Klimaanlage auf Wechselrichter schalten

  • Wenn das so zu interpretieren ist, dann hat WCS ja Recht und solche Klimaanlagen dürfen nicht mehr verbaut werden. Du gehst ja sogar noch weiter, sodass diese Anlagen auch im Stand nicht mehr genutzt werden dürfen.


    Nix weiß.,,,



    Gruß Niko


    Noch ... Niesmann & Bischoff Flair 710 IW - BJ 2012 - 8;30 m lang, 2,40 m breit, 3,40 m hoch


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    • Offizieller Beitrag

    Wenn das so zu interpretieren ist, dann hat WCS ja Recht und solche Klimaanlagen dürfen nicht mehr verbaut werden.

    Das ist grundsätzlich richtig, dass "solche" Anlagen (also mit den alten Kühlmitteln) nicht mehr verbaut werden dürfen. Dies aber bereits seit 2011! Die Anlagen, die nach 2011 für die Erstausrüstung im Markt verfügbar sind, haben das Problem nicht, weil sie ein anderes Kältemittel verwenden und sie sind somit auch nicht von der Richtlinie tangiert. Wenn das anders wäre, hätten truma und Co. ja seit Jahren nicht zulässige Anlagen verkauft. Also völlig absurd.


    Wie oben schon gesagt, für alte Anlagen (Einbau mit Fahrzeugtypgenehmigung vor 2011) und die Anlagen, die im Rahmen der Übergangsregelung noch durchgeflutscht sind, gibt es einen Bestandsschutz. D.h. diese älteren Anlagen dürfen im Stand und während der Fahrt betrieben werden und werden normal gewartet und ggfs. auch nachgefüllt. Siehe hierzu Abschnitt 6 der Richtlinie: "Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von über 150 befüllt werden; hiervon ausgenommen ist das Nachfüllen von diese Gase enthaltenden Klimaanlagen, die vor diesem Zeitpunkt in Fahrzeuge eingebaut worden sind."


    Alle anderen, "neueren" Anlagen haben das Kältemittel nicht mehr drin und somit ist man auch damit sorgenfrei.


    Also redet der Götz da einfach nur dummes Zeugs und niemand sollte sich dadurch verunsichern lassen. Wenn der werte Herr aber immer noch anderer Meinung ist, kann er das mit seinem User hier ja mal kundtun. Dabei hätte ich aber gerne mal die Stelle in der Richtlinie zitiert bekommen, wo das angeblich drinstehen soll.

  • Schaut mal in die technischen Daten der Aufbauklimaanlagehersteller (soweit im Internet verfügbar), dann werdet ihr sehen, dass immer noch das verbotene Kältemittel für neue Anlagen benutzt wird.


    Nochmals zu der EG-Richtlinie. Evtl. kann man ja argumentieren, das eine Klimaanlage, die während der Fahrt technisch nicht in Betrieb genommen werden kann, als Standklimagerät gilt und somit auch mit dem für Fahrzeuge verbotenen Kältemittel im Stand betrieben werden kann.


    ???





    Gruß Niko


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  • Wäre aber schade. Sollten wir ihm nicht eine Chance geben, sich hier sachlich und fundiert zu äußern ..... ach ja, habe vergessen, das geht ja gar nicht ... :/

    Er schreibt hier bestimmt nichts mehr, da er hier nicht wie bei Youtube die unangenehmen Antworten und Fragen löschen kann! :00007793:

    • Offizieller Beitrag

    Schaut mal in die technischen Daten der Aufbauklimaanlagehersteller (soweit im Internet verfügbar), dann werdet ihr sehen, dass immer noch das verbotene Kältemittel für neue Anlagen benutzt wird

    Das würde mich schon sehr überraschen. Die Richtlinie bezieht sich ja auf exakt definierte Kühlmittel (siehe Abschnitt 3 Punkt 5,) Wo hast Du das denn gefunden? Evtl. sind das BDA´s von älteren Anlagen?


    Für die Anlagen, welche heute verbaut werden gibt es ja eine Freigabe des KBA´s, auf welche die ABE aufbaut. Wenn dem so wäre, dass die Hersteller noch verbotene Kühlmittel einsetzen, wäre das ein fetter Skandal und viele Verantwortliche hätten da ein massives rechtliches und wirtschaftliches Problem. Außerdem würde das ja bedeuten, dass das KBA jahrelang seine Aufsichtspflicht verletzt hätte. Das scheint doch sehr fragwürdig.


    Evtl. kann man ja argumentieren, das eine Klimaanlage, die während der Fahrt technisch nicht in Betrieb genommen werden kann, als Standklimagerät gilt

    Warum sollte man das argumentieren? Es gibt doch keine Richtlinie, welche die Nutzung irgendeiner fest verbauten und mit ABE versehener Klimaanlage verbietet. Reden wir da aneinander vorbei?


    Ich versuche es nochmal einfach:
    - Anlage vor 2011 eingebaut --> Bestandsschutz --> kannste weiter benutzen (Im Stand und während der Fahrt)
    - Anlage nach 2011 eingebaut --> neue Anlage --> kein verbotenes Kühlmittel --> kannste weiter benutzen (Im Stand und während der Fahrt)
    - Anlage zwischen 2011 und vor 2017 mit altem Kühlmittel eingebaut --> Übergangsregelung --> kannste weiter benutzen (Im Stand und während der Fahrt)
    - Anlage nach 2017 mit altem Kühlmittel eingebaut --> gibt´s nicht (wenn doch --> dann hat irgend jemand illegal gehandelt)

  • Die EG-Richtlinie bezieht sich nur auf Klimaanlagen inKraftfahrzeugen und nicht auf Standklimaanlagen. Daher die Argumentation.



    Gruß Niko


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  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.


    Hmm. Mitglied seit 12 Minuten, keine Vorstellung und dann direkt einen raushauen. Klingt irgendwie bekannt...



    LG, Stefan

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

    Erstmal grüßt man wenn man hier rein kommt, im besten Fall stellt man sich sogar vor und zu guter letzt sollte man erstmal alle Beiträge lesen!


    Ein unsympathischer Auftritt hier!!!

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

    Vielleicht ja WCS 2.0 inkognito ?(

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

    Es hat inzwischen Telefonate mit Truma Service, Anfrage via eMail gegeben und ein Treffen auf der CSD ist eingeleitet.


    Wir haben uns erst informiert bevor geschrieben wurde ... Hast du denn auch mit dem richtigen Hersteller telefoniert bevor du hier schreibst?


    Oder bist du etwa der "besagte" Azubi ?


    vG
    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten.

    Hast Du die Richtlinie überhaupt gelesen? Ich schon!


    Dann erläutere uns doch mal bitte die Stelle in der Richtlinie, wo das steht.


    Oder, um es mit Deinen Worten zu sagen: ... "Erst informieren, dann schreiben." :P

  • Die Fa. WCS hat genau die richtige Auskunft gegeben. Anruf von mir heute bei Truma. Gemäß der Richtlinie 2006/40 /EG ist der Betrieb einer Klimaanlage während der Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hilfe des Wechselrichters verboten. Erst informieren, dann schreiben.

    Hallo diehen
    Solltest du zufällig mit jemanden aus der Firma WCS verwand oder verschwägert,oder sogar angestellt sein,nicht schreiben,sucht euch einen EXTERNEN BERATER.
    Viele Grüße Thomas