Bußgeld PKW / LKW

    • Offizieller Beitrag

    die gibt es auch als Mobile Anlagen. Hier sind Größen hinterlegt und wer in den Raster fällt wird geblitzt. Die Auswertung erfolgt automatisiert (es blitzt bei allen 7,49 To Wohnmobilen), wer darüber ist bekommt sein Ticket. Ich hab die persönliche Erfahrung gemacht, 7 Tage nach dem Blitz war die Anhörung im Haus. Dies trifft jedenfalls für Bayern zu.
    Die Toleranz ist übrigens nicht einheitlich. Bayern ist großzügiger als z.B. B.WTM, hab das selbst getestet. Von den 4 Blitzern an einem WE auf der A8 bei Stuttgart kamen 3 Tickets


    V.G. Schorsch

  • Also ich werde mit unserem 7,49to Fahrzeug öfters auf der Autobahn, ich glaube einmal auf der Bundesstraße geblitzt aber noch nie etwas gekommen. Also die Unterscheidung zwischen unter und über 7,5to klappt aus meiner Sicht nicht wirklich automatisch.
    Da wird wohl „einfach“ die Fläche und evtl. Höhe der Front ermittelt.

  • Hallo,


    ich darf "aus gegebenem" Anlass das Thema noch einmal aufgreifen.


    Wir wurden durch einen mobilen Blitzer auf der A7 ( Richtung Kassel, Göttingen) geblitzt

    Auf den Schildern stand 60 km/h mit dem Zusatz für LKW. Da ich einen 7,49 T Fahrzeug habe,

    trafen die 60 km/h für mich nicht zu. So unserWissen.


    Trotzdem geblitzt. Wir haben mit der Begründung, wie bereits mehrfach hier diskutiert, Einspruch eingelegt.


    Der Einspruch wurde nun abgelehnt mit der Erklärung: Nach § 18 dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t nicht schneller als 80 km/h auf Autobahnen fahren.

    Gint es eine entsprechende Beschilderung ( 60 km/h zulässig für LKW) "gilt diese"!

    § 41 Abs iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKAt


    Ich denke, dass das vor und hinten nicht passt. 1. dürfen wir schneller als 80 km/h auf der AB fahren. Wie hier schon beschrieben.

    Und 2. beziehen die sie durch die Gestzestextangaben (11.3.6 BKAT) selbst auf das Bußgeld für PKW´s.


    WIe ist hier eure Meinung.


    Die Überschreitung war nach Abzug der Toleranz 91 km/h.....


    Gruss Nikko

  • Hallo Nikko,


    sobald ein Schild "60km/h für LKW" erscheint werde ich zwangsläufig mich an diese Vorschrift halten, denn meist besteht da auch ein Zusammenhang mit einem LKW-Überholverbot, dass leider unumstritten für alle WoMo's über 3,5T gilt. Bremst also ein LKW vor mir werde ich zur Anpassung gezwungen. Bin auch nicht glücklich über diese Situation, zumal unlogisch gegenüber den Reisebusfahrern, aber leider bewegen sich die Bundesländer da kaum.

  • Dann wirst Du wohl klagen müssen, die Verwaltungsfuzzis brauchen sicher noch Jahre um zu begreifen , dass durch die EU einiges in Bewegung kommt.

    Kannst aber auch das von mir hier an anderer Stelle verlinkte Dokument des KBA ausdrucken und damit zum Sachbearbeiter marschieren: er wird lernen, dass ein Wohnmobil in die Fahrzeugklasse M1 eingestuft ist und somit ein Personenkraftwagen ist.:trust_me:

  • Hallo Tom,


    hier war kein Zusammenhang mit einem Überholverbot!


    Ich bin absolut der Meinung von WDA.


    Zumal im Fahrzeugschein klar M1 steht und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Wie passt das zusammen?


    Nikko

  • Nikko, ich kenne Wolfgangs Meinung. Dieses Diskussion ist müßig. ;) Wenn Du hier die SuFu nutzt wirst du den ein oder anderen angestrengten verlorenen Prozess entdecken. Wir sind weder ein LKW noch ein PKW sondern ein Reisemobil mit der einzigen Sondergenehmigung, dass wir 100km/h anstatt 80km/h fahren dürfen. Sobald Du einen Anhänger dran hast, hebt sich diese bereits schon auf, obwohl der Anhänger eine 100er Zulassung hat. Es sind leider soviele unlogische Dinge, die EU-weit geklärt werden müsste. Aber die BL pfeiffen drauf.

  • Hallo Tom,


    ich halte die Diskussion nicht für müßig, sonst würde ich sie nicht führen.


    Und erneut bringst Du ein Beispiel, wo Vorschriften nicht mehr passen. (Anhänger).


    Ich habe aber keinen Anhänger dran gehabt. Und es war auch kein Überholverbot!


    Und die Suchfunktion habe ich genutzt. Da hab ich keine Hinweise zu (verlorenen) Prozessen gefunden.


    Das Forum dient doch der Hilfe.


    Immer neue Beispiele zu nennen, wo es evtl. dann doch für usn nicht passt, ist wenig hilfreich,


    Gruss Nikko

  • Halo Nikko,


    Ich bin schon bei Dir, aber wenn es nicht gerade um Deinen Führerschein geht, würde ich mir einen Rechtsstreit überlegen. Denn heute heißt recht haben nicht Recht bekommen. Es kommt immer auf den Richter an und wenn Du Glück hast, dann wird es nicht so teuer und wenn Du einen galligen erwischt, dann wird es übel

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Nikko, entschuldige bitte meine Kurzatmigkeit. Diese Diskussion bzgl. M1 wird hier in diesem Forum seit über 2 Jahren geführt. Ich gebe Dir ja recht aber was nützt es mir wenn ich gegen die StVO verstoße auch wenn ich deren Logik nicht verstehe. Das mit dem Anhänger war nur ein Beispiel.

  • Mal eine ganz andere Frage:


    wieviel Lebenszeit und evtl. auch Urlaubszeit geht eigentlich verloren wenn man diese Dinge akzeptiert und dann einfach 60 fährt wo es steht oder eben nicht überholt? Ich staune immer wieder aus Neue wenn ich WomO's an mir vorbeifliegen sehe obwohl ich selbst recht zügig unterwegs bin.
    Wir sind doch nicht auf der Flucht und müssen auch keine Streckenrekorde aufstellen oder brechen.


    Grüße


    Manfred

    (der hin- und wieder aus Unachtsamkeit auch zu schnell unterwegs ist aber bspw. in Frankreich fast ausschließlich Mautfrei fährt, weil das entschleunigt, man viel mehr vom Land sieht, beim tanken eine Menge spart und man das Geld prima in Frankreich beim Weinbauern anlegen kann. )

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

  • Ich möchte hier jetzt nicht Öl ins Feuer gießen, aber auch ich finde diese Diskussion ebenfalls nicht für müßig.


    Aus dem einfachen Grund, da wir schon diverse Male in einer ähnlichen Situation waren, heißt geblitzt und zum Glück KEIN "Ticket" erhalten.^^


    Kann zum einen daher kommen, dass ggf. die Anlage nicht mehr "aufnahmebereit" war:/oder der entsprechende "Sichter":saint: hat anhand der Aufnahme erkannt, dass es sich bei unserem Fahrzeug NICHT um einen LKW handelt. Oder er hat im "Register" die M1 berücksichtigt.:thumbup:


    Da ich jetzt aber aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung verunsichert bin, würde es mich doch interessieren warum Nikko hier einen Bescheid erhalten hat.


    Und warum sein Einspruch abgelehnt wurde und ein erneuter Versuch, in Form eines Rechtsstreit erforderlich wäre und somit zu überlegen ist?

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

  • Hallo,

    Wohnmobile sind zwar oft der Klasse M1 (Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz)zugeordnert, dies ist aber nicht automatisch ein PKW (wird zwar umgangssprachlich oft so benutzt) sondern können z.B. auch Wohnmobile sein, Somit kann man sich wenn es um das Verkehrsschild 253 (Fahrzeuge über 3,5t, ausgenommen Kraftomnibusse und Pkw) geht, nicht auf die Klasse M1 berufen. Es müsste eben auch ein Zusatz Wohnmobile als Ausnahme im Gesetz stehen.

    Kfz über 3,5t bis 7,5t dürfen per Gesetz auf Autobahnen nicht schneller als 80km/h fahren, hier greift aber die Sonderregelung für Wohnmobile (100km/h),.

    Ich weiß, dass es hier schonmal (auch von Seiten der Executive) andere Auslegungen gibt.

    Gruß

    Bernd

  • Okay das ist schon mal eine Aussage mit welcher ich mich identifizieren kann. =O


    Das heißt für meinen Mann und mich in zukunft nicht mehr auf das Glück eines einsichtigen zu vertrauen, sondern, auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann, auf der BAB 60 km/h zu fahren, obwohl ein Reisebus an uns vorbei donnern darf.:cursing:

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


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