Kein Landstrom

  • sollte heißt nicht muß


    grüße klaus

  • Noch was,


    in der VDE 100-600 (Prüfungen) stehen folgende Sätze drin:



    • Jede Anlage muss – soweit sinnvoll durchführbar – während der Errichtung und nach Fertigstellung geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen wird.
    • Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss ein Prüfbericht der elektrischen Anlage erstellt werden. Dieser Prüfbericht muss Details des Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über das Besichtigen und die Ergebnisse des Erprobens und Messens umfassen.


    Grüsse, Wolfgang

  • ein praktischer Artikel zur VDE 0100-600 findet sich hier:


    https://www.elektropraktiker.d…2abcf0e8e56cd667f46a21063


    Zitat daraus:


    "Bei der Durchführung der Prüfung müssen der prüfenden Person entsprechende Dokumentationen, wie Schalt- und Übersichtspläne sowie Unterlagen zur eindeutigen Identifizierung der Schutzorgane, Schaltgeräte und sonstigen Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-510, Abschnitt 514.5 zur Verfügung stehen."


    eine wiederkehrende Prüfung scheitert schon daran daß die Hersteller diese Unterlagen offenbar als Betriebsgeheimnis betrachten und dem Käufer nicht zur Verfügung stellen


    grüße klaus