Hallo zusammen, ich möchte mit meinem Palace 1230 durch Österreich, darf ich das Nachts und an Feiertagen?
Nachtfahrverbot
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Wer sollte Dich daran hindern.😉
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Servus Jürgen,
Das ist mein es Wissens nach kein Problem...
Nachts ist es sowieso viel angenehmer 😊
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Das Schild Verbot für LKW über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr früh!
Ich hab überall recherchiert, ich finde nichts, was Wohnmobile ausnimmt.
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https://www.adac.de/verkehr/re…-und-feiertagsfahrverbot/
Wir gehen mal schwer davon aus, das Du nur zum Spaß und nicht gewerblich fährst....
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Ich geb Dir da recht. Doch das ist die Regel für Deutschland und ich frage nach Österreich. Da gibt es so eine Ausnahme nicht. Ich hab gesucht.
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Ich hatte einmal bei der Asfinag und beim ADAC in Bezug auf Durchfahrtsverbote für LKW z.B. Ab 7,5T angefragt und von beiden die Antwort erhalten, dass in Österreich ein Wohnmobil nicht einem LKW gleichgestellt ist und dass die LKW Verbote nicht für Wohnmobile gelten.
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Wir fahren sehr oft durch Österreich, sonntags, Feiertags und nachts und hatten noch nie ein Problem, die Go Box registriert auch jede Fahrt ohne Probleme. Und beim Führerschein lernt man ja das Schwere (Wohnmotorwagen) weder der ARV1 noch der ARV2 unterstellt sind und somit immer fahren dürfen....
Gruss Uwe
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Anders als der deutsche Amtsschimmel versteht der österreichische, was eine europäische Typenklasse M1 ist und daher ist dort ein Reisemobil, auch wenn es über 3,5to oder über 7,5 to wiegt, kein Lkw.
Daher gelten bei unseren Nachbarn die Regeln für Lkw auch nicht für schwere Reisemobile.
Also nur zu und fröhliche Nachtfahrt.
VG, Thomas
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https://www.wko.at/service/ver…sterreich_Ueberblick.html
Also auch alle Überholverbote?
Ich hab auch versucht, das bei der wko telefonisch zu erfragen. Da konnte mir niemand Auskunft geben. Ich hatte die letzten 10 Jahre immer unter 7,5t und somit hat mich das Schild nicht interessiert.
Eigentlich bin ich ein LKW.
Nur halt ein schönerer als die andern.
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Anders als der deutsche Amtsschimmel versteht der österreichische, was eine europäische Typenklasse M1 ist und daher ist dort ein Reisemobil, auch wenn es über 3,5to oder über 7,5 to wiegt, kein Lkw.
Daher gelten bei unseren Nachbarn die Regeln für Lkw auch nicht für schwere Reisemobile.
Also nur zu und fröhliche Nachtfahrt.
VG, Thomas
Achso ............ warum brauch ich denn eine GoBox ??
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Weil es ein seeeehr schweres M1-Vehikel ist...............
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Achso ............ warum brauch ich denn eine GoBox ??
Weil das Mautsystem leider keine Typenklassen zugrunde legt, sondern rein auf das Gewicht des Fahrzeugs abhebt. Bis 3.5 to Vignette, alles darüber mit GoBox.
Kann man sich zumindest leicht merken.
VG, Thomas
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Achso ............ warum brauch ich denn eine GoBox ??
Weil das kein Amtsschimmel, sondern eine GO-Box ist
Gruß Willi
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Hallo alle zusammen,
Vielen Vielen Dank für die Aufklärung.
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Ich hab Antwort von der WKO bekommen.
Im folgenden Wortlaut:
Herr Jürgen 2911 fällt mit dem 12t Wohnmobil weder unter das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot noch unter das Nachtfahrverbot gemäß § 42 StVO, welches nur für Lkw gilt. Ein Wohnmobil ist kein Lkw (vgl § 42 StVO iVm § 2 (1) Z 28a KFG).
Auch das Überholverbot gilt nicht für Wohnmobile, sehr wohl aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf der Freilandstraß 70 km/h, auf Autostraßen, Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.
Vielen Dank, für Eure Diskussionsbeiträge.
Jürgen
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Jürgen, danke für die Info. Ist schon lustig, in Deutschland darf das Whnmobil 100 fahren, aber nicht überholen, in Österreich überholen, aber nicht schneller als 80 fahren..... schon bekl..., wer sich diese Regeln ausdenkt.
Grüße,
Ralf
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Jürgen, danke für die Info. Ist schon lustig, in Deutschland darf das Whnmobil 100 fahren, aber nicht überholen, in Österreich überholen, aber nicht schneller als 80 fahren..... schon bekl..., wer sich diese Regeln ausdenkt.
Grüße,
Ralf
In Deutschland sollte das Wohnmobil mit 12 t ( Palace Liner ) auch keine 100 fahren 😉, offiziell
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In Deutschland sollte das Wohnmobil mit 12 t ( Palace Liner ) auch keine 100 fahren 😉, offiziell
Stimmt, es sei denn man hat eine Sondergenehmigung mit 100km/h im Teil 1 der Zulassung eingetragen.
Unser Vario darf auf Autobahnen 100km/h fahren. Dafür haben wir ein 100km/h Schild vom Landkreis erhalten..
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Stimmt, es sei denn man hat eine Sondergenehmigung mit 100km/h im Teil 1 der Zulassung eingetragen.
Unser Vario darf auf Autobahnen 100km/h fahren. Dafür haben wir ein 100km/h Schild vom Landkreis erhalten..
Auch wenn das Schild hinten draufklebt würde ich das nicht als Freifahrtsschein betrachten - man hat mit ziemlicher Sicherheit Ruhe von der VÜ auf der Autobahn, nicht aber vor den inzwischen sehr intelligenten Blitzanlagen.
v.G. Schorsch