Freibrief für manche Staaten auf deutschen Straßen ?

    • Offizieller Beitrag

    Anfang April machte ich auf der A3 Bekanntschaft mit einer Eisplatte die direkt von einem Auflieger in meine Frontscheibe krachte. Nach erfolgreicher Verfolgung konnte ich mir die Nummer des bulgarischen Sattelaufleger notieren, zeigte das anschließend auf einer Polizeidienststelle an. Jetzt bekam ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Schreiben, Verfahren ist eingestellt, Halter ist nicht zu ermitteln.

    Hintergrund ist, dass hier die deutschen Behörden ein Rechtshilfeersuchen bei den bulgarischen Behörden einleiten, das aber von den bulgarischen Behörden nicht bearbeitet geschweige beantwortet wird.

    Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, Fahrer aus Ländern wo Rechtshilfeersuchen so behandelt werden, haben bei uns einen relativen Freibrief. Folglich muss ich beim nächsten mal (worauf ich gerne verzichte) die Verfolgung aufnehmen, das Fahrzeug überholen und evtl. zum Anhalten bringen. Was mir im günstigsten Fall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und evtl. wegen Nötigung einbringt.

    Da ist doch ein Fehler im System ?


    v.G. Schorsch

  • Moin Schorsch.


    Das ist interessant zu wissen

    Wie sieht es wohl aus, wenn du in Bulgarien einen Schäden verursacht leisten dann die deutschen Behörden Unterstützung für die Bulgaren oder gehen die Geschädigte dann in Bulgarien auch leer aus?


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Warum ermittelst du den Halter nicht einfach selber??


    Das Kennzeichen hast du ja und ein Anruf bei dem Zentraldienst der Versicherer mit Angabe "Unfall" und Kennzeichen und schon erhältst du die Versicherungsdaten des Unfallgegners. Kann jeder nutzen, ist also nich via Anwalt oder Pol erforderlich ...


    Telefon (aus dem Inland): 0800 – 250 260 0

    Telefon (aus dem Ausland; Mo-Fr 8 bis 20 Uhr): 0049 (40) 300 330 300


    Internet: Nutzen Sie einfach das Online-Anfrageformular, um die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln.


    vG

    Martin



    **Nachtrag***

    Mir ist mitten in der Nacht ein eingeschlafener polnischer Passatfahrer in den ClouLiner gekracht. Passat Totalschaden und am Clou war auf der linken Seite die Schürze massiv beschädigt. Ich konnte weiterfahren, der Passat mit verbliebenden 3 Rädern eben nicht. Die Polizei hat die Daten aufgenommen und mir ein Unfallprotokoll in die Hand gedrückt. Eine Verständigung mit den polnischen Kollegen war nicht weiter möglich, da nach Eintreffen der Polizeit schlagartig alle Deutschkenntnisse verloren gegangen sind.

    Dummerweise stimmten die Daten des Unfallprotokolls nicht aber das Kennzeichen stimmte. Nach Anzeige bei der Polizei ebenfalls "Keine Halterdaten zu ermitteln, Verfahren eingestellt". Dann habe ich das Kennzeichen beim Zentralverband der Versicherer (Daten oben) angegeben und erhielt etwa 5 Tage später die kompletten Halterdaten, die ich dann wieder an die Polizei weiter gegeben habe. Der Schaden wurde dann auch prompt ohne Diskussion oder Gutachten reguliert. Ich hatte lediglich einen Kostenvoranschlag von Riepert.

  • Der Zentralruf der Autoversicherer ist nicht für Unfälle in Deutschland mit einem ausländischen KFZ zuständig. Ich versuche es derzeit über die grüne Karte und halte euch auf dem laufenden ob das funktioniert


    v.G. Schorsch


    Link: https://www.dieversicherer.de/…-der-autoversicherer-3636




    Polnische Zulassung .. falsche Halterdaten ... Anruf bei der o.g. Rufnummer ... Angabe des polnischen Kennzeichens und ich habe als Kontakt die Daten des Halters und die Information der deutschen Abwicklung via LVM erhalten ...


    vG

    Martin

  • Ich habe bei mir in der Versicherung eine Passus das bei Schäden durch ausländische Fahrzeuge/Halter meine Versicherung in Vorkasse geht und den Schaden dann beim Halter wenn möglich eintreibt, wenn nicht entstehen mir trotzdem keine Kosten. Lustigerweise hat mich mein Versicherungsvertreter genau mit oben genannten Land darauf aufmerksam gemach, er meinte wenn sie einen Fahrer von da und noch ein paar anderen Staaten haben sind die Chancen extrem schlechte zum Geld zu kommen. Diese Zusatzabsicherung kostet mich gerade mal 64.-- Fr im Jahr, ist es mir wert.

  • Da wir auf dem Fahrzeug eine Vollkasko-Versicherung haben, gehen wir davon aus, dass bei uns höchstens die Selbstbeteiligung hängen bleibt. Ich hoffe, es ist wirklich so.

  • Ich sehe immer wieder, dass die Zugmaschinen und die Auflieger unterschiedliche (Nationalitäts-) Kennzeichen haben; d. h. dass die beiden Fahrzeuge in unterschiedlichen EU-Ländern zugelassen sind; ich vermute es wäre unter Umständen zielführender gewesen, sich das Kennzeichen der Zugmaschine zu notieren, denn eine Nachverfolgung ist wegen des Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes m.W.n erfolgversprechender als nur von einem Auflieger. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht, bin kein Fernfahrer.


    Gruß

    Martin

  • Vor etlichen Jahren habe ich mit einem PKW auf der Autobahn einen Steinschlag von einem vorausfahrenden Baustellenfahrzeug, verdreckt ohne Ende gehabt. . Ich sahe den Stein ( das war schon ein ordendlicher Kiesel) vom LKW runterfallen, auf dem Asphalt aufhüpfen und bei mir über die Motorhaube ins die Scheibe. die Wiindschutzschgeibe hat"s zerböselt. An der nächsten Abfahrt war eine Dienststelle der Autobahnpolizei, die hat das aufgenommen und das zur Anzeige gebracht. Ich hab's auch meiner Versicherung mitgeteilt.


    Das Verfahren wurde nach einiger Zeit eingestellt, weil der Fahrer angeblich und unter Zeugen sein Fahrzeug gesäubert hatte vor der Ausfahrt von der Ladestelle.


    Ich glaube wohl, das ist sehr ärgerlich, führt aber zu nix.


    Grüße


    Manfred

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

  • gleiches Szenarium mit gleichen Ergebnis. Meine Teilkasko musste Zahlen.

    Dito bei uns zwar mit unserem Firmenfahrzeug, aber auch hier musste, trotz Einspruch und diversen Schriftverkehr, die eigene Teilkaskoversicherung zahlen🤷‍♀️

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

    Einmal editiert, zuletzt von Biene Maja ()

  • Im letzten Jahr Jahr hatten wir auf der A7 einen Unfall verursacht durch einen polnischen Kleinlastwagen.

    Nach einer Verfolgungsfahrt mit unserem Womo, samt Anhänger und Beiwagen, unter Einsatz von Hupe und Lichthupe erregten wir soviel Aufmerksamkeit, das der Verursacher auf dem Standstreifen das Rennen aufgab.

    Nach einer Wartezeit von ca. 20 Min. wurde der Fahrer von der herbeigerufenen Autobahnpolizei gebührenpflichtig verwarnt.

    Diese Protokolldurchschrift ging an eine Anwaltskanzlei. Die Schadenregulierung erfolgte problemlos und recht großzügig auf Basis eines Kostenvoranschlags.

    Der Kostenvoranschlag zuzüglich Anwaltskosten lag über 10.000,-

    Gruß Jürgen


    Phoenix I 7800 RSL 70C21 hi-matic
    Bj. 2015 7,95 m 7,2 to


    Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.

  • Servus,

    Hatte den Fall, das ein Baywa LKW im Bankett einen großen Kieselstein aufschleuderte und bei mir in der Windschutzscheibe landete. Zum Glück hatte ich einen Beifahrer als Zeugen und der Schaden wurde von Baywa geregelt

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hartmut, dann hast du Glück gehabt, denn aufgeschleuderte Steine sind Betriebsrisiko beim Autofahren. Nur nichtgesicherte Ladungsteile(auch Kieselsteine) und eingeklemmte Steine aus den Zwielinksrädern sind Haftpflichtschäden.