Klimaanlage auf Wechselrichter schalten

  • An alle!


    Der CIVD Verband hat nach der Richtlinie 2006/40/EG verboten, dass die Truma Klimaanlage (egal welche) während der fahrt über Wechselrichter betrieben darf. Es ist nicht zulässig!


    Was andere machen interessiert uns eher wenig, wir machen es weiterhin so.


    Wer unserer Aussage keinen glauben schenkt, der solle sich bitte direkt an die Firma Truma wenden. Dort bekommen Sie die gleiche Auskunft.



    Mfg.


    WCS Goch

  • Also ich gebe zu, ich musste WCS Goch erst einmal googeln..... (dachte erst, das ist Wolfgang-Carsten-Stefan Goch oder so....)... Ich bin aber auch nur Nutzer und nicht vom Fach (ausser als Spurtestfahrer).


    Also eine Vorstellung wäre schon nett gewesen, bevor man "An alle!" schreibt....

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Also eine Vorstellung wäre schon nett gewesen, bevor man "An alle!" schreibt....

    Das ist anscheinend die Vorstellung! :00008084:
    Dometic und co. freuen sich warscheinlich schon über die Abwertung von Truma,
    der Markt ist ja heiß umkämpft!

  • An einen @WCS Goch!


    Unser Omma sagte immer: "wat sacht der Esel, wenn er in die Mühle kommt?"


    Insofern wäre eine kurze Vorstellung in diesem Forum mit Niveau absolut angemessen, anstatt mit einem Scheunentor ins Forumshaus zu fallen. Trotzdem herzlich willkommen aus meiner Sicht, wir freuen uns immer über sachliche Diskussionen hier im Forum.


    Und für penible Ingenieure wie mich wäre dabei die Verwendung korrekter physikalischer Einheiten das Größte.


    vG
    Bernd

  • Ich zitiere hier auch nochmal die Truma AVENTA Bedienungs/Einbauanleitung,
    da sie Anlage der ABE ist!


    Auszug aus der Anleitung zum Thema Betrieb während der Fahrt:


    Um Beschädigungen am Kompressor zu vermeiden, dürfen beim Betrieb des Gerätes während der Fahrt (z. B. mit Generator oder Spannungswandler) keine Steigungen oder Gefälle
    von mehr als 8 % befahren werden.



    https://www.truma.com/web/down…-de-en-fr-it-nl-dk-se.pdf


    Also lasst euch nicht verunsichern!


    Meine Meinung! :rolleyes:

  • die Sütrak-Reisebusklima auf meinem Clou lief über 24V bei einer Leistungsangabe von 60A.
    Die Anlage war nicht nur zugelassen, die hat auch noch gekühlt wie sau! :thumbup:

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Ich denke Bernd stellt die Erwartungen an die Vorstellung auf der GRundlage der

    Ich denke da stellst Du die den Wiederstand deines Erwartungsreglers aber gewaltig auf physikalische Maximalleistung. :D


    @WCS Goch


    Wir erwarten in unsere netten Linertreffrunde sehr wenig , aber eine sachliche Vorstellung wäre sehr schön, anstatt mit dem Gartenzaun die Klimaanlagentür aufzutreten. ;)

  • Ich denke Bernd stellt die Erwartungen an die Vorstellung auf der GRundlage der

    Ich denke da stellst Du die den Wiederstand deines Erwartungsreglers aber gewaltig auf physikalische Maximalleistung. :D
    @WCS Goch


    Wir erwarten in unsere netten Linertreffrunde sehr wenig , aber eine sachliche Vorstellung wäre sehr schön, anstatt mit dem Gartenzaun die Klimaanlagentür aufzutreten. ;)

    Er könnte auch ein Vorstellungsvideo einstellen! :thumbup:

  • Ich versteh den ganzen Aufstand hier überhaupt nicht.
    Da posaunt jemand irgendwelchen Text eines eingetragen Vereines ins Forum und alle rennen im Kreis.
    Das ist doch völlig irrelevant.


    Das einzige, was zählt, ist wie immer der Text der Fundstelle, und der besagt, dass die Hersteller der Klimaanlagen nach Artikel 5 keine Anlagen verkaufen dürfen, die nicht die gesetzten Grenzwerte der Kühlmittel einhalten.


    Darauf darf ich mich verlassen als Kunde. Und ob ich das Teil am Ende, wenn es denn die legale Füllung besitzt, mit 12 oder 230 Volt laufen lasse, das geht den Campingverein e.V. nen feuchte Kehricht an.


    Da habt Ihr endlich mal einen Text von "Ich bin der Götz und erklär euch Wohnmobiltechnik" und nehmt das auch noch ernst......

  • Ich versteh den ganzen Aufstand hier überhaupt nicht.
    Da posaunt jemand irgendwelchen Text eines eingetragen Vereines ins Forum und alle rennen im Kreis.
    Das ist doch völlig irrelevant.


    Das einzige, was zählt, ist wie immer der Text der Fundstelle, und der besagt, dass die Hersteller der Klimaanlagen nach Artikel 5 keine Anlagen verkaufen dürfen, die nicht die gesetzten Grenzwerte der Kühlmittel einhalten.


    Darauf darf ich mich verlassen als Kunde. Und ob ich das Teil am Ende, wenn es denn die legale Füllung besitzt, mit 12 oder 230 Volt laufen lasse, das geht den Campingverein e.V. nen feuchte Kehricht an.

    Also die Klima von einem anderen Verein anklemmen lassen! :thumbup::00008356:

  • Das sehe ich genauso, ich habe die EG Richtlinie gelesen und nichts über den "Betrieb von Wohnraumklimaanlagen während der Fahrt" gefunden.

  • Beim (s)einer Batteriekapazität von „1.000 A“ (Zitat, kein Schreib- oder Einheitenfehler) brennt es dir die Aufbauklima weg, befürchtet er vielleicht.


    ;):P