Es ist richtig, dass der C1 auf 5 Jahre begrenzt ist! Die Begrenzung trifft aber nur Leute, die jetzt den C1 erhalten, die haben eben keinen Bestandsschutz. Vielleicht betrifft es auch noch Einige, die den 3er sehr spät gemacht haben?
Wer Bestandsschutz hat, wird ihn auch behalten!
Noch ist bei mir keine Begrenzung eingetragen. In ca. 2 Wochen bekomme ich meinen neuen Führerschein zugeschickt und hoffe, dass sich da nichts geändert hat! Die 5 Jahre sind auch immer zu schnell um.
Da ist auch seit Jahren ein heilloses Durcheinander .. meine Frau und ich haben einen unbefristeten (bis 50) C1 gemacht und 3 Wochen später wurde entschieden das der nun doch rückwirkend alle 5 Jahre durch ärztliche Prüfung erneuert werden muss. Die Rückwirkende Regelung wurde dann aber wieder gekippt ...daher vielleicht das durcheinander bei Martin.
Ich kopier nochmal aus dem anderen Thread:
Am 28.12.2016 wurde entschieden:
Alle ab dem 19.01.2013 neu erteilten Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E gelten demnach nur 5 Jahre ab Erteilungsdatum. Dies gilt obwohl bei diesen in der Regel als Ablaufdatum der Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist.
Am 21.02.2017 hat das Bundesverkehrsministerium den Fehler eingesehen und nachgebessert. Im aktuellen Verkehrsblatt (3/2017, S. 125) wurde die Begründung zur Änderung des §23 Absatz 1 Satz 2 korrigiert und die rückwirkende Befristung damit zurückgenommen.
Damit sind nur diejenigen Führerscheine der Klassen C1 und C1E auf fünf Jahre befristet, die seit dem 28.12.2016 erteilt wurden. Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die zwischen dem 19.1.2013 und dem 27.12.2016 erteilt wurden, bleiben nun weiterhin bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.