Man kann auch ein wenig spitzfindig sein und den Kugelkopf am Fahrzeug als Rangierhilfe benutzen. Ich hätte nun keine Idee, warum ein "Rangieren" im öffentlichen Verkehrsraum verboten sein sollte. Wenn du also mit dem Miniauto ohne legale Anhängerkupplung i.e. auf dem CP den Anhänge "rangierst", dann gibt es da vermutlich wenig juristische Handhabe. Mehrer Kilometer zum Standplatz des Womos sehen da leider anders aus. Wenn es hingegen nur "um die Ecke ist", dann kann man da schon mit ein wenig Vorsicht von "rangieren" sprechen.
Ich habe zum Beispiel den Trailer auch des öfteren über die öffentliche Straße mit dem Quad gezogen. Es ist halt deutlich einfacher mal eben den Trailer ans Quad zu hängen um ihn einmal um die Kapelle herum in den Hangar zu bekommen. Da der letzte Meter dann auch etwas "um die Ecke" geht, funktioniert das mit dem Quad entschieden einfacher als Trailer hinter PKW oder Womo. Im Detail betrachtet ist das auf keinen Fall zulässig aber als Rangiervorgang hat da niemand etwas dagegen.
vG
Martin