Hallo,
meine Frau meinte heute, ich dürfte meine Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1/99 nur noch mit dem alten Dreier Führerschein fahren.
Wisst Ihr da mehr?
Grüße Werner
Hallo,
meine Frau meinte heute, ich dürfte meine Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 1/99 nur noch mit dem alten Dreier Führerschein fahren.
Wisst Ihr da mehr?
Grüße Werner
Moin Werner,
das stimmt nicht ganz, denn auch mit dem alten 3er darfst Du das Auto bald nicht mehr bewegen. Für solche Fahrzeuge wird man demnächst enen neuen Führerschein machen müssen. Siehe hier die die Info in dem Artikel: click mich zum Führerschein-Wahnsinn
VG, Thomas
Nicht zu vergessen die Tatsache das über 70 jährige - unabhängig von der Führerscheinklasse keine Fahrzeuge ohne Rückfahrkamera mehr nutzen dürfen. Schulterblick oder gar Umdrehen bei Rückwärtsfahrt ist muskulär bedingt nicht mehr uneingeschränkt möglich. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen fallen also prinzipbedingt sowieso raus.
Hallo,
besonders das Einstellen der Vergaser, der Ventile und das Synchronisieren des Getriebe und die Pflege der Weißwandreifen während der Prüfung sind große Hürden.
Bei der praktischen Prüfen wird ja auch beim Ausfall der Winker das Fahrtrichtungsanzeigen mit dem Arm geprüft. .
Gruß
Bernd
Für das Thema mit der Rückfahrkamera gibt es aber eine gesetzliche Ausnahmeregelung. Der Beifahrer kann sich die neue Führerscheinklasse "ZE" eintragen lassen..
Als sog. "zertifizierter Einweiser" ersetzt dieser die Rückfahrkamera. Fahrzeug darf dann eben nur noch mit entsprechend qualifiziertem Beifahrer bewegt werden.
Lt. Entwurf der EU Verordnung gilt dies zwar zunächst nur für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, soll aber kurzfristig auf alle Fahrzeuge ohne Rückfahrkamera ausgeweitet werden.
Besondere Schwierigkeit beim Oldtimerführerschein wird für viele Bewerber der separat zuvor zu erwerbende Leistungsnachweis für das Schalten unsynchronisierter Getriebe mit Zwischengas. Die Kosten für die gekillten Zahnräder bei den ersten Schalt- Versuchen muss der Bewerber übernehmen, dafür sind vor Beginn der Schulung geeignete Sicherheiten zu hinterlegen.
Hat das was mit dem 1. April zu tun?
Grüße aus Bergheim
Walter
Hallo Walter,
Hat das was mit dem 1. April zu tun?
bestimmt nicht.
Damit macht man nämlich keine Scherze.
Freundliche Grüße
Peter