Klimaanlage auf Wechselrichter schalten

    • Offizieller Beitrag

    Das mag sein, aber Dometic bietet diese Möglichkeit weiterhin an!

    Ja, nur hat Dometic einen viel breiteren Markt im Visier. Da geht es um allgemeine Anwendungen. Der WR von Truma wurde ausdrücklich für die Anwendung zusammen mit den Klimas angeboten. In den Wettbewerb um die breitere Zielgruppe ist truma erst gar nicht eingestiegen. Das hätte dann auch ein entsprechendes Portfolio an Geräten erfordert, um in den Segment Kompetenz zu gewinnen und ich denke, dass dies in der Sortimentspolitik von truma nicht vorgesehen war. Und mit nur einem Gerät in einem Nischensegment hat es dann wohl nicht mehr gereicht. Das ist durchaus plausibel aber Belege dafür habe ich nicht gefunden (allerdings würde ein Hersteller so etwas ja auch nicht offen kommunizieren).

  • In seinem neuen Video nimmt WCS ja nochmal Stellung zu der Thematik.


    Was er allerdings schuldig bleibt, ist die Frage nach dem "Warum?"


    Die Nummer der Richtlinie vorzulesen und an Truma zu verweisen ist doch keine Antwort.


    Warum könnte das Betreiben der Klima verboten sein?

  • Stimm er meinte auch man sollte die Birne anmachen, bitte um Hilfebei den spezis. Meinte er nun eine Glühlampe einer Taschenlampe um ins Fach zu schauen oder die, die man essen kann. :D
    Er hat wirklich 35 gesagt und das weil er eben reduziert ( weil es kann :D ).
    Würde er das im Thomas Verfahren gemeint haben, hätte man in der Reduktionsphase die Oxidationsphase in der besagten Birne vogezogen ein Brandschutzblech zu verbauen damit die Baustelle( Wohnmobil) nicht bei 45Grad im schatten und voller Leistungsaufnahme auf der Autobahn bei (35) nicht abraucht ;)

  • Hier ein Auszug aus der Bedienungsanleitung der Truma Aventa Comfort. Ich denke damit sollten alle Fragen seitens Truma beantwortet sein, oder?


    Zitatanfang:
    „Um Beschädigungen am Kompressor zu ver- meiden, dürfen beim Betrieb des Gerätes wäh- rend der Fahrt (z. B. mit Generator oder Span- nungswandler) keine Steigungen oder Gefälle von mehr als 8 % befahren werden.
    Keinen längeren Kühlbetrieb in Schräglage durchführen, da gegebenenfalls das entste- hende Kondenswasser nicht ablaufen kann und im ungünstigen Fall ins Fahrzeug gelangt.
    Für einen einwandfreien Betrieb und zur Ver- meidung von Schäden dürfen bei der Span- nungsversorgung nur Quellen mit reinem Sinusverlauf (z. B. Spannungswandler, Gene- rator) und ohne Spannungsspitzen verwendet werden.“
    Zitatende


    Ich lese daraus, dass ein Betrieb mit Wechselrichter erlaubt ist.


    Bei der Aventa compact steht allerdings, dass nur „primäre Spannungsquellen“ verwendet werden dürfen.





    Gruß Niko


    Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch


    ... bald Niesmann & Bischoff Arto 76 L

  • Zitatanfang:
    „Um Beschädigungen am Kompressor zu ver- meiden, dürfen beim Betrieb des Gerätes wäh- rend der Fahrt (z. B. mit Generator oder Span- nungswandler) keine Steigungen oder Gefälle von mehr als 8 % befahren werden.
    Keinen längeren Kühlbetrieb in Schräglage durchführen, da gegebenenfalls das entste- hende Kondenswasser nicht ablaufen kann und im ungünstigen Fall ins Fahrzeug gelangt.
    Für einen einwandfreien Betrieb und zur Ver- meidung von Schäden dürfen bei der Span- nungsversorgung nur Quellen mit reinem Sinusverlauf (z. B. Spannungswandler, Gene- rator) und ohne Spannungsspitzen verwendet werden.“
    Zitatende

    Es sind drei Zitate, das erste hatte ich schon gepostet und das Zweite und Dritte steht nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Fahrbetrieb! :00010180:

  • Die gelten grundsätzlich!

  • Genau deswegen hab ich das auch mit in das Zitat eingeschlossen


    Dann sind wir uns ja einig :)



    Gruß Niko


    Noch ... Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch


    bald ... Niesmann & Bischoff Arto 76 L

  • nur mal so zur Erlaeuterung - der von manchen als "Camping-eV" deklarierte Verabnd ist der Herstellerverband der Caravaning-Industrie, sowohl Truma als auch Dometic sind darin Mitglied. Somit nix Camping-eV, sondern Industrieverband.


    Wie die allerdings auf das mM schmale Brett eines Verbotes kommen, erschliesst sich mir nicht - aber es gibt hier ja gaaanz viele Aechtsperden, die ich in den kommenden Tagen mal dazu loechern werde!


    Vor allem Truma ist ein sehr interessanter Ansatzpunkt, danke an @christolaus fuer den Hinweis mit der compact, da bin ich naemlich aktuell dran, und ein Wandlerbetrieb ist durchaus eine gewuenschte Optin (andererseits kriegt man den Kleinen schon noch waehrend der Fahrt relativ gut mit der Fahrzeugklima gekuehlt).


    Und wie immer: "es bleibt spannend" :)

  • Ich habe eine schriftliche Anfrage bei Truma gestellt. Mal schauen, wie die Antwort ausfällt.



    Gruß Niko


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  • Falls du eine negative schriftliche Antwort bekommst, kannst du die gleich ans Kraftfahrt Bundesamt mit Bezug auf die ABE weiterleiten!

  • Also stramm stehen!!!


    Nix spannend, ich lach mich tot..... tod ( würde Zausel's Kerl schreiben)

  • Also stramm stehen!!!
    Nix spannend, ich lach mich tot..... tod ( würde Zausel's Kerl schreiben)

    NöNö ... zwar wie Zausels_Kerl schreibt aber das war aus dem Ursprungsbeitrag übernommen ... grammatikalisches Design,Ursprung "ich lach mich Tod ...

  • WCS Goch nennt als Grundlage für das Verbot die Richtlinie 2006/40/EG. Darin geht es um das verwendete Kältemittel in Fahrzeugen.


    Wenn nun die Aufbauklimaanlagen noch nicht auf das neue Kältemittel umgerüstet sind, dann dürfen wohl die Aufbauklimaanlagen nur im Stand verwendet werden.


    Das scheint aber ein Thema für alle bzw. viele Aufbauklimaanlagenhersteller zu sein, da zumindest nach den technischen Daten einzelner Hersteller, das für Fahrzeuge nicht mehr zugelassene Kältemittel verwendet wird.


    Scheint ein kompliziertes Thema für die Messe zu sein.


    Das Ganze hat aber nichts mit dem Wechselrichter zu tun.



    Gruß Niko


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    • Offizieller Beitrag

    WCS Goch nennt als Grundlage für das Verbot die Richtlinie 2006/40/EG. Darin geht es um das verwendete Kältemittel in Fahrzeugen.


    Wenn nun die Aufbauklimaanlagen noch nicht auf das neue Kältemittel umgerüstet sind, dann dürfen wohl die Aufbauklimaanlagen nur im Stand verwendet werden.


    Niko, die Richtlinie bezieht sich nicht darauf, ob die Anlage im Stand oder während der Fahrt betrieben wird. Es geht darin generell darum, dass ab 2011 in neu zugelassenen Fahrzeugen keine Klimaanlagen mehr eingebaut oder nachgerüstet werden sollten, welche das betreffende Kältemittel enthalten. Die Ersatzausrüstung einer solchen Anlage war noch zulässig für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen waren und eine solche Anlage verbaut hatten. Seit 2017 geht das aber auch nicht mehr. Für alle diese Anlagen gilt überdies ein Bestandsschutz, dass die Geräte auch nachgefüllt werden können. Ob das Fahrzeug aber im Stand oder während der Fahrt betrieben wird, ist dabei völlig Latte.


    Im Übrigen betrifft die Richtlinie ja nicht nur Klimaanlagen für den Aufbau, sondern auch solche für das Fahrgestell/Cockpit und die können ja nun ganz offensichtlich auch während der Fahrt genutzt werden.


    Also, alles nur ein Aufreger, mehr nicht. :sleeping: