Siehe Beitrag #39 ich sag da nix mehr sonst reg ich mich auf
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RE: Geschwindikeiten über 7,5 Tonnen
Hallo allen,
Habe gestern von "Veilig Verkeer Nederland" uber E-Mail die Mitteilung bekommen, daß die Info auf Ihre Website nicht stimmt und daß meine Interpretation von der Max Geschwindigkeit für ein WoMo mit M1, laut RVV, die richtige ist.
Weiterhin habe ich auch noch ein Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden (21.07.2005) gefunden aus 2005 (damals wahr das Max noch 120KMH und nicht 130KMH) wo in bestätigt wird (gelbe Markierung) das für eine WoMo Art 21 RVV gilt, da in Art 22 RVV keine Ausnahme…
Habe gestern von "Veilig Verkeer Nederland" uber E-Mail die Mitteilung bekommen, daß die Info auf Ihre Website nicht stimmt und daß meine Interpretation von der Max Geschwindigkeit für ein WoMo mit M1, laut RVV, die richtige ist.
Weiterhin habe ich auch noch ein Urteil vom Gerichtshof Leeuwarden (21.07.2005) gefunden aus 2005 (damals wahr das Max noch 120KMH und nicht 130KMH) wo in bestätigt wird (gelbe Markierung) das für eine WoMo Art 21 RVV gilt, da in Art 22 RVV keine Ausnahme…