100 km/h Zulassung über 7,5to

  • Hallo Zusammen,


    in dem Thread "Bau eines Wohnmobils" Bau eines Wohnmobils Teil 2 wird die 100 km/h Zulassung diskutiert und geht dort unter.


    Bitte hier die entsprechenden Vorschriften, Anmerkungen einstellen, sonst findet man die wichtigen Info's später nicht wieder

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin im Moment am Abklären mit Fahrzeugbau Meier, es gibt da die verschiedensten Aussagen zwischen TÜV, Hersteller und Zulassungsstelle. Sobald ich die geforderte Bestätigung durch den Fahrzeugbauer stimme ich mich nochmals mit der Zulassungsstelle ab. Ich bleib schon aus Eigeninteresse an dem Thema dran - geht ja auch um mein Konto in Flensburg :) viele Grüße Georg

  • Hallo Georg (BenD),
    ich finde klasse, dass du dich darum kümmerst.
    Ich habe damals bei Concorde nachgefragt und bekam die Aussage, dass das nicht geht.
    Mein Concorde Bj 2007 und Erstzulassung 2008 wurde das Fahrgestell auch von Meier umgebaut.


    Grüsse, Wolfgang

  • Mir fällt da noch was anderes ein.
    Auf einem Stellplatz habe ich mal jemand kennengelernt, der hat einen Bus zum Wohnmobil umgebaut. Laut seiner Aussage darf er auch nur 80 km/h fahren. Als der Bus noch ein Bus war, durfte man 100 km/h fahren. War in den Papieren eingetragen und auch auf 100 km/h begrenzt. Bei der Ummeldung zum Wohnmobil wurden die 100 km/h ausgetragen und die Begrenzung rausgenommen.


    Grüsse, Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch ist die Sache klar. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen 80/60 - wenn es nicht die vielen Ausnahmen gäbe. Sondernutzung Personenbeförderung mit bestimmten technischen Voraussetzungen usw.
    Das Thema ist wichtig, wenn man auf den Gebühren Katalog schaut, was fällig ist wenn


    Ich glaub da hab ich heute bei Fahrzeugbau Meier ein Fass aufgemacht :)


    viele Grüße Georg

  • Hallo,


    gut, Wohnmobil ist ja immer noch Fahrzeugklasse M1. Aber wofür die neuerliche Eintragung von 8 Sitzplätzen.


    Schön wäre jetzt, wenn die Wohnmobile den Reisebussen gleichgesetzt werden und ohne D-Führerschein zu fahren sind.........was ja bei 8 Sitzplätzen möglich ist.
    Dann wäre nicht nur Tempo 100 möglich, sondern auch das LKW-Überholverbot weg.


    Habe mal vor ca. 20 Jahren einen Clou Liner getroffen, der eine gestempelte 100er Plakette dran hatte. Damals durften Womos bis 7,5t nur 80km/h fahren! Aus der Erinnerung hatte der Fahrer irgendwas vom Busfahrgestell erzählt, weiß es aber nicht mehr genau.

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Hallo Thomas


    Bei uns gab es die Zulassung nur für 4 Sitzplätze. Mehr war anscheinend nicht möglich was uns nicht störte. Wir reisen nur zu zweit.
    Ich versuchte mal mit einem Bekannten welcher bei der Polizei arbeitet anhand unserer Zulassung zu klären ob für uns Lkw Überholverbot gilt oder nicht. War nicht ganz einfach und wir bekamen auch keine 100% Auskunft.
    Erst der Herr beim TÜV sagte ganz klar. LKW Überholverbot - Wochenendfahrverbot - Fahrerkarte etc. gilt für euch nicht.


    Ich glaube auch nicht dass es dafür ein Busfahrgestell benötigt. Wir haben ja auch keines. Ich bin mir auch nicht sicher ob für euch fahrzeugbau Meier der richtige Ansprechpartner ist, sondern eigentlich Concorde oder Morelo in Verbindung mit MAN oder Iveco. Die zwei müssen hier Papiere auf die Welt bringen damit ihr zum TÜV könnt.
    Der schreibt doch in die Zulassung was ihr bringt, oder?
    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    4 eingetragene Sitzplätze hatte der 8,8 Tonner damals auch nur.......trotzdem der Eintrag bis 8 Plätze zur Personenbeförderung!


    Diesen Eintrag habe ich nur bei diesem Fahrzeug gesehen und gehört hatte ich da vorher auch noch nie.


    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Hallo Stefan,


    ich denke die Aussage das für dich kein Überholverbot gilt ist falsch.
    Ein KfZ mit mehr als 3,5 t unterliegt dem Überholverbot und wird mit Bußgeld und einem Punkt geahndet.


    Es war in der Diskussion dieses aufzuheben, aber Herr Dobrindt konnte sich nicht durchringen.



    Gruß aus Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Das setzt sich zusammen aus der Homologation 1 von Morelo wo Fahrzeugklasse M 1 bestätigt ist, der Homologation 2 IVECO und der Homologation 3 Fahrzeugbau Meier.
    Wenn in allen 3 die Bestätigung M 1 vorhanden ist braucht man wenn es gut geht nur von einem, die Bestätigung das dieses Fahrzeug aufgrund der technischen Ausstattung
    diese Abweichende 100 er Genehmigung bekommt (Aussage Fahrzeugbau Meier). Ganz ehrlich mach ich mir nicht viel Hoffnung, es gibt bereits Petitionen im Bundestag über das Thema. Der richtige und
    beste Ansatz ist eigentlich über die Hersteller. (Siehe Petition 67292) - es geht ja auch um das Überholen von LKW Kolonnen und da sträubt sich die KFZ Lobby..... was ich verstehen kann wenn ich mit dem
    Auto unterwegs bin - also ein schwieriges Thema.


    Ich bleibe aber trotzdem dran, vielleicht findet man im Einzelfall doch eine Lücke :)

  • Hallo Thomas, die Eintragung bis 8 Sitzplätze steht jetzt überall drin, sogar beim Golf!
    Entscheident sind die eingetragenen Sitzplätze im COC und unter Punkt S.1!
    Ich habe einen Beförderungsschein für private Zwecke und einen VW Bus mit 10 Sitzplätzen,
    den mir der TÜV nur als Omnubus zulassen wollte, habe mir dann eine Ausnahmegenemigung §50 über den Kreis geholt,
    für die der TÜV dann brav ein Gutachten erstellt hat!
    Die Zulassungsbescheinigung hat nur einen Vermerk erhalten das ich die Ausnahmegenemigung dabei haben muss! :D
    Es ist mit einem Beförderungs schein auch kein Problem ein Wohnmobil als Omnibus um zu schlüsseln,
    jedoch hat ein Omnibus auch Nachteile! :thumbdown: