Anfang April machte ich auf der A3 Bekanntschaft mit einer Eisplatte die direkt von einem Auflieger in meine Frontscheibe krachte. Nach erfolgreicher Verfolgung konnte ich mir die Nummer des bulgarischen Sattelaufleger notieren, zeigte das anschließend auf einer Polizeidienststelle an. Jetzt bekam ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Schreiben, Verfahren ist eingestellt, Halter ist nicht zu ermitteln.
Hintergrund ist, dass hier die deutschen Behörden ein Rechtshilfeersuchen bei den bulgarischen Behörden einleiten, das aber von den bulgarischen Behörden nicht bearbeitet geschweige beantwortet wird.
Für mich bedeutet das im Umkehrschluss, Fahrer aus Ländern wo Rechtshilfeersuchen so behandelt werden, haben bei uns einen relativen Freibrief. Folglich muss ich beim nächsten mal (worauf ich gerne verzichte) die Verfolgung aufnehmen, das Fahrzeug überholen und evtl. zum Anhalten bringen. Was mir im günstigsten Fall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und evtl. wegen Nötigung einbringt.
Da ist doch ein Fehler im System ?
v.G. Schorsch