Getriebeproblem Daily

  • Mein Händler meint zwar, dass die Gewährleistung 12 Monate beträgt. Aber nach 6 Monaten muss ich nachweisen, dass der Auslöser für den Schaden bereits beim Kauf vorlag.

    Sorry mit dieser Aussage würde ich mich jetzt nicht zufrieden geben. Kurz vor Ablauf meiner 12 Monate ist der Kessel meiner Alde gerissen und ein Defekt an der Markise aufgetreten. Es gab hierzu überhaupt keine Diskussion mit dem Händler.
    Überdenke das noch einmal.
    Gruß
    Karsten

    • Offizieller Beitrag

    @Maler Erwin
    Erwin und Sabine, da gratuliere ich Euch zum doppelten Glück. Erstens dazu, dass der Schaden begrenzt war und Euch nicht, wie es anderen schon passiert ist, das ganze Getriebe um die Ohren geflogen ist. Zum Zweiten, dass Ihr eine Werkstatt gefunden habt, die Euch so flott wieder mobil macht und Ihr dann Euren Urlaub doch noch genießen könnt. Bei all´ dem Ärger, den das natürlich trotzdem macht, ist das eine gute Nachricht.


    Darüber hinaus ist der potenzielle Schaden wirtschaftlich durch die Kulanzzusage von Iveco schon mal gedeckelt und überschaubar. Bleibt vielleicht noch die Auseinandersetzung mit dem Händler. Ja, ab dem 7. Monat gibt es eine Beweisumkehr aber in diesem Fall habt Ihr m.E. ganz gute Argumente. Das Problem mit der Flexplatte ist hinlänglich bekannt. Man muss ja nur mal diesen Thread von Anfang an durchsehen, um das dokumentiert zu sehen. Auch Iveco und die Händler kennen dieses Serienthema. Daher ist der Schaden auf jeden Fall schon beim Bau des Getriebes und damit bei dem Verkauf durch den Händler angelegt gewesen. Die Chancen stehen daher nicht schlecht, dass Du auf dieser Basis mit dem Händler zumindest zu einem Vergleich kommst. Wenn er sich auf 50:50 einlässt wäre das für mich akzeptabel aber Du musst natürlich selber beurteilen, ob und wie weit Du da gehen magst.


    Auf jeden Fall gratuliere ich zu Eurem Glück, dass es am Ende doch alles noch so glimpflich gelaufen ist.


    VG, Thomas

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 477 Beweislastumkehr


    Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Ach Wolfgang, das ist wieder das typische Beamtendeutsch im BGB, was Du da rausgepickt hast ;) Wir meinen aber genau dasselbe. Wie aber Karsten und Thomas schon erläutert haben sollte man dennoch das Gespräch mit dem Händler suchen. Ein seriöser Händler pocht nicht auf strenge Reglements sondern möchte auch weiterhin seine Dienstleistungen und ggf. das nächste Fzg. dem Kunden anbieten können. Ich wollte Dir nur erklären dass Gewährleistung und Garantie zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe sind. ;)

  • Nun mal ganz ruhig, mein lieber: das Recht entwickelt sich im Rahmen der EU-Harmonisierung schneller, als so mancher nachverfolgen kann.


    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Anlass genommen, seine bisherige Rechtsprechung zum Umfang der Vermutung des § 476 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu ändern. Mit Blick auf die EuGH-Entscheidung legt der BGH den § 476 BGB nun richtlinienkonform aus und erweitert dessen Anwendungsbereich in zweierlei Hinsicht.
    Zum einen muss der Käufer künftig nur noch einen vertragswidrigen Zustand der Sache behaupten und beweisen, der sich binnen sechs Monaten nach Übergabe herausgestellt hat. Der Käufer kann sich also auf ein Mangelsymptom beschränken, auch wenn dieses bei Übergabe noch nicht aufgetreten ist. Zum anderen wird nun vermutet, dass das Mangelsymptom seine Ursache im Grundmangel habe, der bereits bei Gefahrübergang bestanden habe (Urt. v. 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15).

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    • Offizieller Beitrag

    mich freut es für Erwin und seine Frau, dass alles so problemlos gelaufen ist.
    Was die rechtliche Seite anbelangt kann ich aus vielen Erfahrungen eines versichern: Recht haben, ist die eine Seite, Recht bekommen wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, die ganz andere Sache. Ich hab mir vor vielen Jahren in der Firma abgewöhnt zu prozessieren. Die Einzigen die immer Recht bekamen, waren die Anwälte, sie kamen zu (Recht oder Unrecht) zum Geld


    Aber auch das darf jeder handhaben wie er will


    v.G. Schorsch

  • So weh es unserem Geldbeutel auch tuen mag, aber Pandatom hat das juristisch korrekt beschrieben.

    Tschüss Erwin (mit Sabine 🐝 und Millie 🐈‍⬛)


    Zuhause ist nicht nur da wo unser Name an der Tür steht

    Zuhause ist dort wo unser „DIGGER“ steht!♥️🚐

  • Ich bin da ganz der Ansicht wie Fantom und BenD.


    Wer jedoch Zeit, Lust, Nerven usw. für einen Rechtsstreit einsetzen möchte, sollte die Entwicklung des Rechts durch den Durchgriff des EUGH schon erfreut zur Kenntnis nehmen, damit werden so manche alten Zöpfe deutscher Gerichte modern aufgearbeitet... :D

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Danke für die hilfreichen Tipps und Hinweise.
    Ich werde mich nach dem Urlaub und der Caravan Messe (dort befindet sich zurzeit der Geschäftsführer) mit meinem Händler austauschen.

    Tschüss Erwin (mit Sabine 🐝 und Millie 🐈‍⬛)


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  • Aber nach 6 Monaten muss ich nachweisen, dass der Auslöser für den Schaden bereits beim Kauf vorlag.

    das dürfte in diesem Fall nicht schwer fallen. Der Auslöser wurde ja schon bei der Getriebeherstellung eingebaut, das ist dem Hersteller bekannt, deswegen auch die lockere Kulanzbereitschaft!


    Dem Händler war das Risiko bewusst und er hätte schon vor dem Verkauf handeln können. Daher würde ich auch die Abschleppkosten und den Eigenanteil auf den Händler abwälzen.

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Leider ist es doch nicht so glimpflich für uns verlaufen, wie anfangs angenommen.


    Nachdem das Ganze wieder zusammen gesetzt wurde, musste die Werkstatt feststellen, dass der Schaden doch größer als angenommen ist.


    Das Getriebe und der Wandler haben Schaden genommen und müssen erneuert werden.


    Vor Mitte nächster Woche sind die Ersatzteile nicht da.


    Unser Händler stellt uns zum Glück ein Leihmobil (Kastenwagen) bis spätestens Freitag zur Verfügung.


    Aber da uns (Back to the Roots, bitte nicht falsch verstehen) der Umstieg vom MORELO zum Kastenwagen schwer fällt, werden wir das nötigste umräumen und nach Hause fahren.


    In der Hoffnung, dass die Ersatzteile schnell geliefert und eingebaut werden, damit wir unseren Urlaub positiv beenden können.


    Mal schauen wir melden uns dann noch mal
    Tschüss

    Tschüss Erwin (mit Sabine 🐝 und Millie 🐈‍⬛)


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    • Offizieller Beitrag

    Oh weh! ;( Das ist nun wirklich ärgerlich und noch mehr schade für Euch, da es neben dem Ärger wertvolle Urlaubstage raubt.


    Dann wünsche ich Euch zumindest, dass die Kulanzzusage von Iveco auch dafür greift und Ihr nicht auch noch das Risiko eines vergrößerten finanziellen Schadens eingehen müsst. Ich drücke Euch da die Daumen.


    VG, Thomas

  • Danke für die netten Worte.


    Soweit ich es verstanden habe, greift bei den Folgekosten ebenfalls die Kulanzzusage.


    Über genaueres kann ich aber erst später berichten.


    Jetzt geht es erstmal wieder Heimwärts.


    Tschüss
    Erwin und Sabine

    Tschüss Erwin (mit Sabine 🐝 und Millie 🐈‍⬛)


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  • Hauptsache das "heimwärts" ist nicht so unendlich weit weg ...


    vG
    Martin

  • Moin,


    hier unser Update:


    nachdem die Ersatzteile über Nacht bzw. heute Morgen in der Werkstatt eingetroffen sind, wurde das bereits zwischenzeitlich ausgebaute Getriebe samt Wandler, Anlasser und Flexplatte montiert.


    Bei Interesse stellen wir gerne die von uns gemachte Fotos der ausgebauten Teile zur Verfügung.


    Nach Probefahrt und Endabnahme durften wir unser Mobil gegen 16.50 Uhr wieder übernehmen und hoffen den geplanten Urlaub positiv zu beenden. <3


    In diesem Zusammenhang müssen wir allen Mitarbeiter, ob kaufmännische oder gewerbliche, der Iveco Werkstatt in Osnabrück hier einmal ausdrücklich ein Lob aussprechen.
    Danke für die freundliche und zuvorkommende Art.


    Auch dafür, dass sich die Fachleute um die Anträge und Abwicklung der Gewährleistung/Kulanz Regelung ohne weiteres gekümmert haben.


    Insbesondere ein herzliches Dankeschön an den Kundendienstmitarbeiter Herrn Jörn Westmeier, :thumbup: der sich über seine eigentlichen Aufgaben hinaus noch für uns um ein Leihmobil für die Woche gekümmert hat. Uns von der Werkstatt dorthin gefahren und heute morgen die Rückgabe mit dem Händler, sowie die Rückfahrt von dort zur Werkstatt organisiert hat.


    Ebenso an Herr Lohmann, :thumbup: der sich ebenfalls herzlich um unsere Angelegenheit gekümmert hat.


    Wie bereits erwähnt, ist dieses eine super nette und fähige Fachwerkstatt, nicht nur für Nutzfahrzeuge sondern auch und insbesondere bezogen auf die speziellen Belange von Wohnmobile Eignern. (LinerMädels ihr weiß was Sabine meint)


    Auch ein Dankeschön an Veregge & Welz aus Osnabrück für das kostenlose Bereitstellen des Leihmobil und die Rückfahrt zur Werkstatt.


    Kurzum Iveco übernimmt auf Kulanz (ohne Rechtsanspruch) alle Kosten für das neue Getriebe, Wandler, Anlasser, Flexplatte und den Arbeitslohn. Dankeschön.


    Die Kosten für die Mobil spezifischen De-/Montage der Hubstützenanlage und die Abschleppkosten müssen wir tragen.


    Da wir heute früh schon um 5 Uhr von zuhause aus gestartet sind, werden wir uns jetzt erstmal nach einem leckeren Restaurantbesuch in unserem (Alb)Traummobil zu Ruhe begeben.


    Fazit zum Freitag den 13.09.2019


    wir haben bei 30600 km ein neues Getriebe in der Iveco Werkstatt Osnabrück montiert bekommen und sind froh, dass wir ohne weitere Blessuren unseren Urlaub fortsetzen können.


    Also danke für eure Anregungen und Unterstützung.


    Glücklich über den Ausgang wünschen wir euch allen eine Gute Nacht und Tschüss
    Erwin und Sabine

    Tschüss Erwin (mit Sabine 🐝 und Millie 🐈‍⬛)


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  • Schön das es zu eurer Zufriedenheit geklappt hat. Wobei 30000 km keine Leistung ist,ich würde abdrehen wenn uns das auf einer Urlaubsfahrt wie zB. nach Spanien passierte.Das euch die Zusatzarbeiten und die Abschleppkosten berechnet werden,finde ich nicht in Ordnung,schliesslich ist der Getriebemurks nicht eure Schuld.
    Ich wünsche euch einen schönen Resturlaub und eine hoffentlich Pannenfreie Fahrt.


    LG Michael

  • leben in der nähe. Hätten wir das gewusst hättet ihr unseren mega liner nutzen können. Aber hat sich ja auch so zur vollsten Zufriedenheit gelöst. Wünschen gute Fahrt und schönen Urlaub