100 km/h Zulassung über 7,5to

  • naja, aber gerade §18 (5) 3. b) duerfte das ganze fuer Reisemobile ad absurdum fuehren - "hauptsaechlich zur Befoerderung von Reisenden" gebaut sind die ja wohl kaum, da stehen Leben und Schlafen wohl eher im Vordergrund...

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • In § 18 der StVO ist klar geregelt, dass es keine Sondergenehmigung für LKW 100 km/h gibt. die gilt ausschließlich für KOM wenn sie bestimmte technische Voraussetzungen haben.
    Der Weg führt tatsächlich nur über eine Änderung bzw. Ergänzung dieses §. Auch der TÜV Süd hat sich da ganz klar geäußert. V.G. Georg

    Da gebe ich dir Recht, aber ich kann mir garnicht vorstellen,
    das die ganzen Vario Mobil und Pferdetransport LKW Fahrer einen Beförderungsschein haben!

  • naja, aber gerade §18 (5) 3. b) duerfte das ganze fuer Reisemobile ad absurdum fuehren - "hauptsaechlich zur Befoerderung von Reisenden" gebaut sind die ja wohl kaum, da stehen Leben und Schlafen wohl eher im Vordergrund...

    Hallo Nordisch,
    wir fahren ein Reisemobil, welches zur Beförderung von Reisenden gedacht ist.
    Nebenaspekt ist, das man auch zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit drin schlafen.


    Deswegen fahren wir auch keinen Wohnwagen, welcher zum Wohnen gedacht ist.

  • wenn der Tueffi Dir diese Argumentation abnimmt - gut so.


    Im Grunde kann man durchaus die 100 freigeben, meinetwegen mit technischen Auflagen (Notbremsassistent etc), und vor allem die Ueberholverbote an Busse angleichen - kombiniert mit vielen Kontrollen und harter Sanktionierung waere das geil :)

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • Hallo,


    ich hatte heute die Möglichkeit, einen TÜV Prüfer persönlich zu dem Thema zu befragen.
    Es ist nicht so einfach, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. Der TÜV ist nicht zuständig. Er macht nur technische Überprüfungen. Für Ausnahmegenehmigungen ist das Regierungspräsidium zuständig. Er meinte, als erstes benötige ich eine Freigabe vom Fahrzeughersteller. Am besten von MAN und Concorde. Damit soll ich beim Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sollte ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen, heist das noch lange nicht, dass ich 100km/h fahren darf. Nur dass es technisch möglich ist und das Regierungspräsidium nichts dagegen hat. Ein Polizist wird sicher nichts sagen und was dagegen tun. Aber bei einem Unfall mit Gerichtsverhandlung kann es eng werden. Der TÜV Prüfer geht auch davon aus, dass ich ein Zusatzschreiben erhalte wo drinsteht dass das meine alleinige Verantwortung ist und man das Regierungspräsidium bei einem Schaden nicht belangen kann.
    Ich werde mal MAN anschreiben und eine Freigabe anfordern. Mal sehen ob was kommt.


    Grüsse, Wolfgang

  • Ich habe noch mal in meinen Fahrzeugschein geschaut,
    darf nur als Wohnmobil zugelassen sein!
    Also nichts mit Omnibus! :thumbdown:

  • Hallo,


    ich hatte heute die Möglichkeit, einen TÜV Prüfer persönlich zu dem Thema zu befragen.
    Es ist nicht so einfach, da es keine gesetzliche Grundlage gibt. Der TÜV ist nicht zuständig. Er macht nur technische Überprüfungen. Für Ausnahmegenehmigungen ist das Regierungspräsidium zuständig. Er meinte, als erstes benötige ich eine Freigabe vom Fahrzeughersteller. Am besten von MAN und Concorde. Damit soll ich beim Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sollte ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen, heist das noch lange nicht, dass ich 100km/h fahren darf. Nur dass es technisch möglich ist und das Regierungspräsidium nichts dagegen hat. Ein Polizist wird sicher nichts sagen und was dagegen tun. Aber bei einem Unfall mit Gerichtsverhandlung kann es eng werden. Der TÜV Prüfer geht auch davon aus, dass ich ein Zusatzschreiben erhalte wo drinsteht dass das meine alleinige Verantwortung ist und man das Regierungspräsidium bei einem Schaden nicht belangen kann.
    Ich werde mal MAN anschreiben und eine Freigabe anfordern. Mal sehen ob was kommt.


    Grüsse, Wolfgang

    Für eine Ausnahmegenemigung brauchst du einen plausiblen Grund, :saint:
    da reicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens MAN wohl nicht aus! :/

  • @Hausmann: Dafür hab ich gerade große Augen gemacht, beim Preisniveau der Neuen.....


    Ich würde für den Preis von meinem nach 1,5 Jahren nicht mal mehr einen Charisma oder Palace auf Daily bekommen.....


    Oder sind das alles Mondpreise bei Mobile.....

  • @Hausmann: Dafür hab ich gerade große Augen gemacht, beim Preisniveau der Neuen.....


    Ich würde für den Preis von meinem nach 1,5 Jahren nicht mal mehr einen Charisma oder Palace auf Daily bekommen.....


    Oder sind das alles Mondpreise bei Mobile.....

    7.5t. ist natürlich die Golfklasse im Luxussegment!


    Deutlich höhere Nachfrage als bei der LKW Klasse!

    • Offizieller Beitrag

    Warum auch nicht,
    wenn man alles hat was man braucht,
    gibt es keinen Grund zum Wechsel! :thumbup:

    darum rüste ich unsere Kiste jetzt entsprechend auf - Anfang März zu Kloft Retarder und dann zum TÜV - es wird zum Thema 100 km/h Zulassung keine Pauschalregelung geben. Wenn man zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Papiere in der Zulassungsstelle einreicht dann könnte es klappen - ich versuch das mal und berichte - wird aber bis Ende März dauern. Viele Grüße