem Trajektorienkontrolle, oder wenn die Polizei dich zum Stoppen auffordert gut zu wissen, ob man ein Problem hat oder ob man mit Erfolg einer Geldstrafe widersprechen kann.


    Es geht nicht darum Wohnmobillisten auf zu Förderung schneller zu fahren. Ich halt +95KMH für ein WoMo als absolut nicht verkehrssicher.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Hallo Luna,


    Ich denke, alles ist gesagt, geschrieben.

    Ich möchte mich trotzdem noch für Deine Bemühungen bedanken, um zur Klärung bei dem Thema beizutragen.


    Hallo Twan,


    Viele WoMo fahren überschreiten, durch Unaufmerksamkeit die 80KMH, und dann ist es bei zum Beispiel bei einem Trajektorienkontrolle, oder wenn die Polizei dich zum Stoppen auffordert gut zu wissen, ob man ein Problem hat oder ob man mit Erfolg einer Geldstrafe widersprechen kann.

    Mit dieser Info stellst Du klar, das man als Womofahrer mit über 80 km/h auf der Autobahn von der Polizei kontrolliert und angehalten werden kann.

    Da ich aber nicht in den Niederlande mit der Polizei diskutieren möchte, fahre ich lieber weiterhin 80 km/h auf der Autobahn.


    Besten Dank.


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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  • Hallo Peter,


    "Mit dieser Info stellst Du klar, das man als Womofahrer mit über 80 km/h auf der Autobahn von der Polizei kontrolliert und angehalten werden kann."


    Ja, man kann immer kontrolliert und angehalten werden für eine vermutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und wenn sich dann herausstellt, daß das WoMo Kategorie M1 ist, ist klar das man unter das Max für PKW keine Straffe bekommt. Natürlich kann es mal vorkommen, daß ein Polizist abweichende Gedanken hat, da ja nicht jeder alle Ausnahmen direkt in Bild hat. (Meine Kontrolle auf der Deutsche A61 wahr genau so, der erste Polizist hatte es nicht direkt in Bild, aber der Chef doch).


    Bei einer Blitzkontrolle geht die Beurteilung automatisch gut, wenn die Kategorie M1 ist, dafür braucht man nicht zu diskutieren.


    Natürlich ist es jeder sein recht, um aus Sicherheit immer Max 80KMH zu fahren (wie geschrieben achte ich +95KMH als unsicher für ein >3.500KG WoMo, und für die meiste <3,500KG auch). Es geht nur darum das es im niederländischen Gesetz nicht so eindeutig geregelt ist wie wir, das allen gerne hatten und das man sich nicht verwundern muß, wenn man in den Niederlanden durch ein WoMo mit deutlich +++80KMH ohne Gefahr auf Strafe für dieses WoMo überholt wird. Genauso wie vielen sich noch immer darüber wunderen, daß in der Niederlanden PKW's mit Anhänger eine Max von 90KMH auf der Autobahn haben und nicht 80KMH.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Hallo Heinz,

    Und sein Recht in den Niederlande als Deutscher, der nicht in den Niederlande wohnt, einzuklagen, ist aus eigener Erfahrung nicht einfach.

    Das ist überall so. Da spielt die Sprache und die Kenntnisse des lokalen Gesetzes eine große Rolle. Kann mich auch nicht vorstellend das eine Einklagen in Italien, Frankreich, Spanien etc. etc. einfach sein wird. Aber das ändert aber nicht das geltende Gesetz und die Rechtsprechung.


    Als Deutscher in den Niederlanden hat, man noch das Glück, daß die meisten Behörden ohnehin Englisch sprechen und oft auch noch Deutsch, aber einfach ist es sicherlich nicht.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)